Landfrieden

Verzicht der Machtträger auf die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche
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Die Landfrieden, das heißt der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften vor allem auf das Recht der Fehdeführung, bilden die politische Grundlage für die Verwirklichung des Rechts. Sie regeln auch die Gerichtshoheit und ermöglichen damit die Beilegung von Streitigkeiten durch an allgemeinen Regeln ausgerichtete Beschlüsse

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