Das Amtsgericht Malchin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Malchin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Malchin.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Demmin umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 9. Mai 2009 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude am Amtsgerichtsplatz.[4] Auch die Zweigstelle war dort untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Teterow war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[5] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
- Internetpräsenz der Zweigstelle Malchin. Archiviert vom am 11. Oktober 2008; abgerufen am 11. Mai 2015.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- ↑ § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- ↑ Verordnung vom 6. April 2009, GVOBl. M-V 2009, S. 321.
- ↑ Denkmalliste des Landkreises Demmin (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 707.
- ↑ § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
Koordinaten: 53° 44′ 20,3″ N, 12° 45′ 26″ O