Der Freiherr (oder auch Baron - siehe dort auch mehr) gehörte bis 1919 zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat "von" im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Edler, Ritter, Freiherr, Graf, Herzog und Fürst, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann.
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn gleichrangige Titel "Baron" geführt wurde, wird der Zusatz "Freiherr" auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (skandinavisch: friherre).
Die weibliche Form lautet "Freifrau" (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherrn "Freiin" (Baronesse).
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland Bestandteile des Familiennamens, so dass z.B. aus "Freiherr Wernher v. Braun" "Wernher Freiherr v. Braun" wurde. In Österreich dürfen sie ebenso wie das Prädikat "von" nicht mehr im Namen geführt werden.
Liste der Freiherrn (Auswahl)
- Moritz von Bissing (1844-1917), preußischer Generaloberst
- Boeselager
- Eichendorff
- Gersdorff
- Gravenreuth
- Carl von Gienanth
- Hardenberg
- Sigismund August Wolfgang von Herder
- Heinrich von Frauenberg
- Humboldt
- Knigge
- Münchhausen
- Neurath
- Ansgar von Reichenbach und Steegen
- Wolfram von Richthofen
- vom Stein
- Thüngen
- Vietinghoff
- Weizsäcker
- Wrangel
- Siegfried Linnert Freiherr von Hohenzollern