Bundesstaat (föderaler Staat)
Ein Bundesstaat ist die Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat (Zentralstaat=der "Bund"). Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei ihre Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit. Der Bund entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in Deutschland z.B. Bildung, Polizei).
Vom Bundesstaat ist der Staatenbund zu unterscheiden, bei dem es sich um einen Zusammeschluss mehrerer Staaten aus gemeinsamen politischem Interesse handelt, diese ihre Souveränität jedoch beibehalten.
Beispiele für Bundesstaaten sind:
- Norddeutscher Bund (1867-1871)
- Deutsches Reich (1871-1933)
- Bundesrepublik Deutschland (seit 1949)
- Malaysia
- Österreich
- Schweiz
- Vereinigte Staaten von Amerika
Siehe auch: US-Bundesstaat, Bundesrepublik, Föderalismus