Freie Hansestadt Bremen

flächenkleinstes und bevölkerungsärmstes Land der Bundesrepublik Deutschland
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Staatsflagge
Flagge des Bundesland Bremen
Basisdaten
Name: Freie Hansestadt Bremen
Fläche: 404 km²
Einwohner: 663.642 (31.12.2003)
Bevölkerungsdichte: 1.653 Einwohner/km²
Schulden: 14.371 Euro pro Einwohner (2002)
Schulden gesamt: 9,6 Mrd. Euro (2002)
ISO 3166-2: DE-HB
Homepage: www.bremen.de
Politik
Senatspräsident: Henning Scherf (SPD)
Regierende Parteien: SPD und CDU
Sitzverteilung in der
Bürgerschaft

(83 Sitze):
SPD 40
CDU 29
B90/Grüne 13
FDP 1
DVU 1
letzte Wahl: 25. Mai 2003
nächste Wahl: 2007
Stimmen im Bundesrat: 3


Die Freie Hansestadt Bremen ist mit 404 km2 das kleinste Land Deutschlands, am Unterlauf und Mündungstrichter der Weser und umfasst die beiden 60km voneinander entfernten Städte Bremen (327 km²) und Bremerhaven, die durch niedersächsisches Gebiet voneinander getrennt sind. Bremerhaven grenzt zusätzlich noch im Westen an die Nordsee Die Einwohnerzahl beträgt 668.000.


Staatsaufbau

Allgemein

Laut der Verfassung von Bremen führt der Bremische Staat den Namen "Freie Hansestadt Bremen" und ist Glied der deutschen Republik und Europas. (Art.64) Laut Art. 65 bekennt sich der Bremische Staat zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit, Freiheit, Schutz der natürlichen Umwelt, Frieden und Völkerverständigung. (Art.65) Alle Macht geht in Bremen vom Volke aus.

Legislative

Die Legislative bilden die Bürgerschaft (vergleichbar mit Landtagen), deren Mitglieder in den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven auf vier Jahre in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden (Art.75). Außerdem steht die Legislative dem Volke in Volksabstimmungen zu. Die Bürgerschaft besteht zur zeit aus 83 Abgeordenten und ist zugleich mit dem Senat für die Stadt Bremen verantwortlich. Die Stadt Bremerhaven besitzt einen eigenen Oberbürgermeister, Bürgermeister, Magistrat und eine eigene Stadtverordnetenversammlung.

Exekutive

Die Exekutive bildet der Senat (verleichbar mit Landesregierung. Die Senatsmitglieder werden von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt. Dabei wird zunächst der Präsident des Senats in einem gesonderten Wahlgang gewählt. Staatsräte als weitere Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats gewählt. Zu weiteren Mitgliedern des Senats können Staatsräte, deren Zahl ein Drittel der Zahl der Senatoren nicht übersteigen darf, gewählt werden.(Art.108) Die Senatsmitglieder können nicht gleichzeitig der Bürgerschaft angehören (Art.109)

Judikative

Die richterliche Gewalt wird von unabhängigen Richtern ausgeführt. (Art. 135) Die Mitglieder der Gerichte werden von einem Ausschuß gewählt, der aus 3 Mitgliedern des Senats, 5 Mitgliedern der Bürgerschaft und 3 Richtern gebildet wird. (Art.136)

Für Fragen die die Bremische Verfassung betreffen wurde ein Staatsgerichtshof eingerichtet.Der Staatsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts oder seinem Stellvertreter sowie aus sechs gewählten Mitgliedern, von denen zwei rechtsgelehrte bremische Richter sein müssen. Die gewählten Mitglieder werden von der Bürgerschaft unverzüglich nach ihrem ersten Zusammentritt für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählt und bleiben im Amt, bis die nächste Bürgerschaft die Neuwahl vorgenommen hat. Bei der Wahl soll die Stärke der Fraktionen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die gewählten Mitglieder dürfen nicht Mitglieder des Senats oder der Bürgerschaft sein. Wiederwahl ist zulässig. (Art.139)


Bevölkerung

Die Bevölkerung besteht ursprünglich aus Niedersachsen und Friesen. Beide Großstädte werden aber auch durch die vielen Mitbürger aus anderen Ländern bereichert.


Verwaltungsgliederung

Die Freie Hansestadt Bremen gliedert sich in die Städte:

Landesnatur

Obwohl Bremen ein sehr kleines Bundesland ist, bietet es sehr viele unbebaute, naturbelassene Flächen, die in beiden voneinander getrennten Landesteilen miteinander vergleichbar sind. So befinden sich entlang der Flüsse Wümme, Lesum, Ochtum und Geeste fruchtbare Marschwiesen und Altarme, die z.T. unter Naturschutz stehen und eine natürliche Flora und Fauna aufweisen. Hier wird auch (z.B. in Vierlande) Landwirtschaft betrieben. Diese Gebiete dienen auch als Naherholungsgebiete für die Bremer und Bremerhavener.


Wirtschaft und Verkehr

Bremen und Bremerhaven bilden zusammen den zweitgrößten Seehafen Deutschlands, insbesondere Autoumschlag, Containerterminal und Fischereihafen in Bremerhaven. Bremen besitzt Bedeutung für den Kaffeeimport und den Autoexport. In Bremen befinden sich ein Mercedes-Benz-Werk, Airbus-Produktion und Raumfahrtindustrie (DASA, OHB), Lebensmittelindustrie (Kraft-Jakobs-Suchard, Beck's).

Geschichte

Das Land Bremen steht in der mittelalterlichen Tradition der Hanse und des geistlichen Fürstentumes Bremen, das weite Teile der Region zwischen Weser und Elbe umfasst. Nachdem das Fürstentum im Königreich Hannover aufging, blieb die Stadt Bremen unabhängige Reichsstadt. Wegen der Versandung der Weser war es notwendig, weserabwärts neue Häfen zu bauen. Auf diese Weise wurden die Städte Vegesack (heute ein Stadtteil der Stadt Bremen) und Bremerhaven gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Bremen Hafen der Streitkräfte der USA. Es bildete somit eine US-Besatzungszonen-Enklave innerhalb der britisch besetzten Zone, was dem Land nach dem Krieg den Fortbestand als unabhängiges Bundesland garantierte.


Bildung

In Land Bremen gibt es zwei Universitäten (jeweils eine Staatliche und Private in der Stadt Bremen), eine Hochschule für Künste in der Stadt Bremen, zwei Allgemeine Hochschulen (je eine in der Stadt Bremerhaven und Bremen sowie zahlreiche außeruniversitäre Einrichtungen, wie z. B. das deutsche Zentrum für Polarforschung im Alfred-Wegener-Institut Bremerhaven.

Sprache


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