Rehabilitation

Wiederherstellung eines körperlichen oder sozialen Zustandes
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Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio = "Wiederherstellung") ist ein Begriff aus der Rechtssprache. Er bezeichnet die Wiederherstellung eines früheren Rechtszustands. Ein wichtiges Beispiel ist die Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen.

Für den einzelnen Fall wird im juristischen Sprachgebrauch heute meist das Wort Rehabilitierung verwendet. Dieses Wort bezeichnet auch im außerjuristischen Bereich die Wiederherstellung des Ansehens einer belasteten Person.

Sozial- und Gesundheitswesen

Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation heute die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben. Es gibt in Deutschland sieben Rehabilitationsträger (Leistungsträger), nämlich die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung DRV, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden auch von den Integrationsämtern (früher: Hauptfürsorgestellen) erbracht. Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:

  • Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder alte Menschen) oder für Mütter und Väter (Elternkuren).

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

siehe auch Behinderung