Niemandsland

Gebiet, das niemandem gehört
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Der Ausdruck Niemandsland bezeichnet:

  • im weitesten Sinne ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das aber keiner Hoheit untergeordnet ist. Niemandsland meint insbesondere das Wüste, Leere, welches durch ungeklärte, umkämpfte oder nicht existente Ansprüche entsteht.
  • im 1. Weltkrieg das umkämpfte, zwischen den Fronten liegende Gelände. Mit dem Andauern des Stellungskriegs verwandelte sich der Anblick des Niemandslands zunehmend in eine Mondlandschaft aus Kratern, Gräben und Wällen aus schwarzer Erde.