Gericht Langendiebach

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Das Gericht Langendiebach war eine Verwaltungseinheit des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit unter wechselnden Territorialherren.

Geografische Lage

Das Gericht Langendiebach lag nordöstlich von Hanau am Nordrand des Kinzigtals, im Südosten der Wetterau.

Geschichte

Territorialherren

Ursprünglich gehörte das Gericht Langendiebach zum Territorium von Kurmainz, das es 1426 an die Grafen von Hanau verpfändete. Diese Pfandschaft wurde 1476 von den Grafen von Isenburg eingelöst[1] und gehörte seitdem zu deren Grafschaft. Als das Territorium – inzwischen zum Fürstentum avanciert – mediatisiert wurde, kam dessen nördlich des Mains gelegener Teil – einschließlich des Gerichts Langendiebach – 1816 an das Kurfürstentum Hessen.

Späterer Verbleib

Im Kurfürstentum Hessen war es nach der Verwaltungsreform von 1821 dem Landkreis Hanau zugeordnet. Das Kurfürstentum Hessen stand im Deutschen Krieg auf der Verliererseite und wurde vom Königreich Preußen annektiert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet des ehemaligen Gerichts Langendiebach Bestandteil des neu gebildeten Bundeslandes Hessen. Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde das Gebiet am 1. Juli 1974 Teil des Main-Kinzig-Kreises.[2]

Bestandteile

Einzelnachweise

  1. Uta Löwenstein: Grafschaft Hanau. In: Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806 = Handbuch der hessischen Geschichte 3 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Marburg 2014. ISBN 978-3-942225-17-5, S. 209.
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF; 41,1 MB]).