Basisdaten | |
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Bundesland: | Baden-Württemberg |
Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Verwaltungssitz: | Heidenheim |
Fläche: | 627,19 km² |
Einwohner: | 136.993 (30.6.2002) |
Bevölkerungsdichte: | 218 Einw./km² |
KFZ-Kennzeichen: | HDH |
Website: | http://www.landkreis-heidenheim.de/ |
Karte | |
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Der Landkreis Heidenheim ist einer der kleinsten Landkreise in Baden-Württemberg. Er bildet zusammen mit dem Ostalbkreis die Region Ostwürttemberg im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Landkreis Heidenheim grenzt im Norden an den Ostalbkreis, im Osten an die bayerischen Landkreise Dillingen an der Donau und Günzburg, im Süden an den Alb-Donau-Kreis und im Westen an den Landkreis Göppingen.
Geographie
Der Landkreis Heidenheim hat hauptsächlich Anteil an der östlichen Hochfläche der "Schwäbischen Alb". Durch den Kreis fließt von Nord nach Süd die Brenz, ein linker Nebenfluss der Donau, die bei Lauingen in Bayern mündet.
Wirtschaft
Verkehr
Durch das östliche Kreisgebiet führt die Bundesautobahn A 7 Ulm-Würzburg. Ferner erschließen mehrere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Landkreis, darunter die B 19 Ulm-Schwäbisch Hall.
Geschichte
Der Landkreis Heidenheim geht zurück auf das gleichnamige württembergische Oberamt, das schon zu Zeiten des Herzogtums Württemberg eingerichtet und 1808 um das nur kurz bestehende Oberamt Giengen erweitert wurde. Bei der Überführung des Oberamts in den Landkreis Heidenheim 1934/38 erhielt der Landkreis einige Gemeinden des aufgelösten Oberamts Neresheim sowie einige Orte aus dem Oberamt Ulm. Die Kreisreform zum 1. Januar 1973 überdauerte der Landkreis nahezu unverändert, lediglich ein kleiner Weiler wurde vom Landkreis Ulm in den Kreis eingegliedert und in die Gemeinde Gerstetten eingemeindet. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Heidenheim noch 11 Gemeinden, darunter 4 Städte und hiervon wiederum 2 "Große Kreisstädte" (Giengen an der Brenz und Heidenheim an der Brenz). Größte Stadt ist Heidenheim an der Brenz, kleinste Gemeinde ist Hermaringen.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Die Landräte des Landkreises Heidenheim seit 1945:
Wappen
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Städte und Gemeinden
Städte (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeindeverwaltungsverbände
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Gemeinden (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
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