Konfessionslosigkeit
Mit Konfessionslosigkeit bezeichnet man die Nichtzugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft. Heute wird der Begriff teilweise auch mit "Religionslosigkeit" gleichgesetzt. Diese Verwendung ist jedoch strittig, da es Menschen gibt, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, aber dennoch religiös sind. Diese sehen sich selbst als konfessionslos, nicht aber als "religionslos" an.
Menschen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind häufig Atheisten oder Agnostiker, können aber auch anderen Gruppen angehören. Die Tendenz zur Konfessionslosigkeit steigt im westlichen Europa seit der Aufklärung an.
Zum Begriff Konfession
"Konfession" war ein traditionell abendländisch geprägter Begriff für ein christliches Bekenntnis. Mittlerweile spricht man vereinzelt auch von "islamischer" oder "jüdischer Konfession". Mitglieder nichtchristlicher Religionsgemeinschaften werden jedenfalls allgemein nicht als "konfessionslos" bezeichnet (engl. undenominational, nicht zu verwechseln mit non-denominational).
Beispiele für christliche Konfessionen sind
Konfessionslosigkeit in Deutschland
Seit dem 20. Jahrhundert gibt es in Deutschland keine Staatskirche mehr. Nach der Wiedervereinigung nahmen in Ostdeutschland viele Einwohner keine neue Glaubenszugehörigkeit auf, oder setzten die alte nicht fort. Jedoch gab es hier neue Kirchenmitglieder.
1991 wurde die Zahl von 28,5% Konfessionslosen in Deutschland ermittelt (Quelle: epd). 2004 war dieser Anteil bereits auf 32,7 % gestiegen, mit weiter steigender Tendenz (Quelle: fowid)
In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst. Außerdem gehört die Konfession zu den demographischen Merkmalen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen (z.B. bei einer Volkszählung) erfragt werden.
Die Interessen der Konfessionslosen in Deutschland werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z. B. dem Bund für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R. vertreten.