Die Schari'a (arab. شريعة, deutlicher, gebahnter Weg) ist das islamische Gesetz, mit dem sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh) befasst. Sie stützt sich auf zwei Hauptquellen: den Koran und die Sunna des Propheten Mohammed, d.h. den gesamten Korpus aus Erzählungen und Aussprüchen des Propheten (hadith). Um auch Fragen rechtlich lösen zu können, die nicht im Koran oder der Sunna geregelt waren, griff man auf den Konsens (Idschma) der muslimischen Gemeinde (Umma) und die Entscheidung nach Analogieschluss (Qiyas) der Rechtsgelehrten (Ulama) zurück. Das Konsensprinzip legitimierte man mit einem überlieferten Ausspruch Mohammeds, nach dem sich "seine Gemeinde nie in einem Irrtum zusammenfinden würde".
Der Geltungsbereich der Scharia erstreckt sich gleichermaßen auf den Bereich der religiösen wie auf den der zivilen Rechtssprechung. Neben rituellen Vorschriften regelt sie das Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht, das Strafrecht, genauso wie Gesetze zur Regierung und Verwaltung eines Staats. Um dieses komplexe Recht handhaben zu können, haben sich mehrere Rechtsschulen (Madhahib) gebildet. Das Strafrecht macht entgegen weitläufiger Vorstellung, wo Scharia und Strafrecht nahezu identisch scheinen, in der Scharia tatsächlich nur etwa 6 Prozent aus. Es gibt in Koran und Sunna im Vergleich zu anderen Rechtsaspekten nur sehr wenige Strafrechtsvorschriften. Zudem ist es nicht Aufgabe der Scharia, Vergehen aufzuspüren, sondern bei Offenbarung einer Strafe keine Willkür zuzulassen in der Behandlung des Vergehens. Ein Richter hat immer die Aufgabe, dem Betreffenden die Chance für einen möglichst günstigen Ausgang seines Falles zu bieten, aber natürlich nicht mittels Rechtsverdrehung, sondern getreu dem Koran und der Praxis des Propheten (Sunna) sowie ggf. nach Rechtsfindung gemäß islamischer Kriterien. Selbst eine verhängte Todesstrafe kann z.B. bei Mord mit Einverständnis der Hinterbliebenen in ein sog. "Blutgeld" umgeändert werden. Wenn es nur irgend geht, so ist immer der mildere Weg zu suchen.
Die Scharia sieht für Rechtsbrecher verschiedene Strafen vor, darunter Körperstrafen und die Todesstrafe.
Die Scharia ist geltendes Recht in Nigeria (einige Bundesstaaten), Iran, Saudi-Arabien, Bangladesch, Afghanistan, Marokko, Sudan, Katar und Pakistan.
Literatur: - Khurram Murad, Scharia, der Weg zu Gott, Schriftentreihe des Islamischen Zentrums München Nr. 22, ISBN 3-89263-022-4 - Said Ramadan, Das islamische Recht, Theorie und Praxis, Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1980, ISBN 3-447-02078-4 - Jusuf al-Qaradawi, Erlaubtes und Verbotenes im Islam, SKD Bavaria, München 1989, ISBN 3-926575-12-3
Siehe auch: Liste islamischer Begriffe auf Arabisch, Medienwirksame Kontroversen um die Scharia, Strafgesetz der Islamischen Republik Iran