Die Oder-Neiße-Grenze ist die überwiegend entlang der Flüsse Oder und Lausitzer Neiße verlaufende Grenze zwischen Deutschland und Polen. In ihrem nördlichsten Abschnitt jedoch verläuft die deutsch-polnische Grenze durch Landgebiete; ganz im Norden teilt sie die Insel Usedom.


Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 der künftige Grenzverlauf zwischen Deutschland und der Republik Polen an Oder und Neiße von den Alliierten vorbehaltlich des Abschlusses einer endgültigen Friedensregelung festgelegt. Es wurde angegeben, dass hierdurch etwa ein Viertel des deutschen Staatsgebietes in den Grenzen von 1937 unter vorläufige polnische beziehungsweise sowjetische Verwaltung gestellt werden solle. Tatsächlich wurden diese Gebiete dauerhaft von Deutschland abgetrennt. Bis 1950 flohen bzw. wurden etwa 90 % der deutschen Bevölkerung aus diesen Gebieten vertrieben.
Westlich dieser neuen Grenze befanden sich von 1945 bis 1949 die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands sowie von 1949 bis 1990 die DDR. Seit dem 3. Oktober 1990 ist die Oder-Neiße-Grenze die Ostgrenze des wiedervereinigten Deutschlands. Der Verlauf der Grenze wurde nach 1951 nicht mehr verändert.
Bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 die damals real existierende Grenze an. Diese wurde im offiziellen Sprachgebrauch „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ genannt, obwohl Stettin und Swinemünde westlich der Oder bzw. des Oder-Hauptarms Swine liegen. Die ebenfalls 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland erkannte am 7. Dezember 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie unter dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung als faktisch „unverletzliche“ Westgrenze der damaligen VR Polen an.
Als im Zuge der sich anbahnenden deutschen Wiedervereinigung 1990 insbesondere in der Republik Polen die Sorge wuchs, das vereinte Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als rechtmäßige Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen. Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag verankert und im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen Vertrag gab die Bundesrepublik Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen und seitdem auch völkerrechtlich zu Polen gehören.[1][2][3]
Geschichte
Deutschland, die Sowjetunion, die Westalliierten und Polen bis 1945
Die nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Potsdamer Beschlüsse unter polnische Verwaltung gestellten Gebiete des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 umfassten die östlich von Oder und Neiße gelegenen Gebiete der preußischen Provinzen Pommern, Brandenburg, Nieder- und Oberschlesien (als Teile Schlesiens) sowie den südlichen Teil Ostpreußens. Die Bevölkerung in diesen Gebieten und in der seit dem Versailler Vertrag selbständigen Freien Stadt Danzig war bis auf polnischsprachige Anteile in Oberschlesien (11 %), Danzig (4 %) und Ostpreußen (2 %, meist Masuren) deutschsprachig.
Das nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 wiedererstandene Polen hatte auf der Friedenskonferenz in Versailles die Einverleibung ganz Oberschlesiens, Posens, Westpreußens, Danzigs und des südlichen Ostpreußens gefordert. Die Ansprüche wurden mit den polnischsprachigen Bevölkerungsanteilen begründet, zum anderen damit, dass diese Gebiete in früheren Jahrhunderten unter polnischer Herrschaft gestanden hatten. Sie konnten im Friedensvertrag nicht vollständig durchgesetzt werden, zumal die Volksabstimmung in Oberschlesien, im Abstimmungsgebiet Marienwerder und im Abstimmungsgebiet Allenstein Mehrheiten für den Verbleib bei Deutschland ergaben. Der endgültige Grenzverlauf in Ostoberschlesien wurde erst 1922 bestimmt.[4]
Grüne Linie: von den Westalliierten am 8. Dezember 1919 als Demarkationslinie zwischen Sowjetrussland und Polen verkündete, auf dem ethnographischen Prinzip basierende Curzon-Linie.
Blaue Linie: die nach Kriegsende bis 1923 durch Gebietserwerbungen General Józef Piłsudskis (Ostgalizien 1919, Wolhynien 1921 und Wilna-Gebiet 1920/1922) unter Missachtung der Curzon-Linie zustande gekommene Grenze, die bis zum 1. September 1939 gegolten hatte.
Braune Linie: deutsch-sowjetische Demarkationslinie vom 28. September 1939.
Rote Linie: die heutige Staatsgrenze Polens; links die Oder-Neiße-Linie.
Türkisfarbene Fläche: von Polen nach Ende des Ersten Weltkriegs bis 1923 vorgenommene Gebietserweiterung.
Gelbe Fläche: von Polen als Kompensation für den Verlust der Gebiete östlich der Curzon-Linie geltend gemachte Ostgebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 (‚Westverschiebung‘).
Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges definierten die beiden Diktatoren Adolf Hitler und Josef Stalin in einem geheimen Zusatzprotokoll die politisch-territorialen Interessensphären des Deutschen Reichs und der Sowjetunion durch Vereinbarung einer deutsch-sowjetischen Demarkationslinie. Diese Demarkationslinie orientierte sich weitgehend an der 1919 von den Westalliierten verkündeten, auf dem ethnographischen Prinzip beruhenden Curzon-Linie (vgl. die nebenstehende Grafik). Auf das Verfahren, bei der Festlegung der Ostgrenze Polens das ethnographische Prinzip walten zu lassen, hatte sich Russland bereits 1915 unter seinem Ministerpräsidenten Iwan Logginowitsch Goremykin mit Roman Dmowski geeinigt.[5] Die deutsch-sowjetische Vereinbarung wies die nach dem Ersten Weltkrieg bis 1922 von Polen eroberten Gebiete östlich der Curzon-Linie (Ostgalizien 1919, Wolhynien 1921, ehemals russisch-litauisches Gouvernement Wilna 1920/22), die bis zu den Teilungen Polens 1772–1795 zu Altpolen gehört hatten, der sowjetischen territorialen Interessensphäre zu.
In den von Deutschland annektierten Gebieten Polens sowie in Teilen des Generalgouvernements verfolgten die Nationalsozialisten das Ziel einer vollständigen Germanisierung. Große Teile der polnischen Bevölkerung wurden aus diesen Gebieten vertrieben. Die polnische Elite wurde weitgehend ermordet und weite Teile der polnischen Bevölkerung wurden zur Zwangsarbeit in das Deutsche Reich verschleppt.
Auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 fassten Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin den Plan einer Westverschiebung Polens. Churchill und Roosevelt sprachen in Jalta von der „Oder-Grenze“, Stalin von „Oder und Neiße“. Scheinbar war die Grenzfrage noch offen. Stalin wollte jedoch die im Rahmen des Ribbentrop-Molotow-Pakts von 1939 gewonnenen Gebiete östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine), die Polen nach dem Polnisch-Sowjetischen Krieg von 1920/21 annektiert hatte, nicht mehr wieder herausgeben. Dies stieß bei der polnischen Exilregierung in London auf Widerspruch, Stalin hatte sich aber bereits im Juli 1944 in einem geheimen Vertrag mit dem Lubliner Komitee auf die Oder-Neiße-Grenze festgelegt.[6] Der von Stalin angestrebte Grenzverlauf im Osten – zwischen der Sowjetunion und Polen – entsprach dabei ziemlich genau dem, was er bereits zuvor im Pakt mit Hitler vereinbart hatte.
Siehe hierzu auch: Polnische Westforschung
Potsdamer Konferenz und Zeit der Besetzung Deutschlands (1945 bis 1949)
Bereits im Frühjahr und Frühsommer 1945 übertrug die Sowjetunion die Verwaltungshoheit der Gebiete östlich der Neiße, der Oder und der Swine, die Polen zugesichert waren, der provisorischen polnischen Regierung, obwohl in Jalta keine Vereinbarung über die polnische Westgrenze zustande gekommen war. Bereits im Januar 1944 hatte Stalin erstmals dem ihm hörigen „Verbandes polnischer Patrioten“, einer Art Gegenregierung zur polnischen Exilregierung in London, versprochen, dass deren Wunsch erfüllt werden solle, auch das westlich der Oder gelegene Stettin und dessen Vorhafen Swinemünde auf der Insel Usedom unter polnische Verwaltung zu stellen. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens wartete Stalin jedoch, bis sich die Truppen der Westalliierten, die er nicht über seine Zusage informiert hatte, aus der späteren Sowjetischen Besatzungszone zurückgezogen hatten. Weitergehende territoriale Forderungen seitens Polens, die vor allem bis 1947 erhoben wurden, wies die Sowjetunion jedoch zurück. Polen verlangte die Abtretung der gesamten Insel Usedom und die Verlegung der Grenze bis zum Fluss Randow. Eine Maximalforderung beinhaltete die Übergabe der gesamten ehemaligen preußischen Provinz Pommern einschließlich Rügen, Zingst, Darß, Stralsund, Greifswald usw.[7]
Die deutsche Bevölkerung wurde zunächst unkontrolliert, später planmäßig aus den seit 1945 polnischen Gebieten vertrieben oder zur Zwangsarbeit nach Sibirien verschleppt, während eigene Landsleute, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten, auf bisher deutschem Staatsgebiet angesiedelt wurden. Im Juli 1945 übergab die Sowjetische Militäradministration in Deutschland, für die Westalliierten unerwartet, das westlich der Oder gelegene Stettin samt Umland sowie den westlich der Swine gelegenen Teil der Stadt Swinemünde der polnischen Verwaltung. Mit der Aussiedlung beziehungsweise Vertreibung der deutschen Bevölkerung, der Ansiedlung polnischer Einwohner sowie der Polonisierung deutscher Siedlungsgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie durch administrative Eingliederung in den polnischen Staatsverband und Umbenennung sämtlicher Ortschaften wurden ab Sommer 1945 von der polnischen Regierung vollendete Tatsachen geschaffen.
Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden Westalliierten im August auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer friedensvertraglichen Regelung. Für das nördliche Ostpreußen mit Königsberg sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Im Potsdamer Abkommen wurde auch die Abtretung Swinemündes an Polen vertraglich geregelt; eine entsprechende Regelung für den Stettiner Zipfel ist jedoch in dem Vertragswerk nicht enthalten.
Vor Abschluss des Potsdamer Abkommens war zwischen den Haupt-Siegermächten des Zweiten Weltkriegs die Frage ungeklärt, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder der Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Von diesen wurde kurzzeitig statt der Oder-Neiße-Linie noch die 50 Kilometer weiter östliche Oder-Bober-Linie (besser: Oder-Bober-Queis-Linie) als deutsche Ostgrenze ins Spiel gebracht, die Sowjetunion verweigerte aber die Zustimmung dazu. Eine solche Regelung hätte immerhin die östliche Lausitz komplett bei Deutschland belassen und die Teilung von Städten wie Görlitz und Guben vermieden. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.
Es wurde im Potsdamer Abkommen auch festgelegt, dass der „Transfer“ der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen „in geordneter und humaner Weise“ durchzuführen sei. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sogenannten „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und paramilitärische Verbände aus den übrigen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland.
Deutsch-polnische Politik in der Zeit der Existenz von zwei deutschen Staaten
Beziehungen zwischen der DDR und Polen
Die Grenzlinie wurde zunächst von der 1946 gegründeten SED abgelehnt, die ihre Haltung später aber unter sowjetischem Druck revidierte.[8] Im März/April 1947 erfolgte die offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer Außenministerkonferenz. Am 11. Januar 1949 wurden die neuen Gebiete formal in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Im offiziellen polnischen Sprachgebrauch heißen sie wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder auch kurz neue Westgebiete zur Unterscheidung von den bereits 1919 erhaltenen alten Westgebieten.
1949 nahmen Polen und die DDR diplomatische Beziehungen auf und unterzeichneten am 6. Juni 1950 in Warschau eine Deklaration durch den stellvertretenden DDR-Ministerpräsidenten Walter Ulbricht und Polens Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.[9] Im genau einen Monat später geschlossenen Abkommen vom Zgorzelec „über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze“[10] wurde festgehalten, dass sie eine „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ sei, „die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt“. Sie verläuft „von der Ostsee entlang der Linie […] Świnoujście (Swinemünde), […] Oder bis zur […] Lausitzer Neiße […] entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebenso wenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur „endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ in einer kommenden Friedensregelung. Die letzte Korrektur am Grenzverlauf erfolgte 1951. Zur besseren Wasserversorgung Swinemündes wurde ein kleines Stück am Ostufer des Wolgastsees auf Usedom, wo sich ein Wasserwerk befindet, Polen zugeschlagen.
1985 führte die Ausdehnung der DDR-Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht zu Zwistigkeiten mit Polen. Daraufhin wurde am 22. Mai 1989 ein Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Stettiner Bucht abgeschlossen.
Von Anfang an war die „Friedensgrenze“ zwischen der DDR und Polen mit Stacheldrahtzäunen, Wachttürmen und schwerbewaffneten Grenzpolizisten „militärisch bestückt“.[11] Bis in die 1960er Jahre war trotz aller gegenseitigen Freundschafts-Bekundungen der Regierungen der DDR und Polens „die Grenze zwischen der DDR und Polen […] eine der am stärksten bewachten und abgeriegelten Grenzen in Europa.“[12] 1961 bilanzierte der „Spiegel“: „Heute trennt die Oder-Neiße-Linie zwei verbündete Staaten des sozialistischen Lagers, die "Deutsche Demokratische Republik" Walter Ulbrichts und das Polen Wladyslaw Gomulkas, doch gibt es bislang keinen kleinen Grenzverkehr, keine Freizügigkeit wie zwischen den verbündeten Ländern Westeuropas. Wer diese Grenze überschreiten will, braucht ein Visum aus Warschau oder Ostberlin, sofern er nicht mit einer offiziellen Partei- oder Gewerkschaftsdelegation reist, die im Nachbarland Besuch macht.“[13] Allerdings stellt ein Kenner des „Grenzkommandos“ der DDR fest: „Grenzsicherungsanlagen wie an den Westgrenze der CSSR und der DDR wurden im Osten und Südosten nie errichtet.“[14] Es sei nicht darum gegangen, die Ostgrenze der DDR zu „sichern“, sondern nur darum, sie zu „überwachen“.
Als Reaktion auf die Aktivitäten der Gewerkschaft Solidarność versuchte die Regierung der DDR, ein Übergreifen des Strebens nach geistiger und kultureller Freizügigkeit auf die DDR von Polen her Einhalt zu gebieten. Im Oktober 1980 schloss sie die Grenze der DDR nach Polen für den 1972[15] eingeführten visafreien Verkehr. Der private Reiseverkehr blieb bis 1991 dadurch begrenzt, dass Bewohner der beiden Länder sich wieder nur mit persönlicher Einladung oder Visum besuchen konnten.[16]
Beziehungen zwischen dem deutschen Teilstaat Bundesrepublik Deutschland und Polen
1949 bis 1969
Die Bundesregierung erklärte das Görlitzer Abkommen 1951 für „null und nichtig“. Sie berief sich auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die seinerzeit polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werden solle. Am 6. Oktober 1951 erklärte Konrad Adenauer in einer in Berlin gehaltenen Rede: „Lassen Sie mich in letzter Klarheit sagen: Das Land jenseits der Oder-Neiße-Linie gehört für uns zu Deutschland.“[17]
1969 bis 1990
Im Oktober 1965 wurde in einer Ostdenkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD)[18] erstmals von einer bedeutenden Organisation vorsichtig die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie befürwortet. Dieser – innerkirchlich höchst umstrittenen – Stellungnahme wurde erhebliches Gewicht zugemessen, weil fast 90 Prozent der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen evangelisch waren.
1968 votierte Willy Brandt, Außenminister in der Großen Koalition (Kabinett Kiesinger), für eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung“. Am 22. Oktober 1969 wurde Brandt Bundeskanzler der ersten sozialliberalen Koalition; in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 kündigte er Gespräche mit Polen an.[19] Die Absicht Brandts, die Oder-Neiße-Linie als Grenze anzuerkennen, löste im Deutschen Bundestag und bei Vertretern der Landsmannschaften heftige Reaktionen aus.[20][21]
Ende Januar 1970 begann Egon Bahr, außenpolitischer Chefberater Willy Brandts, in Moskau Verhandlungen, um Aussöhnungsmöglichkeiten mit östlichen Ländern auszuloten.[22]
Am 7. Dezember 1970 schlossen Polen und die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag (und Brandt kniete bei einer Kranzniederlegung nieder, was international als Bitte um Vergebung verstanden wurde). Beide Seiten bekundeten, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Man habe „gegeneinander keine Gebietsansprüche“ und werde solche „auch in Zukunft nicht erheben“. Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen wurden nicht vereinbart und von deutscher Seite auch nicht gefordert. Die Ostverträge wurden Ende 1971 unter Enthaltung der Union durch den Bundestag angenommen. Allerdings behauptet die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, dass der „Dissens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen in der Grenzfrage […] durch den im Rahmen der sogenannten neuen deutschen Ostpolitik geschlossenen Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 nicht beigelegt“ worden sei.[23] Bis heute sei, so Dieter Blumenwitz, die Frage nicht geklärt, „durch welchen konstitutiven Akt die territoriale Souveränität (im Gegensatz zu der in Potsdam geregelten Verwaltungshoheit) bezüglich der deutschen Ostgebiete auf Polen übergegangen“ sei.
Am 24. April 1972 versuchte Oppositionsführer Rainer Barzel (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensvotum den Sturz der Regierung (was überraschend scheiterte). Nach den Übertritten der Bundestagsabgeordneten bestand im Bundestag in der Frage der Ostverträge ein Stimmenpatt; Brandt hatte keine Mehrheit, um sie durch den Bundestag zu bringen. Barzel und Brandt schlossen einen Kompromiss: Der Bundestag würde eine „gemeinsame Entschließung“ fassen, wonach die Abgeordneten der CDU/CSU die Ostverträge durch Stimmenthaltung passieren lassen würden.[24] Dies wurde tatsächlich realisiert: In der Gemeinsamen Entschließung vom 17. Mai 1972 erklärte der Bundestag sodann einstimmig bei fünf Enthaltungen, die Bundesrepublik habe die Verpflichtungen im Moskauer Vertrag und im Warschauer Vertrag „im eigenen Namen auf sich genommen“. Die Verträge gingen „von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen“. Sie nähmen eine „friedensvertragliche Regelung nicht vorweg“ und schafften „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund war der Vorbehalt der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge war die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen.[25] Diplomatische Beziehungen zwischen Bonn und Warschau wurden im September 1972 aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Juli 1975 fest, dass die Bundesrepublik nicht auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße verzichten konnte und wollte:[26] „Mit Rücksicht auf die Gesamtverantwortung der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes konnten nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung Verfügungen über den territorialen Status Deutschlands, die eine friedensvertragliche Regelung vorweggenommen hätten, ohne die Zustimmung der Vier Mächte nicht getroffen werden. […] Der Wille der Bundesrepublik, bei den Grenzregelungen der Verträge von Moskau und Warschau nicht über den territorialen Status Deutschlands zu verfügen, war auch für die Vertragspartner erkennbar und hat sogar seinen Niederschlag in den Verträgen selbst gefunden. Nach Art. 4 des Moskauer Vertrages bleiben die von den Vertragspartnern früher abgeschlossenen zweiseitigen und mehrseitigen Verträge und Vereinbarungen unberührt. Hierzu gehören auch die Abkommen, aus denen sich die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes ergeben.“
Alliierte Politik 1949 bis 1990
Die Vertreter der Westmächte, die Hohen Kommissare, umgingen nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949) trotz Bemühungen des deutschen Kanzlers Konrad Adenauer die Frage, was unter einem vereinten Deutschland zu verstehen sei.[27][28] Die USA hoben hervor, dass die Frage der deutschen Ostgebiete bis zu einer friedensvertraglichen Regelung aufgrund der vorbehaltlichen Grenzziehung offen war,[29] US-Hochkommissar John J. McCloy blieb im November 1951 bei seiner Auffassung, die Wiedervereinigung beschränke sich auf die vier Besatzungszonen.[30] Gleichwohl hatten die Westmächte in ihrer ersten gemeinsamen Antwortnote an die Sowjetunion vom 25. März 1952 bezüglich der Oder-Neiße-Linie festgestellt, dass „keine endgültigen Grenzen in den Potsdamer Entscheidungen festgelegt wurden, die eindeutig vorsehen, dass die endgültige Entscheidung territorialer Fragen einer Friedensregelung vorbehalten bleiben muss“.[31]
Das Görlitzer Abkommen wurde 1951 von den USA und Großbritannien abgelehnt.
Im Deutschlandvertrag (1952 verhandelt, 1955 in Kraft getreten) erkannten die Westmächte die Forderung nach Wiedervereinigung Deutschlands zwar an, unterstützten aber den westdeutschen Vorbehalt gegen die Oder-Neiße-Grenze nicht. Sie wollten sich nicht auf eine Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 festlegen.
1990 erklärten die drei Westmächte die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültiger Westgrenze Polens durch die Bundesrepublik Deutschland zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Wiedervereinigung der beiden Staaten in Deutschland.
Robert Leicht zufolge „steht inzwischen fest, daß die westlichen Siegermächte und Verbündeten der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt daran dachten, einer Revision der polnischen Westgrenze zuzustimmen.“[32]
Die Oder-Neiße-Grenze als Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen
1990 wird im Zwei-plus-Vier-Vertrag die bestehende Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und Polen bestätigt. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der „alten“ Bundesrepublik traten auch die darin vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, neben anderem die Aufhebung des bisherigen Artikels 23, in Kraft. In Warschau unterzeichneten die beiden Außenminister, Krzysztof Skubiszewski für die Republik Polen und Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik Deutschland, den deutsch-polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen (…) sowie dem Warschauer Vertrag“.
Am 21. Juni 1990 hatten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR[33] eine gleichlautende Erklärung zur Westgrenze Polens verabschiedet. Sie enthielt die unmissverständliche Botschaft an Polen:[34]
„Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden […].“
1991 unterzeichneten Bundeskanzler Kohl, Außenminister Genscher, Ministerpräsident Bielecki und Außenminister Skubiszewski in Bonn den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag, mit dem auch vertraglich vereinbart wird, dass die jeweiligen Minderheiten das Recht haben „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, frei zum Ausdruck zu bringen“ – was die staatliche Anerkennung der Deutschen Minderheit in Polen bedeutete. Des Weiteren verständigten sich beide Vertragspartner auf die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks. Beide Verträge wurden am 16. Dezember 1991 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und traten am 16. Januar 1992 in Kraft.
Beitritt Polens zu Europaregionen und zur Europäischen Union
Seit 1991 sind Deutschland und Polen in mehrere Europaregionen integriert, und zwar in die Euroregion Neiße (gemeinsam mit Tschechien seit 1991), die Euroregion Spree-Neiße-Bober (seit 1993), die Euroregion Pro Europa Viadrina (seit 1993) und die Euroregion Pomerania (gemeinsam mit Schweden seit 1995).
Durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 und damit zum Europäischen Binnenmarkt sowie seinen Beitritt zum Schengener Abkommen am 21. Dezember 2007 wurden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Oder-Neiße-Grenze einen Großteil ihrer trennenden Wirkung verlor. Die Staatsgrenze kann problemlos und im Normalfall ohne Grenzkontrolle überquert werden. Von besonderer Bedeutung ist dieser Effekt für den Westteil der Stadt Świnoujście, der nur über Schiffe und Fähren oder über deutsches Staatsgebiet von Polen aus erreicht werden kann. Seit September 2008 verkehrt die Usedomer Bäderbahn von und nach Świnoujście, wodurch der Ort wieder an das deutsche Bahnnetz angeschlossen ist.
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Grenze zwischen Garz und Świnoujście vor dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen (2007)
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Derselbe Grenzabschnitt 2011
Vertriebenenproblematik
Dass die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Grenze ablehnte, hatte seinen Ursprung in der Überzeugung, dass weder die Vorgeschichte der östlich davon gelegenen deutschen Gebiete noch die nationalsozialistischen Verbrechen das Unrecht der Vertreibung rechtfertigen würden.
Gewählte Vertreter der Vertriebenen proklamierten am 5. August 1950 in Stuttgart eine Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Sie versicherten zwar darin, auf Rache und Vergeltung zu verzichten, postulierten jedoch ein „Recht auf Heimat“ für sich. Darunter war die Ablehnung der Oder-Neiße-Grenze zu verstehen sowie der Anspruch auch auf die Gebiete östlich dieser Linie. So steht beispielsweise in der Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft: „… den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen“.[35]
Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, beziehen sich aber nicht auf Vertreibung und Enteignung. Der ambivalenten Politik der beiden Unionsparteien, einerseits verbal auf der Forderung nach Revision der Oder-Neiße-Grenze zu beharren, aber in der praktischen Politik diese als Faktum anzuerkennen, wurde vorgeworfen, revisionistische Hoffnungen auf Restitution in den Grenzverlauf von 1937, das heißt in die Staatsgrenzen, die vor dem Zeitpunkt des Münchner Abkommens sowie vor dem späteren „Anschluss“ Österreichs bestanden hatten, zu fördern.[36][37]
Wichtige Grenzübergänge sind (von Norden nach Süden aufgelistet):
- Ahlbeck / Świnoujście (Swinemünde)
- Garz / Świnoujście (Swinemünde)
- Hintersee / Dobieszczyn (Forsthaus Entepöl)
- Linken / Lubieszyn (Neu-Linken)
- A 11 / E 28
- Mescherin / Gryfino (Greifenhagen)
- Schwedt/Oder / Krajnik Dolny (Niederkränig)
- Hohenwutzen / Osinów Dolny (Niederwutzen)
- Küstrin-Kietz / Kostrzyn nad Odrą (Küstrin)
- Frankfurt (Oder) / Słubice (Dammvorstadt)
- A 12 / E30
- Guben / Gubin
- Forst (Lausitz) / Brody (Lebus) (Pförten)
- A 15 / E 36
- Bad Muskau / Łęknica (Lugknitz)
- Podrosche / Przewóz (Priebus)
- A 4 / E 40
- Görlitz / Zgorzelec
- Zittau / Sieniawka (Kleinschönau)
Literatur
- Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland – Dokumente 1945–1989, Verlag Bonn Aktuell, München 1990, ISBN 3-87959-438-4.
- Hanns Jürgen Küsters, Daniel Hofmann: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1998, ISBN 3-486-56360-2, ISBN 978-3-486-56360-3.
- Hanns Jürgen Küsters: Der Integrationsfriede, Oldenbourg, München 2000 (eingeschränkte Vorschau).
- Klaus Rehbein: Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte, Hintergründe, Prozeß und das Ende des Bonner Tabus, LIT Verlag, 2005, ISBN 3-8258-9340-5 (eingeschränkte Vorschau).
- Jörg-Detlef Kühne: Zu Veränderungsmöglichkeiten der Oder-Neiße-Linie nach 1945, Nomos, 2007, 2., aktualisierte Auflage, ISBN 3-8329-3124-4.
- Dieter Blumenwitz: Oder-Neiße-Linie. In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999, Schriftenreihe der bpb, Band 363, Campus Verlag, Frankfurt/M. 1999, ISBN 3-593-36240-6, S. 586–595 (eingeschränkte Vorschau).
- Robert Brier: Der polnische „Westgedanke“ nach dem Zweiten Weltkrieg 1944–1950 (PDF; 828 kB), Digitale Osteuropa-Bibliothek: Geschichte 3 (2003).
- Roland Gehrke: Der polnische Westgedanke bis zur Wiedererrichtung des polnischen Staates nach Ende des Ersten Weltkrieges. Genese und Begründung polnischer Gebietsansprüche gegenüber Deutschland im Zeitalter des Nationalismus, Herder-Institut, Marburg 2001, ISBN 3-87969-288-2.
- Andreas Lawaty: Das Ende Preußens in polnischer Sicht: Zur Kontinuität negativer Wirkungen der preußischen Geschichte auf die deutsch-polnischen Beziehungen, de Gruyter, Berlin 1986, ISBN 3-11-009936-5.
- Josef Pilvousek, Elisabeth Preuß (Hrsg.): Aufnahme – Integration – Beheimatung (Vorträge auf der von der Katholischen Theologischen Fakultät der Universität Erfurt 2008 abgehaltenen gleichnamigen Tagung), LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10264-5 (eingeschränkte Vorschau).
Weblinks
- Bundeszentrale für politische Bildung: Die deutsch-polnischen Beziehungen nach 1945
- Bundestagsdebatte vom 13. Juni 1950
- Walther Rock: Wie es zur Oder-Neiße-Linie kam, in: Die Zeit, Nr. 50 vom 11. Dezember 1947
- Wirtschaftliche Argumente in den Grenzdebatten des 20. Jahrhunderts (Ostmitteleuropa) Hauptseminar an der Europa-Universität Viadrina im WS 2000/2001:
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich-Karl Schramm, Wolfram-Georg Riggert, Alois Friedel, Sicherheitskonferenz in Europa; Dokumentation 1954–1972. Die Bemühungen um Entspannung und Annäherung im politischen, militärischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technologischen und kulturellen Bereich. A. Metzner, 1972 (Original von University of Michigan), ISBN 3-7875-5235-9, S. 343 f.
- ↑ Boris Meissner, Gottfried Zieger, Staatliche Kontinuität unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage Deutschlands, Verlag Wissenschaft und Politik, 1983, S. 137 f.
- ↑ Siegrid Krülle, Die völkerrechtlichen Aspekte des Oder-Neiße-Problems, Duncker & Humblot, 1970, S. 86.
- ↑ Martin Broszat: Zweihundert Jahre deutsche Polenpolitik. Ehrenwirth, München 1963, S. 154–163.
- ↑ Paul Roth: Die Entstehung des polnischen Staates – Eine völkerrechtlich-politische Untersuchung (= Öffentlich-rechtliche Abhandlungen, hrsg. von Heinrich Triepel, Erich Kaufmann und Rudolf Smend, 7. Heft), Verlag Otto Liebmann, Berlin 1926, S. 4, Fn 3).
- ↑ Peter Graf Kielmansegg: Nach der Katastrophe. Eine Geschichte des geteilten Deutschlands, Siedler Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-88680-329-5, S. 22 ff.
- ↑ Dirk Schleinert: Bernd Aischmann: Mecklenburg-Vorpommern, die Stadt Stettin ausgenommen. Rezension in Sehepunkte. Ausgabe 8 (2008), Nr. 10
- ↑ Vgl. Klaus Rehbein, Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte. Hintergründe, Prozeß und das Ende des Bonner Tabus, Lit Verlag, Berlin/Münster/Wien/Zürich/London 2006, S. 46.
- ↑ Deklaration von Warschau, 6. Juni 1950, Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Band IV, Berlin 1957, S. 113.
- ↑ Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6. Juli 1950 (GBl. 1950 Nr. 143 vom 23. Dezember 1950, S. 1205)
- ↑ Das große Tabu. In: Der Spiegel, Nr. 48/1961 vom 22. November 1961, S. 54
- ↑ Teresa Tammer: Vom Feind zum Freund? Ostdeutschland und Polen – 1946–1950. In: tabularasa, Nr. 77 (7/2012).
- ↑ Das große Tabu. In: Der Spiegel, Nr. 48/1961 vom 22. November 1961, S. 55
- ↑ Thilo Wiezock: Grenzüberwachung
- ↑ Katarzyna Stokłosa: Das Wunder an der Oder, Bundeszentrale für politische Bildung, 14. Mai 2012.
- ↑ Felicitas Söhner: Der Wandel der deutsch-polnischen Beziehungen im geschichtlichen Rückblick, in: GlobKult Magazin, 7. Oktober 2010.
- ↑ Robert Leicht: Von einer Legende zur anderen: Trotz alliierten Drucks war Konrad Adenauer zu einem förmlichen Verzicht nicht bereit. In: Die Zeit. 28. Juli 1989
- ↑ Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn (Volltext)
- ↑ Volltext (Abschnitt XIV).
- ↑ Herbert G. Marzian: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie – Mai 1970 bis Februar 1971, in: Jahrbuch der Albertus-Universität Königsberg, Band 22 (1972), S. 129–313.
- ↑ Der Spiegel 19/1970 vom 19/1970: Gott behüte
- ↑ Der Spiegel 7/1970: Viel dazugelernt
- ↑ Dieter Blumenwitz: Geschichte der CDU. Oder-Neiße-Grenze. Konrad-Adenauer-Stiftung o.J.
- ↑ Vor vierzig Jahren traten die Ostverträge in Kraft, Webseite des Deutschen Bundestages, abgerufen am 28. August 2014.
- ↑ Dieter Blumenwitz, in: Ingo von Münch (Hrsg.), Staatsrecht – Völkerrecht – Europarecht. Festschrift für Hans-Jürgen Schlochauer zum 75. Geburtstag am 28. März 1981, Walter de Gruyter, Berlin [u. a.] 1981, ISBN 3-110-08118-0, S. 30.
- ↑ BVerfGE 40, 141, 171 (Volltext)
- ↑ Hanns Jürgen Küsters, Der Integrationsfriede (= Dokumente zur Deutschlandpolitik, Bd. 9), Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2000, ISBN 3-486-56500-1, S. 578 ff.
- ↑ Vgl. auch Schreiben Adenauers an McCloy, 26. Oktober 1949, in: DzD II/2 (1949), 714; Schreiben Adenauers an McCloy, 5. Mai 1950.
- ↑ Fritz Faust, Das Völkerrecht und die Oder-Neiße-Linie, Stellungnahmen aus Ost und West, in: Wehrwissenschaftliche Rundschau, Zeitschrift für Europäische Sicherheit, Berlin / Frankfurt a. M. 1964, S. 277 ff.
- ↑ Gero von Gersdorff, Adenauers Außenpolitik gegenüber den Siegermächten 1954: Westdeutsche Bewaffnung und internationale Politik, „I. Die Vereinigten Staaten als Führungsmacht“. In: Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte, Band 41, Schriftenreihe des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1994, ISBN 3-486-55980-X, S. 159–161.
- ↑ EA 1952, S. 4834.
- ↑ Robert Leicht: Von einer Legende zur anderen: Trotz alliierten Drucks war Konrad Adenauer zu einem förmlichen Verzicht nicht bereit. In: Die Zeit. 28. Juli 1989
- ↑ 16. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 21. Juni 1990: Erklärung der Volkskammer zur Oder-Neiße-Grenze (6'55"), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
- ↑ Ersatzlose Preisgabe. In: Der Spiegel. Nr. 44, 1990, S. 80–85 (online – 29. Oktober 1990).
- ↑ Ziele der Sudetendeutschen gemäß Satzung der SL. Website der Sudetendeutschen Landsmannschaft e. V. Abgerufen am 15. Mai 2010.
- ↑ Hans Georg Lehmann, Der Oder-Neiße-Konflikt, Beck, 1979, ISBN 3-406-04109-4, S. 142.
- ↑ Klaus Rehbein, Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte: Hintergründe, Prozeß und Ende des Bonner Tabus, Band 6 von Politik und Geschichte, LIT Verlag, Berlin/Hamburg/Münster 2005, ISBN 3-825-89340-5, S. 103 und 105 ff.