Vorauszahlungsbetrug

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Der Vorauszahlungsbetrug oder Rip deal (engl. to rip = entreißen, bzw. to rip off = abreißen, abzocken; deal = Handel) ist die kriminologische Bezeichnung für eine Variante einer betrügerischen Tathandlung.[1][2]

Die Täter treten als vermeintliche Kreditgeber oder Käufer auf. Die Anbahnung dieser Geschäfte erfolgt auf verschiedenste Art und Weise. Beispielsweise melden sich die Täter, die zunehmend raffinierter werden, bei Personen, die im Internet oder in Zeitungen Immobilien oder andere Gegenstände von höherem Wert, so z.B. Schmuck oder Kunstwerke angeboten haben oder z.B. Investitionen suchen. Die Inserenten werden dann unter Vortäuschung von Interesse an dem Objekt z.B. nach Italien gelockt, wo sich die Täter mit ihnen meist in einem der vornehmsten Hotels am Ort in seriösem Ambiente verabreden. Bei den Treffen interessiert die Täter dann das ursprünglich angebotene Objekt nicht mehr, vielmehr wird den Opfern ein lukratives Devisentauschgeschäft, oft Euro gegen Schweizer Franken, angeboten. In der Regel findet dann auch tatsächlich ein Tausch von geringen Summen statt, um das Vertrauen des Opfers zu gewinnen. Dann wird ein Tauschgeschäft von größerem Umfang angeboten. Lässt sich das Opfer hierauf ein, verschwinden die Täter entweder, sobald sie das Geld in den Händen haben oder sie übergeben dem Opfer mehrere Bündel Geldscheine, von denen jeweils nur der oberste Geldschein echt ist, die übrigen auf der Rückseite mit dem Schriftzug „Faksimile“ bedruckt sind. In Ausnahmefällen sind die Täter gewaltbereit, in einem Fall kam ein Opfer, das sich gegen den Betrug zur Wehr setzte, sogar zu Tode. Das Dunkelfeld dieses Delikts dürfte beträchtlich sein, da die Täter bei den Provisionszahlungen ganz offen auf Schwarzgeld der Opfer spekulieren, indem sie häufig selbst diese Zahlung als solches anfordern. Die Opfer verzichten in diesen Fällen dann oft auf eine Strafanzeige.

Glaubwürdigkeit erzeugen die Täter durch gepflegtes Auftreten und eine vorgebliche Identität als wohlhabende Geschäftsleute.

Ursprünglich beschränkte sich der vorgetäuschte Handel auf den Devisentausch, da dies jedoch zunehmend bekannt geworden ist, treten die Täter nun vermehrt als Kreditgeber oder Käufer auf.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Warnunghinweis der bayerischen Polizei vom 18. Juni 2014: "Rip-Deal" geladen 24. November 2014
  2. Kronen Zeitung am 12. April 2014: "Rip-Deal vereitelt: Millionenbetrüger gefasst" geladen 24. November 2014