Fachanwalt (Deutschland)
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen kann.
Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Gegenwärtig gibt es Fachanwaltsbezeichnungen für folgende Rechtsgebiete:
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Insolvenzrecht
- Versicherungsrecht
Die Einführung weiterer Fachanwaltsbezeichnungen - etwa für Mietrecht, Verkehrsrecht oder Baurecht - hat in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer bislang keine Mehrheit gefunden.
Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen.