Die Judikative (Rechtsprechung) oder Justiz ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive).
Siehe auch unter Gewalt.
Die Judikative (Rechtsprechung) oder Justiz ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive).
Siehe auch unter Gewalt.