Alexander I. (Bischof von Rom)

Papst
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Alexander I. (* in Rom; † 3. Mai 115 in Rom) war der sechste Bischof von Rom, der Nachfolger von Evaristus und Vorgänger von Sixtus.[1]

Papst Alexander I.

Leben

Nach Eusebius von Caesarea übernahm Alexander im zwölften Regierungsjahr von Trajan also im Jahre 109/110 das Bischofsamt. Nach zehnjähriger Amtszeit verstarb Alexander im dritten Regierungsjahr von Kaiser Hadrian, also nach August 119.[2] Nach Liber Pontificalis war er der Sohn eines Römers namens Alexander aus der Region Caput Tauri. Er soll 10 Jahre, 7 Monate und 2 Tage Bischof von Rom gewesen sein und zur Zeit von Kaiser Trajan während des Konsulats von Aemilius Aelianus und Antistius Vetus im Jahre 116 gestorben sein. Der Bischofsstuhl blieb für 35 Tage unbesetzt bevor Sixtus die Nachfolge antrat. Im Catalogus Liberianus wiederum werden Alexander 11 Jahre, 2 Monate und 1 Tag zugeschrieben - die angegebenen Konsuln passen hierzu jedoch nicht. Hiernach wurde Alexander während des Konsulats von Cornelius Palma und Calvisius Tullus im Jahre 109 zum Bischof geweiht und soll während des Konsulats von Aelianus und Vetus im Jahre 116 gestorben sein.

Er wurde im Lauf der Jahrhunderte mit dem Märtyrer Alexander der Via Nomentana gleichgesetzt, dessen Gedenktag, der 3. Mai, mit dem des Bischofs identisch ist (in den orthodoxen Kirchen der 16. März). Doch weder Irenäus noch Eusebius erwähnen ein Martyrium von Alexander I. Er soll Quirinus von Rom und dessen Tochter Balbina zum Christentum bekehrt und getauft haben.

Alexander gilt als Patron gegen Kropf und Skrofeln. Reliquien von Alexander I. gelangten 834 nach Freising, weshalb hier ein zweiter Gedenktag am 5. Mai begangen wird. Auch nach Aschaffenburg in die Stiftskirche St. Peter und Alexander gelangten Reliquien.

Eintrag in der Schedel'schen Weltchronik von 1493

Alexander I. verfügt über einen eigenen Eintrag samt Porträt in Hartmann Schedels Weltchronik von 1493, einer Art Enzyklopädie des ausgehenden Mittelalters. Auf Blatt CXII über das sechste Weltalter heißt es:

„Alexander der babst was von gepurt ein römer. Der tag iung, der sitten elter und ein nachkommen des babsts Euaristi vnd kome bis an die zeit Adriani des kaysers und bekeret mit seiner kunst und heiligkeit vil rathern zum glawben und machet etliche gesetz zu hanthabung der kirchen dienende. Erstlich das nymant bey der pene des pans einen babstlichen legaten hindern solt. Item so solt kein clerick vor eim werltlichen richter verclagt werden. Item das allain ein mess von einem vnnd an einem tag gehalten werden solt. So sollten sie die oblaten nit auß eim gesewrtem sundern ungesewrtem machen. Item das man das weyhwasser in den kirchen und schlaffkamern zu veriagung der teufel behalten solt...“[3]

(Alexander I. war von Geburt ein Römer. Jung an Jahren, jedoch bereits sehr weise, bekehrte er durch seine Überzeugungskunst und Frömmigkeit viele Ratsherrn zum christlichen Glauben und verfügte etliche Gesetze für seine Kirchendiener. Erstens dürfe niemand bei Androhung des Banns einen päpstlichen Legaten aufhalten oder behindern. Zweitens dürfe kein Kleriker von einem weltlichen Gericht belangt werden. Außerdem dürfen die Oblaten nicht aus gesäuertem sondern nur aus ungesäuertem Teig gemacht werden. Außerdem solle das Weihwasser zur Abschreckung des Teufels in den Kirchen und auch Schlafräumen beibehalten werden.)

Literatur

Commons: Alexander I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Irenäus von Lyon, Des heiligen Irenäus fünf Bücher gegen die Häresien., 3, 3, 3.
  2. Eusebius von Caesarea, Kirchengeschichte, 4. Buch, 1, 1 - 4, 1.
  3. Hartmann Schedel: Weltchronik 1493. Kolorierte und kommentierte Gesamtausgabe, Einleitung und Kommentar von Stephan Füssel, Augsburg 2004, ISBN 3-8289-0803-9.

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