Konrad Stangl

deutscher Offizier der Luftwaffe
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2015 um 13:24 Uhr durch Miltrak (Diskussion | Beiträge) (erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Konrad Stangl (* 18. September 1913 in Heidenheim; † Oktober 1993) war ein deutscher Jurist und Generalleutnant der Bundeswehr.

Leben

Nach dem Abitur 1933 begann er zunächst ein Studium der Philosophie, Psychologie und Medizin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Außerdem gehörte er der katholischen Jugendbewegung Bund Neudeutschland (ND) an.

1934 trat er als Offizieranwärter in das 21. (Bayerisches) Infanterie-Regiment der Reichswehr in Nürnberg ein. Später wechselte er zur Luftwaffe und wurde Flugzeugführer. Unter anderen war er 1937 als Kampfflieger bei der II. Gruppe des Kampfgeschwader 153 under der II./Kampfgeschwader 255 eingesetzt. Vom 1. Dezember 1941 bis zum 30. September 1942 durchlief er die Generalstabsausbildung an der Luftkriegsakademie Berlin-Gatow. Anschließend war er in verschiedenen höheren Stäben eingesetzt.[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg studierte er Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er wurde 1951 bei Franz Tibor Hollós[2] an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg mit der Dissertation Das Elternrecht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Dr. jur. promoviert. 1952 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab. Danach war er Justitiar im Bundeskriminalamt (BKA) und im Bundesministerium des Innern.

1956 trat er in die neugegründeten Streitkräfte ein. Er war Referent und Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der Verteidigung. Von 1961 bis 1963 war er Kommandeur der Offizierschule der Luftwaffe in München-Neubiberg und danach Kommandeur der 1. Luftwaffendivision in Fürstenfeldbruck. 1968 erfolgte die Beförderung zum Generalmajor und die Ernennung zum Befehlshaber im Wehrbereich VI (Süddeutschland). 1969 wurde er Leiter der Personalabteilung im BMVg und später zum Generalleutnant befördert.

Nach seinem Ruhestand wurde er Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes.

Stangl war verheiratet.

Literatur

  • Rolf Eilers (Hrsg.): Löscht den Geist nicht aus. Der Bund Neudeutschland im Dritten Reich. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1985, ISBN 3-7867-1195-X, S. 268.

Einzelnachweise

  1. Henry L. deZeng IV, Douglas G. Stankey: Luftwaffe Officer Career Summaries Section S–Z, S. 213, abgerufen am 15. März 2015
  2. Konrad Stangl: Das Elternrecht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dissertation, Universität Würzburg, 1951, S. 3.