Politisches System Neuseelands

Überblick über das politische System in Neuseeland
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Neuseeland ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem, das dem Großbritanniens ähnelt. Staatschef ist Königin Elizabeth II., aber die eigentliche Regierung wird vom Premierminister und seinem Kabinett gebildet, die aus einem gewählten Parlament ausgewählt werden.

Neuseeland hat keine schriftliche Verfassung; den verfassungsrechtlichen Rahmen bilden verschiedene offizielle Dokumente (darunter bestimmte Gesetze Großbritanniens und des neuseeländischen Parlaments) sowie verfassungsrechtliche Vereinbarungen. Die meisten dieser Provisorien wurden im Constitution Act 1986 vereinigt. Es gab bereits mehrere Vorschläge, eine formelle Verfassung einzuführen, doch bisher keine ernsthaften Bemühungen dazu.

Neuseelands Staatschef ist die Königin von Neuseeland, zur Zeit Elizabeth II. Die neuseeländische Monarchie ist insofern von der britischen Monarchie verschieden, als die Königin seit dem New Zealand Royal Titles Act (1953) offizielle Staatsgeschäfte unter dem Titel der Königin von Neuseeland und nicht als Königin von Großbritannien führt. In der Praxis werden die Aufgaben der Monarchie von einem Gouverneur-General übernommen, der auf Empfehlung des Premierministers ernannt wird. Im Moment (2005) ist Silvia Cartwright Gouverneur-General.

Von Zeit zu Zeit gab es Vorschläge, die Monarchie abzuschaffen und stattdessen eine Republik aufzubauen. Im Gegensatz zum Nachbarland Australien, gab es in Neuseeland noch keine Bürgerabstimmung dazu, aber einige wichtige Politiker (darunter der Premierminister) glauben, die Gründung einer Republik sei unvermeidbar.

Das Kabinett, das sich vor dem Parlament verantworten muss, übt die exekutive Gewalt aus. (Das Kabinett ist der praktische Ersatz für den formellen exekutiven Rat). Der Premierminister ist als Oberhaupt der mehrheitsbildenden Partei(en) Vorsitzender des Kabinetts. Alle Minister im Kabinett müssen Parlamentsmitglieder sein und sind vor dem Parlament verantwortlich.

Das neuseeländische Parlament hat nur eine Kammer, das House of Representatives (etwa: Haus der Vertreter) mit 120 Mitgliedern. Seit 1996 gilt eine Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl, wie etwa beim deutschen Bundestag; dabei ist jeder Abgeordnete entweder in einem Wahlkreis direkt oder aus einer Parteiliste indirekt (durch Stimme für die Partei) gewählt. Einige Sitze sind dabei speziell für Maori-Abgeordnete reserviert. Gleichzeitig können sich Maori aber auch dazu entscheiden, über die normalen Sitze abzustimmen oder für diese zu kandidieren. Auf diesem Weg sind schon einige in das Parlament eingezogen. Das Parlament wird normalerweise alle drei Jahre gewählt, kann aber auch früher neugewählt werden. In Neuseeland hat jeder über 18 das Wahlrecht; Frauen dürfen seit 1893 ebenfalls wählen.

Die vorletzten Wahlen fanden am 27. Juli 2002 statt, am 17. September 2005 fanden die letzten statt. 2002 bildeten die neuseeländische Labour-Party und die Progressive Party (etwa: Fortschrittspartei) die Regierungs-Koalition. Die United Future (etwa: vereinte Zukunft) unterstützte die Regierung in wichtigen Fragen. Die National Party war offizielle Opposition.

Die neuseeländische Gerichtsbarkeit besteht aus dem Supreme Court, dem Court Of Appeal, dem High Court, mehreren District Courts und anderen, kleineren, Gerichten. Einige Richter dürfen mehreren dieser Gerichte vorsitzen.

Das neuseeländische Recht hat drei grundliegende Quellen: das englische Common Law (etwa: gewöhnliches Recht), gewisse Statuten aus dem englischen Parlament vor 1947 (darunter die Bill of Rights), und Statuten des neuseeländischen Parlaments.

Kommunalverwaltung

Neuseeland ist eher unitär als föderal organisiert. Die Regionen sind mehr durch die Autorität der Zentral-Regierung erzeugt worden als die Zentral-Regierung durch die Regionen.


Siehe auch: Liste der neuseeländischen Premierminister