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Brabanter Revolution

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Seit dem 3. Januar 1356 garantierte der Joyeuse Entrée, auf niederländisch: Blijde Inkomst (deutsch: der „heitere Amtsantritt“) den Ständen von Brabant und Limburg den Erhalt ihrer alteingesessenen Rechte und Privilegien zu, u.a. durften öffentliche Ämter nur durch Eingesessene (Brabanter) besetzt werden. Sie hatten das Recht, Steuern zu bewilligen und mussten bei außenpolitischen Angelegenheiten sowie in Kriegsfragen zu Rate gezogen werden. Brabanter Bürger durften nur vor heimische Gerichte gestellt werden.

Verstieß der Fürst gegen diese Bestimmungen, so hatten die Stände das Recht, ihm den Gehorsam zu verweigern. Die Auslegung dieser Bestimmungen waren im Vorfeld der Brabanter Revolution heiß umstritten. Die Reformpolitischen Bestrebungen Joseph II. hebelten diese Rechte und Privilegien zugunsten einer zentralen Verwaltung im Sinne des Aufgeklärten Absolutismus immer mehr aus.

Die Lage spitzt sich zu

(Chronologie )

Die Reformpolitik Joseph II. (Kirche, Verwaltung, Justiz)

Joseph wurde bereits 1765 zum Kaiser gekrönt, doch führte bis zu ihrem Tod Maria Theresia weitestgehend seine Regierungsgeschäfte mit ihm gemeinsam, doch bestimmend. Sie hatte bereits gemäßigte Reformschritte in den österreichischen Erblanden wie auch in den südlichen Niederlanden durchgeführt. Auf sie ist u.a. die Gründung des Instituts für Kunst und Wissenschaft in Brüssel zurückzuführen, womit eine Entmachtung der Löwener Universität beabsichtigt war und dies auch bewirkte.

Nach ihrem Tod am 29. November 1780 übernahm Joseph die Regierungsgeschäfte allein. Die bereits vorher von Maria Theresia bestimmten Statthalter für die südlichen Niederlande, ihre Lieblingstochter Marie Christine und deren Mann Albert von Sachsen-Teschen (war zuvor erfolgreich Statthalter in Ungarn) hielten sich noch nicht in Brüssel auf und wurden von Joseph zurückgehalten, da er zunächst eine eigene Informationsreise durch die südlichen Niederlande plante und durchführte.

Am 17. Juli 1781 nahmen die neuen Statthalter die Huldigung der Stände von Brabant in Brüssel entgegen. Joseph selbst war zwar noch nicht nach Wien zurückgekehrt, hielt sich aber in Holland auf. Auch die Huldigungen der anderen Provinzen nahm er nicht persönlich entgegen, sondern ließ sich durch die Statthalter bzw. den bevollmächtigten Minister vertreten.

Alle nachfolgende genannten Reformen Josephs in den südlichen Niederlanden finden ihre Parallelen in seiner Politik in den Österreichischen Erblanden und sind Ausdruck der angestrebten Vereinheitlichung und Zentralisierung sowie Abschottung gegen den Einfluss der katholischen Kirche in Rom.

13.10.1781 - Toleranzedikt
Dies stellte vordergründig nicht unbedingt tiefgreifende Veränderungen dar. Es bestimmte, dass Protestanten ihre Religion frei ausüben durften, aber auch, und das war neu und sicher ein ers-ter Grund für Unmut, dass Protestanten der Zugang zur Bürgerschaft, zu den Gilden offen stand und dass sie fortan berechtigt waren, akademische Grade zu erwerben.
Auf Proteste reagiert Joseph im Frühjahr 1782 mit Erläuterungen zum Toleranzedikt und kann damit anscheinend die Gemüter beruhigen. Die katholische Religion bleibe nach wie vor DIE Staatsreligion in den südl. NL. Selbst Kardinal FRANCKENBERG gibt sich in seinem Hirtenbrief zur Fastenzeit besänftigt.
1783 – Aufhebung der kontemplativen Orden
Proteste und die anfängliche Weigerung des Rates von Brabant, dieses Edikt zu veröffentlichen, beantwortet Joseph neuerdings mit Erläuterungen, dass nämlich das eingezogene Vermögen zur Schaffung sozialer Einrichtungen verwendet werde. Doch in der Folge lässt er auch vakant gewordene Abtstellen unbesetzt und mindert damit die Macht der Kirche in den Ständen.
28.09.1784 – Beschneidung des Aufgabenkanons der Kirche
Die Ehe ist ein bürgerlicher Vertrag und ohne Mitwirkung der Kirche gültig. Bereits 1781 hatte Joseph verboten, dass wegen Dispenserteilungen nach Rom appelliert wird.
15.03.1786 / 16.10.1786 / 01.12.1786 – Die Generalseminare in Löwen und Luxemburg
Nach der Ankündigung im März, ein staatliches Generalseminar in Löwen einzurichten und die bischöflichen Seminare zu schließen, kommt es zu heftigen Protesten von FRANCKENBERG und auch von NELIS. Erst nach der Zusicherung, eine Filiale in Luxemburg zu errichten und dass die Generalseminare in ihrer Lehre natürlich weiterhin unter bischöflicher Aufsicht stehen, eröffnet FRANCKENBERG am 01.12.1786 das Generalseminar in Löwen mit seiner Vorlesung. Doch die Hetzen gegen die Einrichtung hören nicht auf, verschiedenen Dozenten wird Janse-nismus vorgeworfen, auch seitens des Papstes und ein dahinlautendes Schreiben wird durch den päpstlichen Nuntius in Zusammenwirkung mit Kardinal FRANCKENBERG vervielfältigt und publik gemacht. FRANCKENBERG wird nach Wien zitiert, der Nuntius wird ausgewiesen und der Bischof von NAMUR wird letztendlich auch durch angedrohte Entmachtung gefügig ge-macht.

Josephs Kirchenreformen sind wohl vielfach auf die Ideen von Patrice Francoise DE NENY „Eglise Belgique“ zurückzuführen. Er verfasste im Auftrag von Maria Theresia die „Memoires historique et politiques sur les Pas-Bas autrichiens“ quasi als Leitfaden und Denkschrift für den politischen Umgang mit den südl. NL. Für DE NENY war belgischer Partikularismus (Nationalis-mus) und Königstreue kein Widerspruch. Von einer Angleichung an die österr. Erblande riet er dringend ab.

1784
- Umfrage unter den Magistraten
Joseph forderte die Magistrate aller Städte und Gemeinden auf, Listen mit den Vorschriften und Privilegien der lokalen Gilden zu erstellen, die nach deren Meinung hinderlich für die wirtschaftli-che Entwicklung (Handel und Industrie) seien. Die meisten Magistrate, außer dem von Brüssel (was nicht verwundert, da der Magistrat von Brüssel in den Ständen vertreten war, während es außer dem Magistrat von Löwen und Antwerpen sonst keine Vertretung der Magistrate in den Brabanter Ständen gab), kamen dieser Aufforderung nach. Heraus kam dabei ganz wunschge-mäß, dass die Privilegien der Gilden Fortschritt und Handel hinderlich seien.
Januar 1787 – „Januaredikte“ (Verwaltungsreform)
Die Provinzen sollen in neun Kreise eingeteilt werden (Kreishauptmannschaften). Diese Kreise sollen einem Intendanten unterstehen und zwölf Beauftragten. Diese Intendantur ist berechtigt, die Entscheidungen der Stände aufzuheben. Alle Beamten der Kreishauptmannschaft werden von der Regierung eingesetzt (nicht von den Ständen).
Justizreform (geplant für den 01.05.1787)
Geplant ist der komplette Wegfall der patrimonialen Gerichte in ihren unterschiedlichsten Er-scheinungsformen und Umorganisation der Oberen Gerichtshöfe. An diese Stelle soll ein klarer Instanzenzug treten. Es sind dreiundsechzig Gerichte erster Instanz vorgesehen. Der Oberste Gerichtshof ist in Brüssel vorgesehen und soll wiederum der Regierung direkt unterstehen. Die Gehälter der Richter werden ebenfalls von der Regierung bestimmt.


Die Ereignisse 1787 - 1790

Januar 1787
Der Rat von Brabant weigert sich, die Edikte als gesetzmäßig anzuerkennen und zu publizieren

Die Ständeversammlung protestiert gegen die geplanten Änderungen, erklärt sie als nicht mit dem JE vereinbar.

März 1787
Die Ständeversammlung tritt wiederum zusammen, hat keine Antwort auf ihren Protest erhalten, bewilligt nicht die Subsidien sondern berät, wie vorzugehen sei.
April 1787
Im Auftrag der Stände verfasst HENRI VAN DER NOOT in zusammengefasster Form den Protest der Stände gegen die geplanten Änderungen. Die Ständeversammlung schickt die „Memoire sur les droits du peuple brabancon“ mit neun spezifizierten Forderungen nach Wien und erklärt, die Steuern nicht eher zu bewilligen, bis dass ihre Forderungen erfüllt worden sind. Zu den Forderungen gehört nicht nur die Rücknahme der geplanten Veränderungen in Justiz und Verwaltung, sondern auch die Neubesetzung erledigter Abteien.

Der Rat von Brabant formuliert seinen eigenen Protest. Mitglieder des Rates, die an den neuen Appellationsgerichtshof berufen wurden, verweigern den Antritt ihres Amtes.

Mai 1787
Kompromissangebot Josefs, die Reformen solange zurückzunehmen, bis er die Zustimmung der Ständeversammlung erhalten hat. Der Rat von Brabant wird restituiert.

Es kommt zu weiteren Protesten wegen der Verhaftung eines Brüsseler Bürgers, DE HONDT, der nach Wien zur weiteren Verhandlung wegen eines Vergehens gegen die Zollbestimmungen (?) im Zusammenhang mit der Schelde verstoßen hat. Die Statthalter sistieren die Januaredikte und werden in der Folge nach Wien zitiert, ebenso der bevollmächtigte Minister BELGIOJOSO, der für eine gemäßigte Haltung gegenüber den Unru-hen eingetreten war, nachdem er bei der Niederschlagung des Studentenaufstands in Löwen mit Kanonen auf Spatzen geschossen hatte und sich deswegen nicht mehr zum Gespött des Kai-sers machen wollte. Graf MURRAY wird zum interimistischen Statthalter.

Juni 1787
VAN DER NOOT beginnt, den Widerstand auch militärisch zu organisieren. Er ruft die Führer der fünf Brüsseler Bürgermilizen, die Vorsitzenden der neun „Nationen“ und andere Notabeln zusammen. In der Folge gelingt es VAN DER NOOT nur noch mit Mühe, diese Kräfte zu kontrol-lieren und damit den Ausbruch einer Revolution zu verhindern.
Juli/August 1787
Die Fronten sind total verhärtet. Josef lädt eine Delegation der Stände nach Wien ein. Nach an-fänglicher Weigerung wird eine solche auch nach Wien geschickt. Diese ist nur befugt, sich ge-gen die Reformen auszusprechen und darf sich auf keine Verhandlungen einlassen. Entspre-chend frustrierend ist das Ergebnis für beide Seiten. Derweil sind Truppen in Richtung der südl. NL in Bewegung gesetzt worden.
September 1787
In völliger Fehleinschätzung der Lage stoppt MURRAY die Truppenzusammenziehungen, gerät unter den Druck der Milizen und erklärt die uneingeschränkte Sistierung der Januaredikte OHNE dass einerseits die Vorbedingungen, die Joseph gestellt hatte, erfüllt worden sind und OHNE den Hinweis, dass sich Josef zu diesem Entschluss durchgerungen habe, damit die Stände Zeit hätten, selbst die Notwendigkeit dieser Reformen zu erkennen (also eigentlich eine Vertagung, keine endgültige Zurücknahme).
Oktober 1787
MURRAY wird als General abgesetzt und durch ALTON ersetzt, der bereits in Ungarn mit harter Hand die Aufstände blutig niedergeschlagen hatte.

BELGIOJOSO wird ebenfalls abgesetzt und durch TRAUTTMANSDORFF ersetzt. Durch die umfassenden Vollmachten, die ALTON erhält, hat TRAUTTMANSDORFF kaum Handlungsspielraum.

Dezember 1787
TRAUTTMANSDORFF ist angewiesen, den Zustand vom April 1787 wieder herzustellen. Dazu gehört auch die Wiedereröffnung des zwischenzeitlich geschlossenen Löwener Generalsemi-nars.

1788

Januar
Am 22. Januar 1788 läuft das von ALTON gestellte Ultimatum ab, dass die Ständeversammlung in-nerhalb von 24 Stunden die Dezemberedikte (Wiederherstellung des Zustands vom April 1787) Josefs zu verkünden habe. Nach Ablauf des Ultimatums feuern die Soldaten in die versammel-ten Volksmassen und töten einige. Die Maßnahme wirkt. Einige Zeitschriften (so auch die von FELLER) werden verboten und es kommt zu Verhaftungen. VAN DER NOOT flieht nach England.
März
Die Steuerbewilligung scheitert erneut am Veto des dritten Standes. In Löwen wird das Generalseminar wiedereröffnet. Dies wird von der ausländischen Presse als Sieg Josefs über den Ultra-Montanismus registriert.
Herbst
Wieder verweigert der dritte Stand die Steuerbewilligung.

1789

April
Am 29. April 1789 verblüfft Joseph mit der Ankündigung, dass zukünftig allen Brabantischen Städten erlaubt sei, ihre Vertreter in den dritten Stand zu entsenden. Der Rat von Brabant ist angewiesen, dies als Gesetz zu verkünden. Dieser widersetzt sich mit Hinweis darauf, dass dies er-neut gegen die JE verstoße. Damit hat die Regierung in Brüssel nicht gerechnet. Man braucht dringend die Steuergelder für den Konflikt mit der Türkei.
Juni
TRAUTTMANSDORFF fordert die sofortige Bewilligung der Steuern von der einberufenen Stän-deversammlung, die Neuorganisation des dritten Standes, die Etablierung einer neuen Rechts-ordnung und eine Bestimmung, dass die Zustimmung des Rates von Brabant nicht länger für die Veröffentlichung von Gesetzen gebraucht werde. Als der Dritte Stand sich wiederum per Veto verweigert, umstellt ALTON das Hotel de Ville mit Truppen und verbarrikadiert es. Josef erklärt den JE und alle provinziellen Rechte und Privilegien für erledigt und annulliert.
August
VONCK kann VAN DER MERSCH als Befehlshaber der Freiwilligenarmee gewinnen. TRAUTTMANSDORFF erhält eine Warnung, ALTON beantragt militärische Verstärkung. TRAUTTMANSDORFF schlägt die Weiterleitung des Antrags aus, da er Gesichtsverlust fürchtet (sein Spitzelsystem hat bei PRO ARIS ET FOCIS versagt). Angesichts der Ereignisse in Paris verbietet Joseph die Ausfuhr von Getreide und das Bierbrauen.
September
Der Geheimbund „Pro Aris und Focis“ ist weitgehend enttarnt. Nach Lüttich geschickte Truppen finden keine Spur der Freiwilligenarmee, da diese gewarnt wurden.

VAN DER NOOT, inzwischen in Breda, sucht nach wie vor auf Verhandlungswegen Büdnispartner bei der Trippelallianz. Nur Preußen ist im Falle, dass Österreich sich mit Frankreich verbündet, bereit, helfend einzuschreiten. Das Volk wird auf den „heiligen Krieg“ eingestimmt, allen voran durch FELLER. VONCK und VAN DER NOOT verständigen sich auf gemeinsames Vorgehen unter VAN DER NOOT als Generalbevollmächtigtem des Brabantischen Volkes.


Die Brabanter Revolution von 1789

Am 24.10.1789 fiel eine kleine, schlecht ausgerüstete, aber hochmotivierte Patriotenarmee in Brabant ein. Die wenigen kaiserlichen Truppen waren schnell überwunden und vertrieben. Einzig die Festung in Luxemburg konnten sie halten.

Am 18.12.1789 zog Van der Noot triumphierend in Brüssel ein. Die Vonckisten hatten in Brüssel wenig Anhänger und Rückhalt und Van der Noot konnte die Übernahme der Souveränität durch die Brabanter Stände als Volkswillen darstellen.

Es kam zum offenen Konflikt zwischen Statisten und Demokraten (Vonckisten). Die Demokraten wurden als Josephinisten verhetzt und es kam sogar vereinzelt zu blutigen Auseinandersetzungen. Vonck und einige seiner Anhänger flohen nach Frankreich. Von Lille aus versuchten sie, eine Gegenbewegung gegen die Statisten, Aristokraten genannt, zu erzeugen. Vor allem in Flandern fanden sie größere Unterstützung.

Inzwischen war Leopold II. seinem verstorbenen Bruder Joseph II. auf dem Thron gefolgt.

Die Demokraten zeigten sich, der Herrschaft der Statisten überdrüssig, Leopold gegenüber verhandlungsbereit.

Inzwischen wurde ein starkes österreichisches Heer in Bewegung gesetzt und die Statisten unter VAN DER NOOT und VAN EUPEN suchten militärische Unterstützung durch Preußen und Holland. Das Landvolk wurde durch die Geistlichen dazu bewegt, sich in die Städte zu begeben und feierliche Schwüre der Treue an die Stände abzugeben. Dies wurde begleitet von Fahnenübergaben an bäuerliche Milizen. In Pamphleten der Demokraten wurden diese Bauern als „angezogen und bewaffnet wie Witzfiguren“ bezeichnet. Doch alle Anstrengungen war vergeblich.

Ende Dezember 1790 marschierten kaiserliche Truppen in Brüssel ein. Der Kongress hatte es nicht geschafft, auch nur ein Jahr zu regieren.


Literatur

  • CRAEYBECKX, J.: The Brabant Rovolution: A Conservative Revolt In A Backward Country?, in: Acta Historiae Neerlandica, Leiden 4/1970.
  • HOCHEDLINGER, Michael: Krise und Wiederherstellung, Österreichische Großmachtpolitik zwischen Türkenkrieg und „Zweiter Diplomatischer Revolution“ 1787 – 1791, Berlin 1997. (hier besonders: S. 281 – 289, 331 – 338, 353 - )
  • KLUETING, Harm: Der Josephinismus, Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen, Darmstadt 1995, hier besonders: Einleitung, Seite 1 – 16.
  • KOLL, Johannes: Die belgische Nation – Patriotismus und Nationalbewußtsein in den Südlichen Niederlanden im späten 18. Jahrhundert,
  • POLASKY, Janet L.: Revolution in Brussels 1787 – 1793, Brüssel 1982.
  • SCHLITTER, Hanns: Briefe der Erzherzogin Marie Christine, Statthalterin der Niederlande an Leopold II.