Enquete
vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen
Mit Enquête wird im engeren Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen. Im weiteren Wortsinn werden auch andere amtliche nichtparlamentarische Ermittlungen und Nachforschungen so bezeichnet. Der zusammengesetzte Begriff Enquêtekommission wird häufiger benutzt als die Bezeichnung Enquête.