Das Bildungssystem der DDR entstand Ende der 1940er Jahre in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und wurde zweimal (Mitte der 1950er Jahre und Ende der 1960er Jahre) umfassend novelliert. Bereits in seinen Ansätzen brach es grundlegend mit der bis dahin existierenden Struktur der Volksschulen und weiterführenden Schulen und distanzierte sich somit deutlich vom auf bundesdeutscher Seite bis in die 1960er Jahre existierenden Bildungssystem. Ausgehend vom reformpädagogischen Modell der Einheitsschule, welches sich in den 1920er Jahren entwickelte, stand im Zentrum der Bildung die allgemeinbildende Polytechnische Oberschule, die alle Klassen von der 1. bis zur 10. unter einem Dach vereinte und sowohl vielfältige naturwissenschaftliche als auch technische Schwerpunkte setzte.
Das Bildungsmonopol lag in der DDR beim Staat. Es gab keine staatlich anerkannten privaten Schulen. Verantwortlich für die Gestaltung des in der gesamten DDR einheitlichen Bildungssystems war das Ministerium für Volksbildung, die Richtlinien der Bildungspolitik wurden von der SED festgelegt. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 die einflussreiche Margot Honecker.
Struktur des Bildungssystems
Mit der letzten großen Novellierung Ende der 60er Jahre bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und stellte sich folgendermaßen dar:
Kindergarten
Der Kindergarten hatte den Auftrag, die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten damit die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (beispielsweise Kneten) beigebracht. Die Bildung im Kindergarten enthielt aber auch bereits staatsbürgerliche Elemente. Betreut wurden die Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Polytechnische Oberschule
Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte den grundlegenden Schultyp der DDR dar. Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs oder sieben Jahren nach einer ärztlichen Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Stichtag hierbei war der 31. Mai; Kinder, die erst nach diesem Tag sechs Jahre alt wurden, kamen in der Regel erst im darauf folgenden Jahr in die Schule. Ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung war relativ selten.
Anstelle von Englisch wurden an einigen Schulen auch Französisch und seltener Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten. Die Abkürzung ESP steht für das Fach Einführung in die sozialistische Produktion. Dabei handelte es sich um eine Einführung in Bereiche wie Konstruktion, Mechanik, Elektronik, Mikroelektronik und Informatik. Die Abkürzung TZ bezeichnet Technisches Zeichnen als Unterrichtsfach. Beide Fächer wurden als Unterrichtstag in der Produktion im Wechsel mit dem Fach Produktive Arbeit in einer betrieblichen Einrichtung unterrichtet. In der Zeit unmittelbar nach der politischen Wende 1989/1990, wurden die Fächer ESP und Produktive Arbeit durch das Fach Technik ersetzt, an die Stelle von Staatsbürgerkunde trat das Fach Gesellschaftskunde. Das Fach Wehrunterricht, das auf dem Zeugnis nicht benotet wurde, entfiel in der Wendezeit. In dieser Übergangsphase bestand die POS als Oberschule auch einige Jahre nach der Wiedervereinigung noch weiter und führte mit dem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse zur mittleren Reife (Zeugnis der Realschule).
Ein Unterrichtstag bestand aus durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden, die am Vormittag unterrichtet wurden. Bis 1989/1990 war der Sonnabend regulärer Schultag an der POS, allerdings mit nur zwei bis drei Unterrichtsstunden in den unteren und nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden in den höheren Klassenstufen. Nachmittagsunterricht mit ein bis zwei Unterrichtsstunden (7. und 8. Stunde) an einigen Wochentagen begann mit der 7. Klasse.
Das Abschlusszeugnis der POS, das heute in der Regel als Realschulabschluss anerkannt wird, enthielt neben den Einzelnoten in den Fächern ein Gesamtprädikat (Mit Auszeichnung; Sehr gut; Gut; Befriedigend; Genügend; Ungenügend), das sich aus dem Notendurchschnitt ergab. Das vorzeitige Beenden der POS nach der achten oder seltener nach der neunten Klasse war auf Antrag der Eltern und Zustimmung der Schule möglich. Mit den entsprechenden Abgangszeugnissen konnte eine Berufsausbildung in bestimmten Berufen, vorwiegend in den Bereichen Industrieproduktion, Handwerk und Landwirtschaft, absolviert werden. Ein Abgangszeugnis der 9. Klasse der POS wird heutzutage in der Regel einem Hauptschulabschluss gleichgestellt, ebenso ein Abgangszeugnis der 8. Klasse in Verbindung mit einem darauf folgenden Facharbeiterzeugnis.
Erweiterte Oberschule und Berufsausbildung mit Abitur
An der Erweiterten Oberschule (EOS) konnten Schüler das Abitur ablegen. Sie bestand aus den Klassen 9 bis 12, seit der ersten Hälfte der 1980er Jahre – abgesehen von den Spezialschulen – nur noch aus den Klassen 11 und 12. Nur ein relativ kleiner Teil der Schüler eines Jahrgangs besuchte eine EOS. Ausschlaggebend für eine Zulassung waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische "Zuverlässigkeit" und auch die Tätigkeit der Eltern, eine Herkunft aus der "Arbeiterklasse" war hier von Vorteil. Zum Erwerb des Abiturs bestand weiterhin die Möglichkeit der dreijährigen so genannten Berufsausbildung mit Abitur, die nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung mit weiterem Schulunterricht mit dem Ziel des Ablegens des Abiturs an einer Berufsschule verband. Die Zahl dieser Lehrstellen und die Arten der angebotenen Ausbildungsberufe waren jedoch begrenzt.
Darüber hinaus gab es an einigen Universitäten einen ein Jahr dauernden Vorkurs für junge Facharbeiter, um die Hochschulreife zu erlangen, die allerdings nur für wenige Studienrichtungen galt. Voraussetzung war, dass die Berufsausbildung fachlich zum Studium passte.
Mit Abitur oder Hochschulreife konnte man ein Studium beginnen. Voraussetzung für Männer war die Zustimmung des Wehrkreiskommandos. Soweit keine besonderen Gründe dagegen sprachen, war der Wehrdienst vor dem Studium abzuleisten. Während des Studiums gab es keine Unterbrechungen durch den Wehrdienst, mit Ausnahme eines 5-wöchigen Reservedienstes im Verlauf des 3. oder 4. Semesters. Weil die Begrenzung der Zahl der Studienanfänger über die Zulassung zum Abitur erfolgte, war für jeden Abiturienten ein Studienplatz - wenn auch nicht zwingend in der gewünschten Fachrichtung - vorhanden.
Eine zusätzliche Möglichkeit zum Hochschulzugang bestand in einer vorhergehenden Ingenieurausbildung an einer Fachschule.
Sonderschule
Als Sonderschule wurden alle Einrichtungen der Volksbildung bezeichnet, in denen durch sonderschulpädagogische Maßnahmen körperlich oder geistig behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu möglichst vollwertigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft gebildet und erzogen wurden. Zu den Sonderschulen gehörten neben den bekannten Hilfsschulen für geistig behinderte oder lernbehinderte Kinder auch die Körperbehinderten-, Blinden-, Sehschwachen-, Gehörlosen- (fälschlich als Taubstummen- bezeichnet), Schwerhörigen- und Sprachheilschulen sowie Schulen für nervengeschädigte Kinder.
Darüberhinaus hatten Schulen und Klassen in Krankenhäusern und Heil- und Rehabilitationsstätten (bei Kuren) ebenfalls Sonderschulstatus.
Spezialschulen
Zur Elitenförderung gab es ein vielfältiges System an Spezialschulen. Manchmal handelte es sich auch um Spezialklassen, die administrativ einer POS oder einer EOS angeschlossen waren.
Bekannt waren die so genannten Russischschulen, die ab der 3. Klasse besucht wurden, sowie die Spezialschulen für Sport (KJS). Weiter gab es Spezialschulen für Musik, Mathematik, Naturwissenschaften, Elektronik oder andere Sprachen. Die Spezialschulen begannen in unterschiedlichen Klassenstufen. Einige wenige Spezialklassen hatten wegen des zusätzlichen Unterrichts auch eine 13. Klasse, und für einige Spezialschulen erfolgte keine öffentliche Auswahl, wie für die so genannten Diplomatenschulen mit umfangreichem neusprachlichen Unterricht. In den in früheren Klassenstufen beginnenenden Spezialschulen gab es meist einen fließenden Übergang zur Abiturphase (EOS).
Eine Besonderheit waren die Spezialklassen, die einer Universität angeschlossen waren und der Hochbegabtenförderung zum Beispiel im mathematisch-naturwissenschaftlichen oder im musikalischen Bereich dienten.
Die Entwicklung des "sozialistischen Bildungssystems" der DDR
Der Aufbau der Schulen in der SBZ
Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einem umfassenden Austausch der Lehrerschaft. Neben den etwa 71% ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter verwendet werden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.
Am 27. Juli 1945 wurde durch einen Erlass der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht erlauben sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. Jedoch wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung volles Vertrauen hatte; in diesem Fall war es Paul Wandel, der ehemalige Chefredakteur der "Roten Fahne", des Zentralorgans der KPD.
Weitere Richtlinien der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt worden waren. Da aber in der Anfangsphase eine strenge Befolgung dieser Richtlinien die Aufnahme eines flächendeckenden Schulunterrichtes nicht zugelassen hätte, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren waren, im Schuldienst belassen.
Neulehrer
Grundlegendes Anliegen in der SBZ war eine neue Lehrerschaft, die man aus den demokratisch-antifaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz rekrutieren wollte und die die nötige allgemeine Ausbildung besitzen sollte, um in den Volkschulen und an den weiterführenden Bildungseinrichtungen unterrichten zu können. Bei der Einstellung von Neulehrern sollten vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40.000 Menschen, die bereits eine Berufsausbildung besaßen und/oder direkt aus der Kriegsgefangenschaft kamen, in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet. Bei ihrer Ausbildung wurden gelegentlich auch reformpädagogische Ansätze aus der Zeit der Weimarer Republik vermittelt, die den Schulalltag jedoch nicht prägten. Die Neulehrer der 1940er und 1950er Jahre bildeten bis in die 1980er Jahre einen wesentlichen Teil der DDR-Lehrerschaft.
Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen
Im Mai und Juni 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Dieses Gesetz ist insofern bedeutend, weil es wegweisend für die folgenden 20 Jahre war und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hineinreichte. Das Gesetz war der Ausgangspunkt zur Umgestaltung des gesamten Bildungssystems in der SBZ. Der Wortlaut des Gesetzes war maßgeblich von demokratischen Grundgedanken der Nachkriegszeit geprägt. Auch die fachlichen Diskussionen vor und nach der Verabschiedung des Gesetzes waren – auch nach heutigen Maßstäben – in weiten Teilen demokratisch. Des Weiteren wurden die Bestrebungen nach gleichen Bildungschancen für alle deutlich. Mit der Einführung einer achtjährigen Grundschule vollzog man eine Abkehr von der bisher üblichen und in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzten frühen und für alle Schüler verbindlichen Leistungsauslese in die einzelnen Schultypen.
Im einzelnen formulierte das Gesetz folgende Grundstrukturen:
- Der Kindergarten hatte die Aufgabe, die Kinder zur Schulreife zu bringen.
- Mit dem 6. Lebensjahr begann die achtjährige Grundschule für alle Kinder.
- Im Anschluss folgte eine 2-5-jährige Berufs-, Fach- oder Oberschule als Oberstufe, die ebenfalls für alle Schüler Pflicht war.
- Die Hochschulen und Universitäten waren die höchste Stufe. Für sie wurde ein gesondertes Gesetz erlassen und sie unterstanden dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen.
Bemerkenswert ist hierbei, dass bereits bei der Erziehung der 3- bis 6-jährigen ein gesetzlich verankertes Ziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formuliert wurde. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach “unten” hin ausgedehnt. Man kann sagen, dass bei der Strukturierung des Bildungssystems auch wirtschaftliche Aspekte wie ein erhöhter Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften eine maßgebliche Rolle spielten.
Noten
In der DDR gab es für die Schüler fünf Notenwerte:
- 1 = sehr gut
- 2 = gut
- 3 = befriedigend
- 4 = genügend
- 5 = ungenügend
Auf dem Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem die so genannten Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und bis 1978 zusätzlich Gesamtverhalten). Weiterhin gab es am Schuljahresende eine ausführliche Beurteilung im Schulzeugnis. Zeugnisse gab es als Halbjahreszeugnis im Februar vor den Winterferien und im Juli zum Schuljahresende vor den Sommerferien. Sie waren von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben, dies wurde von den Klassenlehrern nach den Ferien kontrolliert.
Alle Zeugnisse wurden bis Ende der 1970er Jahre in ein Zeugnisheft im Format A 5 eingetragen, später wurde dieses durch eine Zeugnismappe aus Kunstleder ersetzt. Sie diente jedem Schüler bis zur 10. Klasse zur Aufbewahrung seiner Zeugnisse und verblieb bei ihm, wurde jedoch für die Zeugnisausgabe eingesammelt.
Zum Abschluss der 10. Klasse und zum Abitur gab es ein besonderes Abschlusszeugnis. Für den Abschluss gab es eine Gesamtnote, die sich aus den Leistungen innerhalb des Schuljahres und den Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfungen zusammensetzten. Möglich waren: Mit Auszeichnung bestanden, Sehr gut bestanden, Gut bestanden, Befriedigend bestanden und Bestanden. Die Gesamtnote konnte zum Beispiel nur zwei Noten besser sein als die schlechteste Teilnote und nur um eine Note besser als die schlechteste Bewertung in einem Hauptfach. Diese Bewertungskriterien änderten sich aber von Zeit zu Zeit.
Ferien
Die Ferientermine waren DDR-weit einheitlich. Das Schuljahr begann am 1. September bzw. ein bis zwei Tage später, wenn dieser auf ein Wochenende fiel. Folgende Ferientermine waren üblich:
- eine Woche Herbstferien (Mitte Oktober)
- zwei Wochen Ferien zum Jahreswechsel (Dezember/Januar)
- drei Wochen Winterferien (Februar)
- eine Woche Frühjahrsferien (Mai)
- acht Wochen Sommerferien (Juli-August).
Siehe auch
Literatur
- Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik 1945 bis 1962. Lang, Frankfurt am Main [u.a.] 2000. ISBN 3-631-36445-8
- Christoph Führ (Hrsg.): Deutsche Demokratische Republik und neue Bundesländer. Beck, München 1998. (Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte, Bd. 6, Teilbd. 2) ISBN 3-406-42931-9
- Gert Geißler, Ulrich Wiegmann: Schule und Erziehung in der DDR. Studien und Dokumente. Luchterhand, Neuwied 1995. ISBN 3-472-02258-2
- Hubert Hettwer, 1976: “Das Bildungswesen in der DDR - Strukturelle und inhaltliche Entwicklung seit 1945”, Kiepenheuer & Witsch Köln ISBN 3-462-01165-0
- Freya Klier, 1990: “Lüg Vaterland - Erziehung in der DDR”, Kindler Verlag München ISBN 3-463-40134-7
- Saul B. Robinsohn, 1970: “Schulreform im gesellschaftlichen Prozeß - Ein interkultureller Vergleich, Band 1: BRD, DDR, UdSSR”, Ernst Klett Verlag Stuttgart
- Karl-Heinz Günter, 1979: “Das Bildungswesen der Deutschen Demokratischen Republik”, Volk und Wissen Volkseigener Verlag Berlin
- Barbara Wellmitz, 2003: Zur Entwicklung der Körperbehindertenpädagogik in der DDR. In: Heilpädagogik online 04/03, 21-44. Online unter: www.heilpaedagogik-online.com/track.php?id=ho0403