Exekutive

Teil der Regierung, die alleinige Autorität und Verantwortung für die tägliche Verwaltung des Staates hat
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Mai 2003 um 06:59 Uhr durch Pit (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

auch: ausführende Gewalt, in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung). Zur Exekutive gehören Verwaltung, Polizei, Diplomatie etc. Auch die Regierung eines Staates kann als Teil der Exekutive betrachtet werden.