von lat. lex, legis: Das Gesetz
Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative oder Justiz (Rechtsprechung).
Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.
In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat die Legislative.
In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative.
In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
Verwandte Themen: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union