Zum Inhalt springen

Berliner Linie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. März 2006 um 02:38 Uhr durch Nicor (Diskussion | Beiträge) (Zeitform angepasst). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Berliner Linie (auch: „Berliner Linie der Vernunft“) ist eine Verordnung nach welcher besetzte Häuser in Berlin innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Besetzung zu räumen sind. Sie entstand 1981 und wird mittlerweile auch in anderen Städten ähnlich angewandt.

Geschichte

Auf Grund zunehmender Hausbesetzungen, besonders in Berlin-Kreuzberg, entwickelte der damalige Übergangssenat unter dem regierenden Bürgermeister Hans-Jochen Vogel 1981 die „Berliner Linie der Vernunft“ um der Problematik gezielter entgegen wirken zu können. Sie besagte, dass neu besetzte Häuser, Plätze oder Wohnungen in Berlin innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Besetzung zu räumen sind. Bereits besetzte Häuser sollten allerdings nur geräumt werden, wenn der Eigentümer Strafantrag stellt und einen zügigen Beginn von Sanierungsmaßnahmen zusichert.

Nach den Wahlen vom 10. Mai 1981 erklärte der neue CDU-Senat unter Richard von Weizsäcker, die Berliner Linie weiterführen und konsequenter anwenden zu wollen. Auf die Erklärung des Bausenator Ulrich Rastemborski neun Häuser räumen zu wollen, gaben die Besetzer/-innen die Parole „1 Million Sachschaden pro Räumung“ aus. Bei den Protesten gegen die Räumung der Häuser am 22. September starb der Demonstrant Klaus-Jürgen Rattay. Am Ende des Jahres 1981 löste sich die Hausbesetzerbewegung allmählich auf. Von den zwischenzeitlich rund 170 besetzten Häusern in Berlin (1981) wurden 78 bis zum November 1984 durch den Abschluss von Miet-, Kauf- oder Pachtverträgen legalisiert, die Restlichen geräumt.Vorlage:Ref

Die Berliner Linie wurde ebenfalls auf die im Rahmen der Wende in Ost-Berlin besetzten Häuser angewand. 1996 wurde das erste Mal gegen die Berliner Linie verstoßen, als unter dem CDU-Innensenator Jörg Schönbohm ein seit 1990 besetztes Haus ohne gerichtlichen Räumungstitel auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordngungsgesetztes (ASOG) geräumt wurde. In der Folge wurde die Berliner Linie, insbesondere der „Schutz“ von alten Besetzungen, fast gar nicht mehr beachtet.Vorlage:Ref

Quellen

  1. Vorlage:Fußnote
  2. Vorlage:Fußnote
  3. avalonweb.at
  4. linker-berliner.de