Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland

Teilgebiet der deutschen Bundespolitik
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Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich aus geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war die Außenpolitik der Regierung in Bonn ganz auf das Wiedererlangen der staatlichen Einheit ausgerichtet, indem alle zur Erfüllung des Wiedervereinigungsgebots erforderlichen Regelungen getroffen wurden; dies stand in Spannung zum politischen Willen der Deutschen Demokratischen Republik und der Besatzungsmacht Sowjetunion. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete die Bundesregierung alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen.[1] Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Vereinigung mit der DDR allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik mit den Ostverträgen in den Jahren 1970 bis 1973 die interalliierten Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als rechtlich verbindlich sowie deren Unverletzlichkeit bestätigte,[2] konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz.[3]

Staaten, in denen Deutschland eine Botschaft errichtet hat (blau)

Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einen ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 1990er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.

Die Außenpolitik wurde und wird erheblich geprägt durch die jeweiligen Außenminister und die die Regierungen tragenden Koalitionen (1982–1998: Schwarz-Gelb; 1998–2005: Rot-Grün; 2005–2009 und seit 2013: Große Koalition; 2009-2013: Schwarz-Gelb; ab 2013 bis jetzt: 2. Große Koalition; ).

Normative Vorgaben für die deutsche Außenpolitik

Vorgaben des Grundgesetzes

Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges

Das deutsche Grundgesetz äußert sich an gleich vier unterschiedlichen Stellen zur Wahrung des Friedens. Schon in der Präambel heißt es, das deutsche Volk sei vom Willen beseelt, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Gleich darauf in Art. 1 GG wird weiter ausgeführt, dass die Menschenrechte als Grundlage des Friedens gelten sollen. Nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“. Als vierte Stelle des Grundgesetzes ist Art. 24 Abs. 2 GG zu nennen, der es der Bundesrepublik erlaubt, einem System der kollektiven Sicherheit beizutreten, wenn dieses der „Wahrung des Friedens“ dient, um „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern“.[4]

Für den Beitritt zu einem solchen System gilt, dass die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNO als einem System kollektiver Sicherheit offensichtlich problemlos mit Art. 24 Abs. 2 GG übereinstimmt. Allerdings sind selbst die Mitgliedschaften in NATO und WEU als Systemen der kollektiven Verteidigung darin eingeschlossen, denn die dort enthaltenen Grundsätze sind auch dann erfüllt, wenn sich die Bündnisse strikt auf die Friedenswahrung verpflichten. Nach der Staatsrechtslehre ist das übereinstimmend bei NATO und WEU der Fall.[5]

Bereitschaft zu kooperativem Internationalismus

Das Grundgesetz erläutert ebenfalls schon in der Präambel, dass das deutsche Volk seinen Willen zum Ausdruck bringe, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Art. 24 GG ermöglicht darüber hinaus die Möglichkeit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Absatz 3 stellt sogar die Aufforderung dar, einem System der internationalen Streitschlichtung beizutreten. Damit regt das Grundgesetz also aktiv zur internationalen Einbindung der Bundesrepublik an.

Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte

Nach Art. 1 GG bekennt sich das deutsche Volk zur Wahrung der Menschenrechte als einer der Grundlagen des Friedens. Da Frieden nach dem Grundgesetz nach herrschender Meinung nur die Abwesenheit von Krieg bedeutet und nicht etwa einer breiteren Definition von z. B. sozialem Frieden hat, kann Art. 1 GG als Aufforderung interpretiert werden, die Menschenrechte nicht nur innerstaatliche umzusetzen, sondern auch nach außen hin zu fördern.[6]

Völkerrechtliche Verpflichtungen

Deutschland unterwirft sich nach Art. 25 GG dem Völkerrecht. Dabei ist bemerkenswert, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht auch als unmittelbar im internen Rechtsraum anerkennt und nicht etwa von einer Dualität von nationalem und Völkerrecht ausgeht, wie es andere Staaten tun.

Des Weiteren verzichtet die Bundesrepublik auf atomare, biologisch und chemische Waffen (ABC-Waffen). Im Zuge des Beitritts zur NATO und zur WEU war es Konrad Adenauers eigene Entscheidung, freiwillig auf ABC-Waffen zu verzichten.[7] Allerdings bezog sich dieser Verzicht zunächst nur auf die Herstellung dieser Art von Waffen innerhalb der Bundesrepublik. Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung bestätigte die Bundesrepublik diesen Verzicht.

Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik

Bundesregierung

Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung primär außenpolitisch tätig. Da es allerdings heute kaum noch Politikbereiche gibt, in denen keine internationale Abstimmung stattfindet, haben praktisch auch alle anderen Bundesministerien außenpolitische Kontakte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) weist dem Auswärtigen Amt hierbei aber eine koordinierende Funktion zu. Nach § 11 GOBReg dürfen andere Ministerien ausländische Gäste nur nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt empfangen und internationale Verhandlungen nur mit Zustimmung des Amtes führen. Zudem ist das Bundeskanzleramt über seine entsprechenden Spiegelreferate stets über die außenpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts informiert und kann koordinierend wirksam werden.

Deutscher Bundestag

Dem Deutschen Bundestag kommt vor allem die Rolle eines Kontrolleurs der Außenpolitik der Bundesregierung zu. Diese Kontrolle findet zuallererst in den entsprechenden Fachausschüssen, allen voran dem Auswärtigen Ausschuss statt. Nach Art. 59 GG ist eine Zustimmung des Bundestags zu internationalen Verträgen notwendig, daran muss auch der Bundesrat beteiligt werden, sofern ein Vertrag Zuständigkeiten der Länder berührt.

Nichtregierungsorganisationen

In Deutschland beschäftigen sich eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen auf verschiedenste Weise mit Themen der Außenpolitik und den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Bei diesen Organisationen kann es sich um reine Think Tanks wie die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, Lobbying-Gruppen für spezielle Themen wie Amnesty International oder Organisationen zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten (z. B. die Atlantik-Brücke) handeln. Die Arbeitsmethoden und die Ressourcen der Organisationen sind höchst unterschiedlich, den meisten ist aber gemein, dass sie versuchen, den politischen Entscheidungsträgern im Bereich der auswärtigen Politik alternative Informationsquellen zur Verfügung zu stellen und bemüht sind, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen.[8]

Geschichte

Westintegration

Die ersten Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren vom Verlust der Souveränität und Staatlichkeit bestimmt, aus der sich als einziger Ausweg die Kooperation mit den Alliierten anbot. Zur Bekämpfung der Not leisteten die Amerikaner im Rahmen des Marshallplans ab 1947 Aufbauhilfe für die Kohle- und Stahlindustrie. Nach der von den Amerikanern vorbereiteten Währungsreform 1948 konnte der Wiederaufbau beginnen. 1948 drängte die Londoner Sechsmächtekonferenz auf die Gründung eines westdeutschen Staates. Vom Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949 dauerte die Berlin-Blockade durch die sowjetische Besatzungsmacht, gegen die von den Westmächten eine Luftbrücke eingerichtet wurde, um die Bevölkerung der Stadt mit Lebensmitteln und Kohle zu versorgen. Nachdem die Westalliierten die Deutschen aufgefordert hatten, eine Verfassung zu konzipieren, tagten zunächst in der Rittersturz-Konferenz die Ministerpräsidenten der Länder in der Trizone und dann der Verfassungskonvent. Infolgedessen wurde 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Der westliche Teil Deutschlands wurde dafür staatsrechtlich neu organisiert, im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ein Entscheidungsspielraum für nationale Politik gewonnen und bei der Gründung der NATO am 4. April 1949 in Washington eine deutsche Teilnahme diskutiert. Zudem wurden aus den ausländischen Militärgouverneuren Hochkommissare. Im Rahmen der Abkommen wurde am 21. September 1949 das Besatzungsstatut zur Kontrolle über Abrüstung, Entmilitarisierung, Außenpolitik, Außenhandel, Devisenverkehr und Anwendung des Grundgesetzes veröffentlicht. Im Petersberger Abkommen am 22. November 1949 behielten sich die Alliierten konsularische Beziehungen, Demontagen und Entscheidungen über den Beitritt Deutschlands zu Internationalen Organisationen vor.[9] Am 24. Oktober 1950 schlug Frankreich eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft vor, um den Aufbau einer deutschen Armee zu verhindern, konnte sich aber nicht durchsetzen. So entstand im Oktober desselben Jahres die Dienststelle Blank im Bundeskanzleramt zur Vorbereitung der Wiederbewaffnung. Das Amt des Außenministers übernimmt am 15. März 1951 der amtierende Bundeskanzler Konrad Adenauer.

Nur einen Monat danach, am 18. April 1951, wurde die EGKS Basis für die Grundstoffindustrie (Montanunion); die internationale Kontrolle über das Ruhrgebiet wurde aufgehoben. Ebenfalls 1951 wurde der Bundesgrenzschutz geschaffen, aus dem 1956 die Hälfte der Beamten in die Bundeswehr eintrat. Im Jahre 1952 werden vor allem Folgen des Zweiten Weltkrieges bearbeitet: So sah das Luxemburger Abkommen mit Israel vom 10. September 3 Milliarden DM für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen vor; Adenauer sah in diesen Vereinbarungen eine Verbesserung der moralischen Position Deutschlands in der Welt. Schließlich wurden die internationalen Beziehungen durch die Mitgliedschaft in der UNHCR und eine eigene Mission bei den Vereinten Nationen in New York vorangetrieben. Unterstützt wurde dies durch das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953, das die Voraussetzung für die deutsche Kreditwürdigkeit und somit für internationale Geschäfte und Außenhandel schuf.

Souveränität und Hallstein-Doktrin

Den Status als besetztes Land konnte die Bundesrepublik mit dem Beitritt zur NATO im selben Jahr 1955 ablegen. Dabei wurden aus den alliierten Hochkommissaren Botschafter verbündeter Staaten und im Folgejahr 1956 die Bundeswehr als Armee innerhalb der NATO gegründet.

1957 unterzeichnete die Bundesrepublik zusammen mit Frankreich, Italien und den BeNeLux-Staaten die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), aus der später die Europäische Union hervorgehen sollte.

In den Jahren 1957 und 1961 gründete die Bundesrepublik zwei Organisationen zur Unterstützung von bedürftigen Gruppierungen, den zwölf Millionen Flüchtlinge vertretenden Bund der Vertriebenen und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, um sein praktisches Engagement in der Welt zu zeigen.

Auch nach Osten wurden Beziehungen angestrebt. So war Adenauer Anfang September 1955 zu Besuch in Moskau, um mit der UdSSR diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Hierbei wurde vor allem um die Freilassung und „Heimkehr der Zehntausend“ verhandelt; man beschäftigte sich mit der Repatriierung von 2 der 3,3 Mio. deutschen Kriegsgefangenen. Der Weg zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den übrigen Ostblockstaaten wurde indes durch das Dogma der Hallstein-Doktrin versperrt.

Mit der gegen starke Widerstände vorangetriebenen deutsch-französischen Aussöhnung und der im Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 vereinbarten Partnerschaft verschaffte Konrad Adenauer der deutschen Außenpolitik ein zweites Standbein zwecks Ausgleich der seit dem Mauerbau empfundenen Ungleichgewichte in der transatlantischen Beziehung. Das Unverständnis des zweiten Kanzlers Ludwig Erhard gegenüber dieser Konstruktion führte nach dem Rücktritt Adenauers zum Streit zwischen den so genannten Atlantikern und Gaullisten.

Von der Ostpolitik zur Wiedervereinigung

Nachdem die Hallstein-Doktrin von der Großen Koalition stillschweigend aufgegeben wurde, war der nächste Schritt ab 1969 der Ausgleich mit Polen, der Tschechoslowakei und anderen Ländern im Machtbereich der UdSSR. Durch die Ostverträge mit der UdSSR (12. August 1970) und Polen (7. Dezember 1970) wurden wichtige Abkommen zum Verhältnis mit den ehemals besetzten Nachbarländern geschlossen.

Die auf diese Weise entstandenen Spielräume im europäischen Dialog wurden anschließend genutzt, um die Beziehung mit der Deutschen Demokratischen Republik auf eine neue Grundlage zu stellen. Zunächst wurde am 3. September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Deutschland und Berlin geschlossen, das den Status Berlins klären sollte, dann am 21. Dezember 1972 der Grundlagenvertrag, der der DDR einen Transitverkehr für West-Berlin garantierte.

Die Jahre 1973 und 1975 waren dann vornehmlich wieder den anderen internationalen Beziehungen gewidmet. So war die Bundesrepublik am 3. Juli 1973 bei der Eröffnung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki präsent und konnte am 18. September desselben Jahres zusammen mit der DDR die UN-Vollmitgliedschaft erwirken. Die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 eröffnete schließlich auch der bundesdeutschen Außenpolitik größere Spielräume, um gutnachbarliche Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten anzustreben und so die vorhandenen Widerstände gegen eine Wiedervereinigung Deutschlands abzubauen.

Situation seit 1989/1990

 
Auswärtiges Amt, Berlin

Die Wiedererlangung der vollen Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag und die damit verbundene Wiedervereinigung Deutschlands – zum 3. Oktober 1990 ist das Wiedervereinigungsgebot als erfüllt angesehen und zusammen mit Art. 23 GG a.F. aus dem Grundgesetz gestrichen worden – markierten den Anfang eines erneuten Wandels in der deutschen Außenpolitik. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des bipolaren Machtgefüges in der Welt war Deutschland nun auch nicht mehr existentiell bedroht. Es folgten unter den Kanzlern Helmut Kohl und Gerhard Schröder sowohl eine Anpassung der Ziele deutscher Außenpolitik an eine veränderte weltpolitische Lage als auch Schritte, die eine deutliche Abkehr von alten Prinzipien darstellten.

In der Frage der europäischen Einigung wurde der auch schon vor der Wende aufgenommene Kurs beibehalten und an vielen Stellen verstärkt. So etablierte sich Deutschland als klarer Befürworter der EU-Ost-Erweiterung und ergriff immer öfter Partei für die osteuropäischen Staaten wie auch für Russland, was freilich auf die sehr freundschaftlichen Verhältnisse Jelzin/Kohl und Putin/Schröder zurückzuführen war. Weitere Eckpfeiler der EU-Politik nach der Wiedervereinigung waren die Einführung des Euro als gemeinsames Zahlungsmittel (ab 1. Januar 2002) und die Erstellung einer EU-Verfassung. Im Hinblick auf die letzten Jahre lässt sich feststellen, dass die Außenpolitik der deutschen Bundesregierung in EU-Fragen überwiegend mehr zur EU-Innenpolitik geworden ist, da die Europäische Union immer dichter in die Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer eingreift und auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik immer stärker betrieben wird.

Ein Novum in der Außenpolitik seit 1945 war jedoch in jedem Fall die Abkehr von der „Scheckbuch-Diplomatie“, also der bloßen finanziellen Unterstützung militärischer Konflikte wie im Zweiten Golf-Krieg. Man spricht in diesem Bezug auch von einem Wandel Deutschlands vom Sicherheitsimporteur zum Sicherheitsexporteur. Obwohl im genannten Golfkrieg noch Parolen wie „Kein Blut für Öl“ die scheinbar einhellige Meinung charakterisierten, nahm Mitte 1993 die Bundeswehr das erste Mal an einem sogenannten „out-of-area“-Einsatz in Somalia teil und beschloss so, sich von einer Verteidigungsarmee zu einer internationalen Eingreiftruppe zu wandeln. 1999 wurde ein weiterer Schritt getan, als sich die Bundeswehr an Luftangriffen auf Serbien beteiligte. Dies stellte einen Präventivschlag zur Abwehr einer humanitären Katastrophe im Kosovo dar und war völkerrechtlich hart umstritten. Auch nach dem 11. September 2001 beteiligten sich die Deutschen an der „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan, nachdem zuvor die NATO das erste Mal in ihrer Geschichte den Bündnisfall ausgerufen hatte. Heute stehen alle Parteien (mit Ausnahme der Linken) hinter den Auslandseinsätzen der Bundeswehr; im Vorfeld einer solchen Maßnahme diskutierten die Ausschüsse teils heftig, bis letzten Endes die notwendige Zustimmung des Bundestages vorlag.

Eine Kursänderung der deutschen Außenpolitik zeigte sich auch in der Abkühlung der transatlantischen Beziehungen im Vergleich zu den Zeiten des Kalten Kriegs. Schon während der Amtszeit von Helmut Kohl wurde vermehrt auf deutsche Kritikpunkte wie die Anwendung der Todesstrafe oder die nicht-Teilnahme am Kyoto-Protokoll zum Umweltschutz hingewiesen. Einen absoluten Tiefpunkt erlebte das deutsch-amerikanische Verhältnis während des Irak-Konflikts 2002–2003, als Bundeskanzler Schröder schon Mitte 2002 einer militärischen Intervention vielleicht auch aus wahltaktischen Gründen eine absolute Absage erteilte und somit einer Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung blind vorausgriff. In dieser Situation stellte die deutsch-französische Partnerschaft einmal mehr ihre Bedeutung als zweites Standbein der deutschen Außenpolitik unter Beweis.

Noch unter Schröder und seit 2005 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das transatlantische Verhältnis wieder eine Aufhellung erlebt, speziell seitdem nach den Präsidentschaftswahlen 2008 Barack Obama US-Präsident wurde.

Eine Eintrübung des transatlantischen Verhältnisses fand wiederum in Folge der NSA-Affäre 2013 statt.

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Lage von Deutschland und den Marshallinseln
Mikronesien Foderierte Staaten  Föderierte Staaten von Mikronesien → Hauptartikel: Deutsch-mikronesische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Mikronesien
Nauru  Nauru → Hauptartikel: Deutsch-nauruische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Nauru
Neuseeland  Neuseeland → Hauptartikel: Deutsch-neuseeländische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Neuseeland
Palau  Palau 1997
 
Lage von Deutschland und Palau
Papua-Neuguinea  Papua-Neuguinea → Hauptartikel: Deutsch-papua-neuguineische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Papua-Neuguinea
Salomonen  Salomonen → Hauptartikel: Beziehungen zwischen Deutschland und den Salomonen
 
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Samoa  Samoa → Hauptartikel: Deutsch-samoanische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Samoa
Tonga  Tonga
 
Lage von Deutschland und Tonga
Tuvalu  Tuvalu → Hauptartikel: Deutsch-tuvaluische Beziehungen
 
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Vanuatu  Vanuatu → Hauptartikel: Deutsch-vanuatuische Beziehungen
 
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Europa

Staat Beginn der offiziellen Beziehungen Anmerkungen Karte
Albanien  Albanien
 
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Belgien  Belgien
 
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Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina November 1992
 
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Bulgarien  Bulgarien
 
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Danemark  Dänemark
 
Lage von Deutschland und Dänemark
Estland  Estland 9. Juli 1921 und wieder 28. August 1991
 
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Finnland  Finnland 4. Januar 1918
 
Lage von Deutschland und Finnland
Frankreich  Frankreich
 
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Griechenland  Griechenland 1834 (Preußen)
 
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Irland  Irland 1922
 
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Island  Island
 
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Italien  Italien
 
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Kasachstan  Kasachstan 31. Dezember 1991
 
Lage von Deutschland und Kasachstan
Kosovo  Kosovo 20. Februar 2008
 
Lage von Deutschland und dem Kosovo
Kroatien  Kroatien 15. Januar 1992
 
Lage von Deutschland und Kroatien
Lettland  Lettland 15. Juli 1920 und wiederum 28. August 1991
 
Lage von Deutschland und Lettland
Liechtenstein  Liechtenstein
 
Lage von Deutschland und Lichtenstein
Litauen  Litauen 1918 und wieder 1991
 
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Luxemburg  Luxemburg
 
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Malta  Malta 1965
 
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Nordmazedonien  Nordmazedonien
 
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Moldau Republik  Moldau 30. April 1992
 
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Niederlande  Niederlande
 
Lage von Deutschland und den Niederlanden
Norwegen  Norwegen
 
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Osterreich  Österreich
 
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Polen  Polen
 
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Portugal  Portugal
 
Lage von Deutschland und Portugal
Rumänien  Rumänien 20. Februar 1880[11] bzw. mit der BR Dtld. 31. Januar 1967[12] → Hauptartikel: Deutsch-rumänische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Rumänien
Russland  Russland
 
Lage von Deutschland und Russland
San Marino  San Marino → Hauptartikel: Deutsch-san-marinesische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und San Marino
Schweden  Schweden → Hauptartikel: Deutsch-schwedische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Schweden
Schweiz  Schweiz → Hauptartikel: Deutsch-schweizerische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und der Schweiz
Serbien  Serbien 11. Dezember 1951 (zu Jugoslawien)[19] → Hauptartikel: Deutsch-serbische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Serbien
Slowakei  Slowakei 1993 → Hauptartikel: Deutsch-slowakische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und der Slowakei
Slowenien  Slowenien 15. Januar 1992 → Hauptartikel: Deutsch-slowenische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Slowenien
Spanien  Spanien → Hauptartikel: Deutsch-spanische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Spanien
Tschechien  Tschechien
 
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Turkei  Türkei
 
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Ukraine  Ukraine
 
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Ungarn  Ungarn 21. Dezember 1973
 
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Vatikanstadt  Vatikanstadt
 
Lage von Deutschland und dem Heiligen Stuhl
Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich → Hauptartikel: Deutsch-britische Beziehungen
 
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Belarus  Belarus 1999 → Hauptartikel: Deutsch-weißrussische Beziehungen
 
Lage von Deutschland und Weißrussland
Zypern Republik  Zypern
 
Lage von Deutschland und Zypern

Ehemalige Staaten

Staat Dauer der offiziellen Beziehungen Anmerkungen Lage Karte
Deutschland Demokratische Republik 1949  Deutsche Demokratische Republik 1972–1990 Europa
 
Lage der BRD und der DDR

Siehe auch

Literatur

Einführungen:

Geschichte:

Quellen: Es gibt eine umfangreiche Ausgabe Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 19xx. Sie erscheint im Oldenbourg Wissenschaftsverlag. Beispiele:

  • Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland
    • Bd. 2: Adenauer und die Hohen Kommissare 1952. ISBN 978-3-486-55201-0 (1. Aufl. 1952);
    • Bd. 1: Das Jahr 1952. (1. Aufl. 2000).
  • Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 1982 (1 Band), ISBN 978-3-486-71876-8 (1. Aufl. 2013).

Institutionen:

Presse und Publikationen:

Sonstiges

  • FAZ 2. Januar 2013: Rezension der Dissertation Die außenpolitische Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland: Theoretische Grundlagen und politikwissenschaftlicher Diskurs (These: Die Bundesrepublik hegt unverändert grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt und ist damit weiterhin weit davon entfernt, eine Neubestimmung deutscher Außenpolitik in diesem Sinne vorzunehmen.)

Belege

  1. Werner Kilian: Die Hallstein-Doktrin – Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR. Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-10371-8, S. 22–25.
  2. „Mit der Wiedervereinigung und dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 wurde die im Görlitzer Abkommen anerkannte Grenzziehung endgültig bestätigt.“ Zit. nach Görlitzer Abkommen. Görlitz/Zgorzelec, 6. Juli 1950: Die Oder-Neiße-Linie, Webseite des Auswärtigen Amtes, 16. November 2009.
  3. Philipp Rock: Macht, Märkte und Moral – Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren. Peter Lang, Frankfurt a.M. 2010, ISBN 978-3-631-59705-7, S. 270.
  4. Das Bundesverfassungsgericht konstruiert dabei eine Rechtspflicht hinsichtlich einer aktiven Teilnahme an der Friedenspolitik (vgl. BVerfGE 5, 85 [127] und BVerfGE 36, 1 [17]). So Martina Haedrich, Friedensgebot und Grundgesetz, in: Hans J. Gießmann, Bernhard Rinke (Hrsg.): Handbuch Frieden, 1. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2011, S. 340 Fn 5.
  5. Alexander Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a.M. [u. a.] 1995.
  6. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 16.
  7. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 19.
  8. Gero Erdmann: Kirchen und NRO. In: Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlang für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-13652-3, S. 303–312, hier S. 311 f.
  9. Petersberger Abkommen. Bonn, 22. November 1949: Eine Chance für die junge Bundesrepublik, auswaertiges-amt.de, 16. November 2009.
  10. Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland: 1. Januar bis 30. Juni 1976, Band 1
  11. Diplomatic Relations of Romania (englisch). Romania, Ministry of Foreign Affairs, abgerufen am 6. November 2011.
  12. Kurze Geschichte der politischen Beziehungen. Botschaft von Rumänien, Berlin, abgerufen am 12. November 2012.
  13. Vertretungen San Marino. Auswärtiges Amt, abgerufen am 6. Januar 2012.
  14. Deutsche Vertretungen. Auswärtiges Amt, abgerufen am 6. Januar 2012.
  15. Schwedische Botschaft Berlin (deutsch und schwedisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  16. Deutsche Botschaft Stockholm (deutsch und schwedisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  17. Botschaft Berlin. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, abgerufen am 6. Januar 2012.
  18. Deutsche Botschaft Bern (deutsch und französisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  19. Friederike Baer: Zwischen Anlehnung und Abgrenzung. Die Jugoslawienpolitik der DDR 1946 bis 1968. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2009, S. 78.
  20. Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin (deutsch und slowakisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  21. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Pressburg (deutsch und slowakisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  22. Willkommen auf den Seiten der Botschaft der Republik Slowenien in Berlin (deutsch, englisch und slowenisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  23. Deutsche Botschaft Laibach (deutsch und slowenisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  24. Embajada de España en Berlin (deutsch und spanisch). Ministerio de Asuntos Exteriores y de Cooperación, abgerufen am 6. Januar 2012.
  25. Herzlich willkommen bei der Deutschen Botschaft in Madrid (deutsch und spanisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
  26. Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch und russisch). Abgerufen am 12. November 2012.
  27. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Minsk (deutsch, russisch und weißrussisch). Abgerufen am 6. November 2011.
  28. Rezension (englisch) (PDF; 54 kB)
  29. Leitet eine sog. "Arbeitseinheit im Leitungsbereich des Auswärtigen Amts" und untersteht unmittelbar dem Bundesminister des Auswärtigen. Das Papier fordert eine "Neuvermessung" der internationalen Beziehungen zu Gunsten der BRD, das heißt mehr Einfluss der Deutschen; man bezeichnet sich hier als "Gestaltungsmacht im Wartestand", Fritz Fischer nannte das in Bezug auf das Kaiserreich den "Griff nach der Weltmacht". Das Papier spiegelt angeblich den Diskussionsstand von November 2012 bis September 2013