Eine Partei (aus dem Lateinischen: pars, partis, der Teil) ist eine Interessensgemeinschaft, eine Gruppe Gleichgesinnter.
- In der Politik existiert: die politische Partei.
- Im Rechtsstreit existieren ebenfalls einzelne Parteien.
- Im Zivilprozess wird damit je nach Verfahrensart Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger bezeichnet.
- Im Strafprozess heißt die Partei gegen die sich das Verfahren richtet je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter.
- Eine Mietereinheit wird als Mietpartei bezeichnet.