Diskussion:Silvia Steiner

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Oltau in Abschnitt Wahlkampf
Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de( @ – at-Zeichen für E-Mail )wikimedia.org hingewiesen werden.

Wahlkampf

Auch während des Wahlkampfes ist das Löschen belegter Informationen ein no go. Die Relevanz der Informationen ist durch mehrere Veröffentlichungen in der überregionalen Presse belegt. Frau Steiner reagierte mit der Erstattung einer Strafanzeige. Es geht nicht an, in einem Wikipedia-Artikel etwas zu verschweigen, was vor Ort in der Öffentlichkeit im Gespräch ist. --Oltau 09:59, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Zustimmung, zumindest teilweise. Man bedenke aber, dass es Benutzer:Laminelli war, der diese anonymen Angriffe im Artikel eingefügt hat - der betreffende Abschnitt kommt also aus einer nicht so wirklich neutralen Ecke, und verfolgte zumindest in der Erstfassung ganz offensichtlich das Ziel, Steiner via Wikipedia zu verunglimpfen. Und dafür ist Wikipedia nicht gedacht. Andererseits gehört das Flugblatt und die Strafanzeige in den Artikel rein, und der Abschnitt ist schon viel objektiver formuliert. Aber man könnte den Text noch etwas entschärfen. Denn auch wenn's in der Zeitung steht: Was in dem anonymen Flugblatt so alles behauptet wird, muss hier nicht wiedergegeben werden. Es genügt deshalb meiner Meinung nach zu erwähnen, dass sie in einem anonymen Flugblatt angegriffen wurde und Strafanzeige gemacht hat. Textvorschlag: "Während des Wahlkampfes wurde Steiner in einer anonym verfassten Broschüre wegen ihrer Positionen zur Sterbehilfe angegriffen. Steiner reichte daraufhin eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Ehrverletzung ein [1][2]" --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 10:38, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
  1. Andreas Schürer: Sterbehelfer nehmen Silvia Steiner ins Visier. Zürcher Regierungsratswahlen 2015. Neue Zürcher Zeitung, 16. März 2015, abgerufen am 24. März 2015.
  2. Stefan Hohler: Silvia Steiner reicht Strafanzeige ein. Wahlen Kanton Zürich 2015. Tages-Anzeiger, 17. März 2015, abgerufen am 24. März 2015.
Hier geht es nicht um Laminellis Fassung des Artikels. Die Zitate sind nicht nur durch den Flyer bekannt, sondern durch die Zitation im Tages-Anzeiger, einer der „einflussreichsten Zeitungen der deutschsprachigen Schweiz“. Gerade durch die entsprechenden Zitate wird deutlich, auf was die Strafanzeige von Frau Steiner basiert. Dem wurde die jetzt revertierte Fassung des Artikels gerecht. --Oltau 10:53, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Es gibt wie immer in solchen Fällen gute Argumente dafür und dagegen, ob man solche Schmäh-Zitate bringen soll. Mich musst du nicht überzeugen, ich kann mit beidem leben (als Berner habe ich sowieso eine eigene Meinung über die Zürcher). Die Frage ist, ob du unbedingt deine Version durchpauken willst, oder ob wir einen Kompromiss finden, mit dem auch Phzh leben kann. Andernfalls ist die Sperrung des Artikels schon vorprogrammiert - wie immer in der falschen Version. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 10:59, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich finde den Vorschlag gut, das Schmäh-Zitat, wie Du, Matthias, es treffend nennst, finde ich nicht nötig. Danke und Gruss, --Phzh (Diskussion) 14:30, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Es kann ja wohl nicht angehen, hier bewusst etwas zu verschweigen, was der Grund der Strafanzeige ist. Der Leser hat ein Recht, sich eine eigene Meinung darüber zu bilden, ob eine Anzeige gerechtfertigt ist oder nicht. Dafür ist der Grund der Anzeige zu benennen, soweit er öffentlich bekannt ist. Das geht aus dem vorgeschlagenen Text von Matthias jedoch nicht hervor. Im Gegenteil: Die Anzeige erfolgte nicht wegen der ihr vorgeworfenen „Positionen zur Sterbehilfe“, sondern der ihrer Ansicht nach ehrverletztenden Wortwahl in der anonymen Broschüre. Deshalb ist diese Wortwahl als Grund der Anzeige auch als Zitat zu benennen, so sie denn sowieso durch die Presse öffentlich bekannt wurde. Gemäß NPOV haben wir in der Wikipedia nicht darüber zu befinden, welche Seite hier Recht hat oder nicht oder ob eine Strafanzeige begründet ist oder nicht. Eine entsprechene Bewertung für sich selbst ist dem Leser zu überlassen. --Oltau 15:58, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Im Moment haben wir einen sehr kompakt formulierten Artikel. Wenn im Vorfeld der Wahl auch eine Passage über ihre politische Verortung dazukommen soll, was prinzipiell eine Gute Idee™ ist, wäre es wünschenswert, hier einen konkreten Textvorschlag, der Position wie Kontroversen in NPOV-kompatibler Weise darstellt, zu erarbeiten. Einzig die Sache mit der Anzeige zu ergänzen, ist sicher nicht der richtige Weg. --Eloquenzministerium (Diskussion) 21:03, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Niemand hindert dich daran, den Artikel mit Referenzen zu ergänzen. Das hat aber nichts mit der Löschung der belegten Informationen zu der Broschüre und der folgenden Strafanzeige zu tun. --Oltau 21:10, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Dankenswerter Weise hat MatthiasGutfeldt den Kasten oben eingefügt, wo dargestellt wird, wann Informationen nicht in Artikel gehören und wann schon, auch gegen den Willen der betreffenden Person. Gehen wir das also im Einzelnen durch:
Bei Artikeln zu lebenden Personen geht es um die Einhaltung von Persönlichkeitsrechten. Nur Informationen, die solche verletzen, sollen nicht in entsprechende Wikipedia-Artikel. Dies ist in dem entfernten Abschnitt jedoch nicht der Fall. Es handelt sich nicht um strittige Angaben, denn der Artikel im Tages-Anzeiger gilt als verlässlicher Beleg (etwas anderes wäre es, wenn die Zitate direkt der verteilten Broschüre entnommen wären; sind sie aber nicht). Nun zu den Umständen, bei denen auch belegt Informationen nicht genannt werden sollten. Dort geht es „im Zweifel für die Privatsphäre“. Bei den aus dem Tages-Anzeiger übernommenen Zitaten geht es jedoch nicht um die Privatsphäre von Frau Steiner, sondern ihre politische Einstellung (Kandidaten bei Wahlen werden bekanntlich von den Wählern nach ihren politischen Einstellungen eingeordnet und gewählt). Ob die Vorwürfe dabei stimmen oder nicht, spielt keine Rolle. Sie stehen im Raum, wurden öffentlich bekannt und sind Grundlage der Strafanzeige von Frau Steiner gegen die anonymen Verfasser der Broschüre. So etwas kann man in einem Wahlkampf nicht einfach unter den Teppich kehren. Da hier keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, werde ich den Abschnitt deshalb wieder einfügen. --Oltau 09:48, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nach Artikelsperre wurde von mir die dritte Meinung angefragt. --Oltau 10:26, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Das mit 3M musst du noch etwas üben, deine Anfrage ist keineswegs eine sachliche und zusammenfassende Umschreibung des Konfliktes sondern eine völlig tendenziöse Wiedergabe deiner eigenen Sicht der Dinge. Naja, jeder wie er's versteht ;-). --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 10:47, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Bitte zum Thema und keine persönlichen Angriffe, nur weil du eine andere Meinung hast. --Oltau 11:16, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

3M Jetzt nochmal als 3M: Es geht hier nicht darum, daß die entfernte Passage belegt ist. Auch WP:BIO ist kein Thema, wenn hinreichende öffentliche Wahrnehmung erkennbar ist. Kernpunkt des Problems ist folgender: Wünschenwert wäre eine politische Verortung der guten Frau mithilfe valider Quellen, bei der natürlich auch im angemessenen Umfang die Kritik zur Sprache kommen muss. Aufgrund des laufenden Wahlkampfs erscheint es nicht wünschenswert, so eine Passage durch häppchenweise Hinzufügung einzelner Faktoide zu erstellen, da so ein deutlich unausgewogener Artikel entstünde, was POV wäre. --Eloquenzministerium (Diskussion) 14:17, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Herzlichen Glückwunsch, Oltau, zur Sperrung der Seite in der von Dir präferierten Version. An einer Antwort, die auf die von mir vorgebrachten Argumente eingeht, habe ich nach wie vor Interesse. --Eloquenzministerium (Diskussion) 16:00, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Die Sperre geht auf die VM von MatthiasGutfeldt zurück. Entsprechend -jkb- habe ich zur Klärung 3M angerufen, scheinbar diskutieren hier jedoch bloß bisher Beteiligte. Eine Sperre ist nicht in meinem Sinn. Wie ich dir oben bereits mitteilte, ist es dir unbenommen, den Artikel um die „politische Verortung der guten Frau mithilfe valider Quellen“ zu ergänzen. Ich würde das begrüßen. Es besteht jedoch kein Grund, die Strafanzeige und die Gründe dafür im Artikel zu verschweigen. Schließlich ist die Beleglage dafür eindeutig und für die Biografie der Person auch relevant. --Oltau 16:54, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten