Usurpation

widerrechtlich die Macht an sich reißen
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Aus Meyers Konversationslexikon, 1888:

Usurpation (lat.), im ältern römischen Rechte die Unterbrechung der Verjährung; im neueren Sprachgebrauch die Anmaßung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders der öffentlichen Gewalt; daher die gewaltsame Verdrängung eines legitimen Herrschers, der Umsturz der Verfassung und die Unterdrückung der Selbständigkeit eines Staats. Ist der Usurpator wirklich in den Besitz der Staatsgewalt gelangt, so muß der nachmals etwa restaurierte rechtmäßige Landesherr die in der Zwischenzeit vorgenommenen Regierungshandlungen in ihren thatsächlichen und rechtlichen Folgen anerkennen, da sonst offenbare Unbilligkeiten und Unzuträglichkeiten entstehen würden.