Auf Grundlage der streitentscheidenden Norm entscheidet der Richter im Gerichtsverfahren, ob dem Begehren des Klägers stattgegeben wird oder nicht. Die streitentscheidende Norm ist ein Rechtssatz, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, auf dem die Urteilsfindung fußt. Die Rechtsnatur der streitentscheidenden Norm bestimmt, welcher Rechtsweg für einen konkreten Streitgegenstand zulässig ist. Zur Bestimmung der Rechtsnatur einer streitentscheidenden Norm verwendet die herrschende Meinung die sogenennte Sonderrechtstheorie.