Wikipedia Diskussion:Dateiüberprüfung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. März 2015 um 02:41 Uhr durch Leyo (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Dateien ohne Informationsvorlage künftig per Bot erfassen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Abkürzung: WD:DÜP
Willkommen auf der Diskussionsseite der Dateiüberprüfung (DÜP)
Archiv
Archiv der Jahre:

2007 · 2008 · 2009 · 2010 · 2011 · 2012 · 2013 · 2014 · 2015 · 2016 · 2017 · 2018 · 2019 · 2020 · 2021 · 2022 · 2023 · 2024 · 2025

Wie wird ein Archiv angelegt?
Hier gehören Fragen/Anregungen/Kritik/Diskussionen bezüglich des Dateiüberprüfungssystems an sich hin.
Bist du hier, weil der xqbot dir eine Nachricht auf deiner Diskussionsseite hinterlassen hat?
Dann kannst du deine Frage einfach dort im zugehörigen Abschnitt stellen.


Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit einem Tag mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.

Verwendungs-Review

Habe jetzt den Bot um das Verwendungsreview ergänzt und schon einige Dateien aus der Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Verwendungsreview abgearbeitet die sich mangels Angaben jetzt in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Verwendungsreview nötig liegen. Die Mitteilung auf den Diskussionsseiten, falls eine frühere Verwendung gefunden wurde, folgt kurzfristig. Aber es bleiben ein paar Fragen:

  • falls keine früheren Verwendungen gefunden wurden, aber die Datei verwendet wird, soll sie dann trotzdem in die manuell zu bearbeitende Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Verwendungsreview nötig eingeordnet werden?
    • falls nein: sind bei der Prüfung auf Verwendung alle Namensräume zu berücksichtigen oder nur der ANR?
  • falls frühere Verwendungen gefunden wurden, in welchen Namensräumen soll die Verwendung auf der zugehörigen Diskussionsseite vorgeschlagen werden? Alle, BNR ausgenommen, nur ANR, sonst was?
  • Wenn der Bot die Verwendung auf der DS vorschlägt, soll das Botflag dann ausgeschaltet sein, damit das auf der RC/Beo-Liste erscheint?

Gruß  @xqt 11:02, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Viele Fragen ;)
  • Falls die Datei verwendet wird und keine frühere Verwendung verzeichnet war, braucht sie nicht eingeordnet werden (Sinn ist es ja, keine Leichen liegen zu haben, und das wäre dann ja nicht der Fall).
  • denke nur im ANR, oder? Gabs früher nicht auch mal eine Hochladerbenachrichtigung, dass die Datei wieder da wäre? (erinner mich nicht mehr). Dann würde ich die Disk-Benachrichtigung nur im ANR + Hochladerdisk machen. Oder aber zumindest kein BNR.
  • Mhm, bei mir erscheinen auch Bot-Beiträge auf der Beo, ist das standardmäßig anders? Dachte der einzige Unterschied wäre, wenn auf der eigenen Disk ein Bot mit Flag was macht gibts keinen Kackbalken? -- Quedel Disk 17:27, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habe den Fall, daß eine Datei früher verwendet wurde aber der betreffende Artikel inzwischen gelöscht wurde. Wie wollen wir hier verfahren? Der Bot kann noch nachgucken, ob der Artikel verschobnen wurde und dann mit der Zielseite weitermachen. Das ist die eine Sache, die eigentlich leicht zu lösen ist. Für den anderen Fall käme normalerweise auch ein SLA in Betracht. Kann aber auch in die manuelle Bearbeitung überführt werden, aber ein Hinweis wäre dann doch angebracht. Wie soll der Bot verfahren? Gruß  @xqt 11:12, 7. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ein automatischer SLA wäre nicht sinnvoll (wäre nur der Fall bei Logos eigentlich). Verwendungsreview mit dem Hinweis, dass weder ursprünglicher Artikel vorhanden noch neuer Artikel/Weiterleitung gefunden. -- Quedel Disk 22:13, 7. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Reicht der Hinweis in der Zusammenfassungszeile?  @xqt 18:54, 8. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Überprüfung der Einbindung von {{Geschützt}} und {{Geschützt-Ungeklärt}}

Gab es nichtmal einen Bot, der die Verwendung von Dateien mit obigen Bausteinen überprüfte und uns dann informierte (oder wen anderes?)? Welcher Bot war das, wo wurde informiert, ist er noch aktiv und sollten wir da (evtl. eine monatliche/wöchentliche) Prüfung durchführen lassen? -- Quedel Disk 16:49, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wird wohl Forrester-Bot gewesen sein, wenn ich mit einige Bearbeitungen angucke. Der ist aber inaktiv. Was soll der Bot denn können?  @xqt 06:26, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Es wurde m.W.n. überprüft, ob eine der mit oben angegeben Vorlagen Seiten als Datei verwendet wurden und dann gabs eine Info. Also eigentlich nur 1x wöchentlich prüfen, ob diese Datei im ANR lokal auf de.wp eingebunden ist. Das wars. -- Quedel Disk 16:46, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das ist einfach. Wohin willst Du das haben?  @xqt 18:06, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Das war ja eine meiner Fragen oben, wo wir das gesammelt hatten. -- Quedel Disk 20:53, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Vorgehen bei Briefmarken - aktueller Stand?

Wie ist das aktuelle Vorgehen bei Briefmarken, die neu hochgeladen werden? Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2012-10-01) enthält 61 Dateien, manche davon sind nur Hüllen von Briefmarkenheften (ohne SH), aber eben viele Briefmarken dabei. Hochgeladen im Oktober 2012. Wie gehen wir damit um? Ein Veröffentlichungsdatum der Marken ist nicht angegeben. Yellowcard (Diskussion) 13:39, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Grundsätzlich war doch eher der Tenor, die Einzelfallentscheidung zu Loriot zu akzeptieren und den Rest erstmal unangetastet zu lassen. Sofern die Dateien gleich in eine Briefmarken-Kategorie einsortiert werden und alle Fotos und Abbildungen die SH-mäßig also urheberrechtlich eindeutig unbedenklich sind, mit PD-SH zu kennzeichnen (wie wärs mal mit einer Vorlage: "Der abgebildete Gegenstand hat keine SH und ist PD" anstelle der allgemeinen Vorlage die manchmal auch suggerieren könnte die Abbildung/Foto wäre gemeinfrei), dann könnte man später potenziell problematische Dateien via CatScan (wenns das dann noch gibt) aussortieren und löschen und die unproblematischen wären schonmal aussortiert. Ich werde WP:UF mal kontaktieren, die sollen ihre Meinung hier auch kundtun, damit wir ein projektweit halbwegs einheitliches Vorgehen haben. -- Quedel Disk 14:44, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Da die Loriot-Entscheidung dem folgt, was ohnehin Konsens der Fachliteratur war, hat sich in der realen rechtlichen Welt eigentlich nichts geändert; allein die wikipedianischen Konstruktionen bedürfen eben einer gewissen Anpassung an die Realität. Wenn man auch nur den Versuch unternehmen will, rechtskonform zu agieren (wie das WP:Bildrechte fordert), kann der Schluss nur lauten, zumindest mal auf die Aufnahme neuer Briefmarken zu verzichten, die urheberrechtlichen Schutz genießen bzw. deren urheberrechtlicher Schutz noch nicht abgelaufen ist. Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:59, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Kann "neueres Datum" präzisiert werden? Irgendwo las ich, dass Briefmarken von vor den 1960er Jahren (warum auch immer) unproblematisch seien. -- Quedel Disk 17:05, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Deutsche Briefmarken, die bis 1965 erschienen sind und auf denen der Name des Urhebers nicht angegeben ist, werden nach 70 Jahren gemeinfrei. Das betrifft jetzt alle Briefmarken bis 1942. Siehe {{Bild-PD-§-134-KUG}}. Jedes Jahr wird jetzt ein weiterer Briefmarkenjahrgang gemeinfrei (sofern nicht der Name aufgedruckt ist). Für alle ab 1966 erschienenen Briefmarken gilt das aber leider nicht mehr. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 14:42, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung. Was ist mit Briefmarken von nach 1942 (stand heute), die Schöpfungshöhe erreichen? Gibt es noch andere Gründe, warum die Marken gemeinfrei sein könnten (z.B. weil es amtliche Werke waren, bevor die Post privatisiert wurde)? Yellowcard (Diskussion) 14:44, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
 
Ende 1994: letzte Briefmarkenankündigung im Amtsblatt der DBP
Die bis Januar 1995 herausgegebenen Briefmarken wurden im Amtsblatt der Deutschen Bundespost veröffentlicht (siehe Scan rechts). In einem älteren Urteil wurde die Auffassung vertreten, dass dadurch Gemeinfreiheit eingetreten sei. Dieses Urteil ist zwar in der Literatur viel kritisiert worden, aber letztlich auch durch das Loriot-Urteil nicht entkräftet worden, da dieses sich auf eine nach 1995 erschienene Briefmarke bezog.
Etliche nach 1942 erschienene Briefmarken sind zudem gemeinfrei, weil der urheberrechtliche Schutz des Inhalts abgelaufen ist - entweder schon vor der Veröffentlichung oder in der Zwischenzeit. Viele Briefmarken zeigen etwa Gemälde längst verstorbener Künstler. (Zum Beispiel die mittlere der rechts angekündigten Briefmarken: Der Künstler Georg Schrimpf ist 1938 verstorben, seine Werke sind in Deutschland mittlerweile gemeinfrei.) Der die Briefmarken umgebende Text hat keine Schöpfungshöhe. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 15:07, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
So, wie ich das verstehe, ist also nur wirklich sicher, dass nach 1996 veröffentlichte Briefmarken geschützt sind, wenn die Motive nicht aus anderen Gründen gemeinfrei sind. Korrekt? Für Marken, die vor 1996 veröffentlicht wurden, gibt es also ein LG-Urteil, das die Gemeinfreiheit der Marken bestätigt (als Amtliches Werk). Damit ist der urheberrechtliche Status dieser Marken zumindest umstritten, eine Löschung ließe sich IMO dann nicht rechtfertigen. Yellowcard (Diskussion) 15:52, 28. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Urteile haben an sich, sich nicht, um ein Beispiel zu nennen, auf die Ausführung „XY ist der Mörder → lebenslang. Gezeichnet, das Gericht“ zu beschränken, sondern sie enthalten auch einen mehr oder weniger langen Teil, der sich „Begründung“ nennt. Nun könnte es also sein, dass das LG Potsdam sich damit hätte auseinander setzen können, ob die Post privatisiert ist und ob die Briefmarken nun deswegen nicht amtliche Werke sein könnten. Hat es das getan? Nein. Es ist ganz klar begründet, warum die Werke nach Sicht des Gerichtes keine amtlichen Werke sind und diese Begründung hängt nicht im Geringsten davon ab, ob die Post privatisiert ist, nicht privatisiert ist oder ob der Bundeskanzler persönlich die Briefmarke gestaltet hat. Sie lautet: § 5 Abs. 1 unterfallen gar keine Nichtsprachwerke. Man kann nur durch Unkenntnis dieser Begründung darauf kommen, dass sich für das LG Berlin hier irgendetwas durch die Privatisierung geändert hätte. Auch der Literatur ist ein solche Argumentationsfigur nicht zu entnehmen, es handelt sich mal wieder um ein Erzeugnis wikipedianischer Art, das eine Position retten sollte, die spätestens mit diesem zwischengerichtlichen „Ausgleich“ längst nicht mehr zu retten ist. // Abgesehen davon bezweifelt niemand, dass das Amtsblatt an sich ein amtliches Werk ist; Begründungen zur Schutzwürdigkeit des die Briefmarken umgebenden Textes sind daher für den deutschsprachigen Adressatenkreis obsolet. — Pajz (Kontakt) 16:19, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, wieso das eine LG sagt, Briefmarken seien Amtliche Werke, und ein zweites LG ebendiese Frage verneint. So ganz trivial scheint das Thema also nicht zu sein, wenn sich zwischen diesen beiden Urteilen nichts an den Fakten geändert hat. Das erschwert aber dann die Vorgehensweise für Urheberrechts-Laien wie mich erheblich, denn woran soll man sich halten? Und auch der Status der Literatur ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, immerhin sprechen die Gerichte die Urteile und nicht die kommentierende Literatur... Yellowcard (Diskussion) 16:33, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das LG München hat eine Begründung gegeben, das LG Berlin hat eine Begründung gegeben. Ich kann insofern nicht nachvollziehen, was an der divergierenden Meinung nicht nachvollziehbar ist. Weiter verstehe ich das Problem nicht. Wenn ich ein Unternehmen bin und eine Dienstleistung anbiete, wen frage ich dann, ob ich diese anbieten darf? Meinen Anwalt, der ja wohl selbst die Rechtssprechung kennt. Wenn ich einen Kommentar aufschlage, mache ich im Grunde nichts anderes, sofern sich dieser dezidiert zur Sache äußert. Und jetzt hat man ein Urteil von einem einsamen Landgericht, eine Horde von Urheberrechtsexperten bzw. Anwälten, die uns sagen: Jungs, das ist Quatsch, und jetzt sogar noch ein anderes Gericht, das unter Berufung auf die Lehrmeinung den Status als amtliche Werke verneint … gerade als juristische Laien ist es vor diesem Hintergrund doch vollkommen absurd, sich gegen alle sich dazu äußernden Experten, unsere eigene Rechtsabteilung nach Konsultation darauf zu berufen, dass vor zwanzig jahren irgendein Gericht einmal etwas anderes gesagt hat. Ich bin immer wieder erstaunt, wie hier konstruiert wird, es sei irgendwie unklar, wie eine angemessene Bewertung aussieht. Grüße, — Pajz (Kontakt) 16:46, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wenn die Sache so eindeutig ist, dann gibt es also keine Grundlage dafür, Briefmarken, die nach 1942 veröffentlicht wurden und weder wegen mangelnder SH, noch aufgrund des Alters des abgebildeten Werks gemeinfrei sind, noch hier zu behalten? Yellowcard (Diskussion) 16:59, 29. Jan. 2013 (CET)Beantworten
(Wieso gerade nach 1942?) Ich habe schon vor zwei Jahren argumentiert, dass es keine angemessene Rechtfertigung dafür gibt, und nach dem Urteil gibt es gleich zweimal keine. Diejenigen, die Briefmarken als gemeinfrei bezeichnen, müssen aufzeigen, dass diese Einschätzung Hand und Fuß hat – und das können sie schlicht nicht, weil nach aktuellem Stand eben so ziemlich alles außer einem alten einsamen Urteil für das Gegenteil spricht. Gruß, — Pajz (Kontakt) 20:55, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten
1942 wegen der 70-Jahre-Frist. Briefmarken von 1942, auf denen der Urheber nicht angegeben ist, sind gemeinfrei. - Das „alte einsame Urteil“ werde ich mir demnächst aus einer Bibliothek holen; dann kann ich darüber reden. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:46, 1. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich meine, wenn die Fachliteratur sich einig ist und durch ein so prominentes Urteil bestätigt wurde, die Sache also eindeutig ist, sollte man nicht nur die neu hochgeladenen Briefmarken ablehnen, sondern sich auch an den Altbestand wagen. Wenn Briefmarken eines "neueren Datums" (wie Quedel: Kann man das spezifizieren?) definitiv geschützt esind, dann gibt es absolut kein Argument dafür, sie hier zu behalten, auch wenn's na klar schade drum ist. Wir sollten im Bildbereich um eine gewisse Konsistenz bemüht sein und es macht keinen Sinn, Bilder von 1920, deren Urheber nicht ermittelbar ist, zu löschen, obwohl wahrscheinlich kein Hahn mehr nach dem Urheber kräht; Briefmarken von 1980 aber hier zu behalten, wenn der urheberrechtliche Schutz offensichtlich ist, nur weil es sich "Briefmarke" nennt. Ich würde mich jedenfalls über ein paar mehr Details zum urheberrechtlichen Status von Briefmarken freuen, um dann mal die Diskussion in größerer Runde anzustoßen, wie weiterhin mit den Marken zu verfahren ist. Yellowcard (Diskussion) 17:33, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Das Urteil ist nicht prominent, sondern einfach ein LG-Urteil. Nicht mehr, nicht weniger. Grüße --h-stt !? 17:55, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Prominent war ein unglücklich gewähltes Wort, aber das Urteil hat schon verhältnismäßig viel Beachtung gefunden, insbesondere auch wikipediaintern. Yellowcard (Diskussion) 18:13, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Letztendlich ist nichts sicher: ein Landgericht sagt Amtliches Werk, ein anderes sagt kein Amtliches Werk. Siehe etwas ausführlicher Wikipedia:Dateiüberprüfung/Sammlung von Urteilen#Amtliche Werke. Was war denn mit der Commons-Koordinierungsseite zu deutschen Briefmarken? Wo ist die hin? -- Quedel Disk 20:30, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Der Schluss aus dieser Gegebenheit ist mit „nichts sicher“ etwas irreführend gezogen. Er suggeriert nämlich, dass die Frage umstritten sei. Sie ist aber nicht umstritten. Wenn zwei Gerichte etwas Unterschiedliches machen, ist das nicht immer Ausdruck von Umstrittenheit, sondern bisweilen auch davon, dass schlicht eines abwegig entscheidet und das andere nicht. Es scheint denn auch vernünftig, Experten dazu anzuhören – und sie unisono die Antwort, wer hier daneben liegt. Vernünftigerweise richtet man sich also doch nach dem juristischen Grundkonsens. Im Übrigen stimme ich Yellowcard zu, das ist ja nun auch das, was Commons sinnvollerweise unter https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:WikiProject_Public_Domain/German_stamps_review betreibt. Cheers, — Pajz (Kontakt) 07:27, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Dateien zu gelöschten Artikeln: wie verfahren?

Hi, anhand von Datei:Logo providicon.jpg möchte ich eine grundsätzliche Frage stellen. Was machen wir denn mit Dateien zu gelöschten Artikeln, die auch ganz bestimmt nicht so schnell wieder geschrieben werden? Der Benutzer hatte heute Providicon UG (ein Unternehmen mit zwei Mitarbeitern) angelegt, der von einem Admin wegen Irrelevanz gelöscht wurde. Soll die Datei behalten werden oder kann die weg und wenn ja wie? Ich kenne aus Commons als Löschgrund für eine Datei, wenn sie „von keinem einzigen Wikimediaprojekt (auch nicht in naher Zukunft) gebraucht wird“. Hier gibt es die Angaben unter Wikipedia:Löschregeln#Dateien bzw. Wikipedia:Schnelllöschantrag#Dateien, die dazu keine Stellung nehmen. Wie verfahrt Ihr in solchen Fällen (die es IMO öfter gibt)? --emha d|b 17:30, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Das Logo eines Unternehmens mit fehlender enz. Relevanz ist selbst auch nicht relevant. --Leyo 18:17, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das kann man so generell nicht sagen. Evtl. ist eine Verwendung solcher Logos nämlich dennoch möglich. Das muss immer im Einzelfall entschieden werden. Im Zweifel immer gegen die Löschung. -- Chaddy · DDÜP 19:43, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Hast du Beispiele oder Ideen, worauf man achten soll? Denn ein Logo von einem Unternehmen, welches nicht relevant ist, sollten wir auch hier nicht behalten. Immerhin nutzen wir ja die fehlende SH und verweisen auf die Nutzung des Logos in rein enzyklopädischen Zwecken. Doch wenn dies nicht geschieht, dann verteilen wir das Logo einfach nur über Mirror und kommerzieller Weise – ohne enzyklopädische Nutzung. -- Quedel Disk 21:48, 6. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Damit es nicht beim Einzelbeispiel bleibt, hier ein paar Dateien (und Artikel) aus den Monaten März–Mai:

Ich lasse mich gerne überzeugen, wie wir diese Beispiele verwenden können.
Ein positives Gegenbeispiel: Datei:Massa-haus-logo.jpg mit gelöschtem Artikel Massa Haus (aus der Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Ohne Problemangabe, in der es zahlreiche weitere Beispiele gibt) konnte ich in Deutsche Fertighaus Holding einbinden. Freundliche Grüße, --emha d|b 11:09, 7. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Bilanz nach zwei Monaten: alle Artikel sind gelöscht, die Logos (bis auf zwei) noch da. Diese Auflistung lässt sich fortsetzen, da viele Single-Purpose-Accounts gerne mal als erstes ein (oder mehrere) Logo(s) ihres Unternehmens hochladen:

Wie gehen wir damit um? --emha d|b 11:26, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Weg damit. Wenn man doch einzelne Logos in anderen Artikeln nutzen kann (siehe Positivbeispiel „Fertighaus“ oben), ist es ein Leichtes, sie per Googlesuche wieder zu finden und hochzulanden. Wir sind kein Freehoster für ungenutzte Logos – und markenrechtlich könnte das theoretisch sogar Probleme bereiten. Yellowcard (Diskussion) 11:31, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Für die fünf erstgenannten – die m.E. eindeutig sind – habe ich SLAs gestellt. Gibt es (z. B. über den Toolserver) eine funktionierende Abfrage, solche Fälle herauszufinden? Die von Kategorie:Datei:LogoSH verlinkte http://toolserver.org/~jason/Verwaiste_Bilder.php?cat=Datei:LogoSH funktioniert leider nicht (mehr) und der/die Autor/in reagiert auf Anfragen nicht. --emha d|b 10:31, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Habe die weiteren genannten Logos ebenfalls gelöscht. Anfang August hätte ich Zeit, ein solches Tool neu zu schreiben (werde mich mal in der Labs-Umgebung einarbeiten. An sich sollte so ein Tool nicht schwer umzusetzen sein.) Gruß Yellowcard (D.) 11:02, 16. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke für Beides. OrphanImages hilft auch nicht weiter, da nur nicht-kategorisierte Bilder erfasst werden. --emha d|b 17:35, 16. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
@Yellowcard: Warst Du inzwischen erfolgreich? Ich habe meine händische Listung etwas schleifen lassen… Grüße, --emha d^b 15:30, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard:? Ich will gewiss nicht drängeln, aber das Thema ist nach wie vor relevant. --emha d^b 11:25, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten
@Emha: Der Ping hat beide Male nicht funktioniert, ich habe das jetzt zufällig über die Beobachtungsliste gesehen. Ich melde mich zeitnah, bin momentan IRL aber ziemlich ausgelastet. Sorry. Yellowcard (D.) 20:35, 10. Nov. 2014 (CET)Beantworten
@Emha: Was genau brauchen wir? Eine Auflistung aller Dateien, die {{Bild-LogoSH}} einbinden und die verwaist sind? Reicht das schon? Gruß Yellowcard (D.) 20:16, 12. Nov. 2014 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Ja, das wäre ein Anfang. Alternativ auch verwaiste Dateien in der Kategorie:Datei:LogoSH.
Neben dem oben genannten funktionieren auch die beiden anderen Tools [1] [2] nicht (lokal).
BTW zum Testen: Spezial:Dateien/MarkusPf sind noch alle da. --emha d^b 09:25, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Eine kleine Auflistung (überwiegend) verwaister Logos habe ich vor einer Weile auch hier angelegt. --Marlus Gancher (Diskussion) 15:23, 13. Nov. 2014 (CET)Beantworten

DÜP-Filter 160

Ich habe vor einigen Tagen einen Filter eingerichtet, der lediglich loggt, falls ein relativ neuer Benutzer (ohne aktives Sichterrecht) eine DÜP-Markierung aus einer Dateiseite entfernt. Meist geschieht das versehentlich oder aus Unkenntnis des DÜP-Prozesses. Über das Logbuch kann dann die Bearbeitung überprüft werden.  @xqt 14:52, 24. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Siehe auch Benutzer:Krdbot/af160 zum Nachhalten des Logs. --Krd 19:21, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Gute Sache, vielen Dank! Yellowcard (Diskussion) 23:47, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Datei-Uploads von verifizierten Konten

Hallo, Datei:TRUMPF Laserschneiden Buntmetall.jpg hat eine Freigabe-DÜP erhalten. Das erinnerte mich an diese und jene Diskussion. Ich muss zugeben, dass ich in der Vergangenheit Bilder von verifizierten Konten nicht ge-DÜPt habe. Die Argumentation mit "auf Commons kann das keine/r mehr nachvollziehen" leuchtet mir aber ein.
Wir haben doch - durch die Verfifikations-Mail - einen Kontakt zum (meistens) Unternehmen. Was wir von denen bräuchten, ist eine "General-Freigabe für alle Dateien, die dieser Account in Vergangenheit und Zukunft hochlädt", mit einer Ticketnummer, die wir dann eintragen und damit auch auf Commons nachvollziehbar ist. Liege ich da richtig oder wie soll ich wdwd "Andererseits nochmal eine explizite Freigabe einzufordern ist nur Mehrarbeit im OTRS und dient nur dem Ärger aller." hier verstehen? --emha d|b 13:22, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Dasselbe Problem hatte ich heute auch mit Datei:2raumwohnung.jpg von it-sounds (Benutzer:It Sounds), die mich sofort angesprochen haben. Die DÜP habe ich dann wieder rausgenommen. Ganz befriedigend ist das aber wirklich nicht. Eventuell wäre es denkbar, auch ohne erneute Freigabe den DÜP-Baustein mit der Nummer auf das Verifizierungsticket zu setzen? Ein großes Problem damit sehe ich nicht, wenn am Bild angegeben ist, dass die Nutzungsrechte am Bild beim entsprechenden Unternehmen liegen (gleichermaßen bei Trumpf wie auch bei it-sounds ja der Fall). Mehr Infos als die Behauptung, die Rechte an dem Foto zu haben, gehen auch einem gewöhnlichen Ticket ja auch nicht hervor? Yellowcard (Diskussion) 16:08, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn das Bild (wahrscheinlich) von dem Unternehmen (im Auftrag von) erstellt wurde und das Unternehmen (wahrscheinlich) der vollumfängliche Nutzungsrechtinhaber ist, wie dies bei Datei:AXIS-E50EMC-W_3681_wiki.jpg sehr eindeutig der Fall ist und auch bei Datei:TRUMPF Laserschneiden Buntmetall.jpg stark anzunehmen ist, sehe ich persönlich keinen Gründ für DÜP, nochmalige Rückfrage via OTRS oder nochmalige Freigabe. Der Uploader (welcher verifiziert von Unternehmens-Account die Datei hochgeladen hat) hat im Rahmen des Hochladens angegeben Urheber/vollumfänglicher Rechteinhaber zu sein und eine passende Lizenz ausgewählt. Eine weitere Freigabe ist da meiner Meinung nicht mehr nötig, da es unter AGF fällt. Der einzige strittige Punkt dabei, ob das Konto für das betreffende Unternehmen "schreibt", ist durch die Kontoverifizierung (soweit möglich) ausgeräumt.
Unabhängig davon ist das nicht rechtliche aber praktische Problem zu sehen, dass jene Bilder auf commons bei einem möglichen DR eine höhere Löschwahrscheinlichkeit aufweisen - vorallem wenn der abarbeitende commons-Admin sich dieses sehr speziellen und in div. Projekten verschiedenartig gehandhabten Punkte zur Kontenverifizierung nicht bewusst ist.--wdwd (Diskussion) 17:06, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Die Diskussion auf der Support-Team-Mailingliste zeigte auf, dass die Ansichten hier doch etwas auseinander gehen. Insgesamt würde ich als Resumee schließen, dass eine Freigabe auch bei verifizierten Konten nicht völlig entbehrlich ist, sprich: eingeholt werden sollte. Die Verifikation sagt schließlich noch nichts über die Rechte an dem Bild oder der Berechtigung, das Bild frei zu lizenzieren, aus. Unterstellung von mir: Häufig sind die Marketing-Mitarbeiter hinter den Unternehmens-Accounts gar nicht dazu berechtigt, solche Fotos unter eine freie Lizenz zu stellen, weil Teile der Lizenz noch bei den Fotoagenturen liegen, die diese Fotos angefertigt haben. Die Mitarbeiter hinter den Accounts wissen oft gar nicht um diese Problematik und auch nicht um die weitreichenden Folgen, die mit einer solchen Freigabe (= rechtlich bindende Willenserklärung, dass das Bild auch kostenfrei kommerziell weitergenutzt, verändert etc. werden darf) verbunden ist. Wir sollten daher zumindest beim ersten Foto eines Accounts nachfragen. Wenn nach einer gültigen Freigabe weitere Fotos hochgeladen werden, bei denen die Rechtslage identisch mit der der vorherigen (freigegebenen) Fotos ist, kann ja auf das Ticket verwiesen werden; eine neue E-Mail-Freigabe wäre dann wohl wirklich redundant und damit unnötig. Mit dieser Vorgehensweise sollten wir gut fahren und gleichzeitig der Aufwand für die Unternehmen in Grenzen zu halten sein. Meinungen dazu? Gruß, Yellowcard (D.) 15:22, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Mehrfachlizenzen und anderes

Wie ist denn mit Mehrfach-Lizenzierungen umzugehen, bspw. hier. Wie mit Lizenzänderungen wie hier und reicht eine EXIF-Angabe im Bild aus, um die Verknüpfung zum Uploader herzustellen wie in ebendiesem Bild festzustellen, dann wäre die DÜP hier überflüssig gewesen.  @xqt 13:31, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

  1. Das Problem mit Mehrfach-Lizenzen sehe ich gerade nicht?! Der Nachnutzer kann sich dann eine Lizenz aussuchen. Dass die Kombinationen vielleicht nicht immer sinnvoll sind (gemeinfrei und CC-BY-SA), ist ja nicht unser Problem.
  2. Lizenzänderungen: Eigentlich nicht zulässig, wenn die vorherige Lizenzerteilung korrekt war. Das ist hier aber ja zweifelhaft, da Uploader wohl nicht Urheber zu sein scheint. Würde die Änderung daher akzeptieren, eine Freigabe braucht's trotzdem / sowieso.
  3. Ich kann aus den EXIF-Daten nicht erkennen, was darauf schließt, dass der Uploader der Urheber ist?! Gruß Yellowcard (D.) 12:04, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Benutzer:Schreinermeister gibt auf seiner Benutzerseite an, Walter Seibold zu sein, also der Urheber des Fotos. Was soll da noch die lange Überprüferei? Was erwartet ihr von dem Benutzer? -- Robert Weemeyer (Diskussion) 12:58, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Das hatte ich nicht gesehen. Ich mache das mal durch eine Verlinkung auf seine Benutzerseite deutlich. Yellowcard (D.) 07:46, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Kategorie:Datei:Beschreibung fehlt

Hallo! Ich habe folgende Frage: In der Kategorie:Datei:Beschreibung fehlt sind über 1000 Dateien gelistet. Zur Abarbeitung wäre es günstig, wenn man im DÜP-Kasten neben den anderen Punkten noch einen für die fehlende Beschreibung einfügt. Ist es irgendwie zu bewerkstelligen? Kann der Bot diese Aufgabe dann auch übernehmen? Gruß --JCS (Diskussion) 16:05, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Nein, da eine fehlende Beschreibung kein urheberrechtliches Problem darstellt und daher keine Benachrichtigung durch den Bot und Durchlauf der DÜP rechtfertigt. Gruß, Yellowcard (D.) 16:26, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Eine Mithilfe bei der Abarbeitung der genannten Wartungskategorie ist natürlich höchst willkommen. --Leyo 17:49, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Sorry, Yellowcard! Wenn ich diese Kategorie anlege, muss ich mir auch eine Methode überlegen, diese abarbeiten zu können! Es wird sich schwer jemand finden lassen, der die über 1000 per Hand abarbeitet. Auch wenn es keine rechtliche Relevanz hat, sollte trotzdem eine Lösung gefunden werden. Außerdem ist mit Bildern ohne endsprechende Beschreibung teils wenig anszufangen, darauf sollte als Serviceleistung hingewiesen werden. Außerdem wird eine Relevanz erst durch die Beschreibung ersichtlich. Aber wir können gerne die 1000 stehen lassen! Ohne erleichternden Tool wird sich da wenig tun! Gruß --JCS (Diskussion) 22:19, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich hab doch nichts gegen ein erleichterndes Tool, nur ist das nichts für die DÜP. Oft lassen sich die Beschreibungen nachtragen (z.B. aus der Bildunterschrift des eingebundenen Bildes). Relevanzkriterien für Fotos haben wir nicht. Gruß, Yellowcard (D.) 22:24, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
tools:~diebuche/whatisthat.php könnte ggf. angepasst werden. --Leyo 23:02, 4. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habs mal einfach auf Wikipedia:Wartung gesetzt, ebenso ist es bereits auf Wikipedia:Dateiwartung. Es ist definitiv kein Fall für die DÜP, da geht es nur um rechtliche Dinge. Einen bot für die Aufgabe halte ich schwierig, eher ein Tool. Das liest die Kategorie ein und blendet daneben die Bildunterschriften auf de.wikipedia ein (wo es eingebunden ist), daneben ein Feld zum Eintragen der Beschreibung (entweder der füllt gleich das Informations-Feld aus, oder er gibt halt den gesamten Quelltext zurück und man füllt das Parameter aus). Nach Klick auf Speichern müsste dann das nächste Bild geladen werden. Das Tool von Leyo funktioniert leider bei mir nicht. -- Quedel Disk 13:39, 8. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Bilder-Altbestand: Vorgehen bei fehlenden Infos

Ausgehend von einem Schwierigen Fall haben Ireas und ich uns in dieser Diskussion um das Vorgehen bei Altfällen, denen es an wichtigen Infos (d.h. Angabe zum Urheber und zur Quelle) mangelt, Gedanken gemacht. Nachfolgend der Vorschlag nochmal kurz zusammengefasst mit der Bitte um Meinungen. Es geht hierbei ausschließlich um Altfälle (d.h. der Upload liegt einige Jahre zurück). Probleme bei neu hochgeladenen Dateien werden nach wie vor über den normalen DÜP-Prozess abgewickelt.

  1. Der Urheber und die Quelle sind nicht angegeben und können auch nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden (rechtliches Problem!).
    • Notwendiges Vorgehen: Der Uploader wird angesprochen. Nach seiner Antwort oder nach vierzehn Tagen ohne Reaktion wird die Datei nach den allgemeinen Vorgaben behandelt: Bei Antwort des Uploaders werden die Informationen nachgetragen, sonst wird {{Unklare Lizenzierung}} ergänzt (nur Dateien, die vor 2007 hochgeladen wurden) oder die Datei wird gelöscht – je nach Einzelfall. Zur Organisation wird eine Arbeitsliste angelegt, die die angesprochenen Urheber und die entsprechenden betroffenen Dateien enthält, damit nach 14 Tagen ohne Antwort der nächste Schritt eingeleitet werden kann.
  2. Der Urheber ist aus den jeweiligen Umständen sicher zu erkennen, er ist jedoch nicht auf der Dateibeschreibungsseite vermerkt.
    1. Lizenz, die die Namensnennung verlangt (rechtliches Problem!)
      Notwendiges Vorgehen: Der Uploader wird angesprochen. Nach seiner Antwort oder nach vierzehn Tagen ohne Reaktion wird der Urheber nachgetragen und eine zu entwerfende Warnvorlage genutzt, die besagt, dass der Urheber von einem Dritten nachgetragen wurde. Zudem bindet diese Warnvorlage {{NoCommons}} ein, um einen Informationsverlust durch einen Commonstransfer zu vermeiden.
    2. Lizenz, die keine Namensnennung verlangt
      Notwendiges Vorgehen: Der Urheber wird nachtragen. Den Uploader/Urheber kann, muss aber nicht darauf hingewiesen werden.

Wie gesagt, Anmerkungen, Kritik etc. bitte jetzt äußern.    Grüße, Yellowcard (D.) 14:30, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Alles in allem tönt das zwar sinnvoll, aber teilweise etwas aufwändig (für Lizenzen mit Namensnennung). Ich habe in den letzten Wochen etliche ungesichtete Dateien ohne Urheber oder Quelle, die mindestens einen Beobachter haben, geDÜPt. Es haben relativ viele Hochlader reagiert.
IMO wäre es sinnvoll zu schauen, von welchen Benutzern mehrere Dateien in einer dieser Wartungskategorien sind. Diese Fälle kann man dann zusammen behandeln. Kann jemand eine entsprechende Liste erstellen? --Leyo 14:57, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Habe entsprechende Listen erstellt: Einmal Auflistung aller Bilder mit beiden Mängeln und einmal eine von Bildern mit mindestens einem Mangel, jeweils nach Uploadern sortiert. Das ist sinnvoll: Fast alle Uploader sind mit mehreren Bildern betroffen. Welche der Listen erscheint sinnvoller? Yellowcard (D.) 16:51, 24. Dez. 2013 (CET)Beantworten
IMHO die zweite. Die aktiven Benutzer sollten gebeten werden, alle Dateibeschreibungsseiten mit mindestens einem Mangel zu beheben. Ungesichtete Dateien sollten sie nach Überprüfung der Versionsgeschichte sichten.
Ggf. könnten allfällig vorhandene DÜP-Bausteine angegeben werden. Schwieriger zu implementieren wäre wohl das Auffinden von potentiellem (IP-)Vandalismus. --Leyo 00:57, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

 Info: Liste unter Benutzer:Yellowcard/Informationsmängel. Yellowcard (D.) 21:50, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Eine Arbeitsliste habe ich ebenfalls angelegt: Benutzer:Yellowcard/Informationsmängel Arbeitsliste. Die in die Arbeitsliste eingetragenen Dateien werden aber nicht aus der generierten Liste entfernt (bzw. werden mit dem nächsten Botlauf wieder eingefügt). Yellowcard (D.) 12:20, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Danke für die Liste! Wäre es möglich nach Erstuploader bzw. Folgeuploader zu unterscheiden? Letztere können die fehlenden Infos ggf. gar nicht ergänzen. --Leyo 23:59, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
@Leyo: Hast Du da zufällig ein konkretes Beispiel aus der Liste? Ich nehme einfach den als Uploader eingetragenen Nutzer direkt aus der Tool-Labs-Datenbank; bin mir aber nicht sicher, ob da der erste oder letzte Uploader eingetragen ist. Pro Datei existiert soweit ich mich erinnere nur ein Datensatz, es ist also pro Bild nur ein Uploader angegeben, egal wieviele Dateiversionen es in der Zwischenzeit gegeben hat. Grüße, Yellowcard (D.) 21:42, 3. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ein Beispiel ist Marsupilami, den ich wegen seiner Uploads gemäss Liste angeschrieben hatte. --Leyo 19:19, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Für alte Version muss in die Datenbanktabelle oldimage geschaut werden. Die Datenbanktabelle image in MediaWiki enthält nur die aktuellsten Versionen. Der Umherirrende 20:51, 4. Jan. 2014 (CET)
Meine Position ist dazu ganz einfach: Der Altbestand (bis etwa Mitte 2008) wird nicht angefasst. Gar nicht. Grüße --h-stt !? 18:20, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Macht nichts… Wir haben beim Altbestand schon Dutzende von klaren URVs gefunden und bei ungesichteten Dateien auch Vandalismus. --Leyo 21:07, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kopiervorlage

Nützlicher als Benutzer:Yellowcard/Informationsmängel Arbeitsliste fände ich, wenn es pro Uploader eine Kopiervorlage gäbe mit Standardtext und Dateiliste. Den Block könnte man dann mit kleinem Aufwand manuell auf die entsprechende Benutzerdisk. kopieren, ggf. anpassen und auf eine Antwort oder Aktion des Benutzers warten. Wäre es dir möglich, per Bot Kopiervorlagen für die beispielsweise 50 zuletzt aktiven Benutzer zu erstellen? --Leyo 23:30, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

@Leyo: Grundsätzlich sicherlich. Was meinst Du denn genau mit der Kopiervorlage? Gruß Yellowcard (D.) 09:32, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten
== Dateien mit fehlenden Angaben ==
Hallo {{subst:PAGENAME}}. Folgende der von dir hochgeladenen Dateien sind aufgrund fehlender Angaben zu Urheber und/oder Quelle in einer Wartungskategorie gelandet:
* [[:Datei:Abc.jpg]]
* [[:Datei:Def.jpg]]
* [[:Datei:Ghi.jpg]]
Bitte trage doch die fehlenden Informationen nach. Bei spezifischen Problemen helfe ich gerne. --~~~~

So etwas in dieser Art, wobei der Text sicher noch optimiert werden kann. Variabel an der Kopiervorlage wäre nur die Dateiliste. --Leyo 21:11, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

@Leyo: Das ist überhaupt kein Problem. Soll ich die Kopiervorlagen einfach untereinander auf einer Seite in meinem BNR ausgeben? Yellowcard (D.) 21:23, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ja, das hatte ich mir so vorgestellt. Aber vielleicht warten wir noch auf Verbesserungsvorschläge zum Text. Vielleicht hast ja du auch welche. --Leyo 21:29, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Leyo: Einen von mir verfassten Text findest Du in Form einer Vorlage hier: Benutzer:Yellowcard/Infos nachtragen. Das deckt sich aber mehr oder weniger. Yellowcard (D.) 21:45, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Erster Entwurf: Benutzer:Yellowcard/Informationsmängel Kopiervorlagen. Der Text der Kopiervorlage kann natürlich nach Belieben geändert werden. Die Aktualisierung der Seite kann über den Link am Ende der Seite angestoßen werden (Ausführungszeit: rund eine Minute). Bitte beachten, dass die Daten zum letzten Edit der Benutzer nachts ermittelt und gecached wird, also bis zu 24 Stunden alt ist (die aktivsten User waren daher zufälligerweise immer kurz vor 3 noch aktiv.  Vorlage:Smiley/Wartung/;) ) Gruß Yellowcard (D.) 22:15, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Vielen Dank! Links auf die Disk. statt Benutzerseite würden jeweils einen Klick ersparen. ;-) Ich hab's vorerst mal bei zwei Benutzern mit besonders vielen entsprechenden Uploads genutzt. Dein Vorlagentext gefällt mir übrigens gut. --Leyo 23:59, 16. Jan. 2014 (CET)Beantworten
... wobei er ja zumindest bzgl. der "Jahre" nicht zutrifft, wenn man die zuletzt aktiven Uploader betrachtet. Aber wie gesagt, den Text anzupassen ist wirklich kein Aufwand. Habe die Abschnittsüberschriften angepasst, sie verlinken jetzt auf die Benutzerdiskus.    Gruß und gute Nacht, Yellowcard (D.) 01:05, 17. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wie wär's mit dieser Variante für den Teil nach der Aufzählung?
Bitte trage doch die fehlenden Angaben nach. Auch falls seit dem Hochladen schon einige Jahre vergangen sein sollten, ist dies für die lizenzkonforme Weiternutzung wichtig. Vielen Dank im Voraus! --~~~~
--Leyo 22:27, 20. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Halte ich für einen guten Vorschlag. Yellowcard (D.) 09:49, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich könnte übrigens den Prozess, der die Daten bzgl. der letzten Aktivität der Benutzer ermittelt, häufiger laufen lassen, zum Beispiel alle drei Stunden (derzeit läuft er alle 24h um zwei Uhr nachts). Das sollte die Server nicht allzusehr belasten. Würde das weiterhelfen oder reicht es aus, die User anzeigen zu lassen, die in den letzten 24h aktiv waren (es werden dementsprechend logischerweise die User, die möglichst nah an 2 Uhr nachts aktiv waren, zuoberst angezeigt). Yellowcard (D.) 09:53, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mehr helfen würde IMHO, wenn man die Anzahl der Uploads als zusätzliches Kriterium verwenden würde. Bei den Uploadern mit nur einer Datei (oder auch zwei) verlöre man durch eine (spätere) DÜP-/Bot-Benachrichtigung nicht viel gegenüber einer „persönlichen“ Bitte bzw. wäre das Risiko einer unkonstruktiven Reaktion tragbar. --Leyo 22:29, 21. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wäre dies mit geringem Aufwand möglich? --Leyo 12:21, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Leyo: Was genau? Ich kann sortieren nach letztem Edit (Status Quo) oder Anzahl der Bilder. Die Anzahl der Bilder als "zusätzliches Kriterium" zu verwenden, bedarf aber einer näheren Erläuterung. Soll ich Ergebnisse mit nicht mehr als zwei Bildern pro Uploader herausfiltern? Yellowcard (D.) 19:59, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Es sind aktuell 3587 Dateien in mindestens einer der beiden Wartungskategorien. Bei Benutzern mit nur einem Upload kommt man da mit dem gegenwärtigen System nicht vorwärts. Daher wäre folgendes Konzept überlegenswert: 1.) Priorisierung nach Anzahl (Erst-)Uploads, manuelles Anschreiben; 2.) manuelles (kommt freundlicher rüber) Anschreiben von langjährigen und momentan aktiven Benutzern mit wenigen Uploads; für restliche Dateien die Benutzer per Bot anschreiben. Was meinst du? Was meinen die anderen? --Leyo 23:14, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Leyo: Sind 1 und 2 jetzt priorisierte Abfolgen, also erst 1), dann 2)? Punkt 2) wird durch die aktuelle Kopiervorlage ja ermöglicht. Ich könnte aber natürlich eine weitere Seite aufsetzen, die nach Anzahl der betroffenen Dateien sortiert. Etwas komplizierter (müsste ich nochmal schauen) wird es, wirklich die Erstuploads zu ermitteln, da die Angabe des Erstuploaders in der entsprechenden DB-Tabelle gar nicht enthalten ist. Gruß Yellowcard (D.) 23:32, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Ev. ist es tatsächlich am besten, eine weitere Seite für „Vieluploader“ einzurichten. Wenn's mit den Erstuploaders zu kompliziert ist, geht's auch so. Dann haben wir halt ein paar Falschpositive… ;-) --Leyo 23:36, 27. Jan. 2014 (CET)Beantworten
@Leyo: Das schnell umgesetzt (ohne Korrektur auf die Erstuploads) ergab Benutzer:Yellowcard/Informationsmängel Kopiervorlagen Anzahl. Grüße, Yellowcard (D.) 00:10, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ergänzung: Wurde die Datei von einem anderen Benutzer hochgeladen, wird sie gefiltert. Gruß Yellowcard (D.) 00:31, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Danke! Die Angabe des letzten Edits ist sehr nützlich. Falls dieser ≤ 2012 ist die Chance auf eine Reaktion wohl echt klein. --Leyo 00:42, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Gelöschte Dateien "Meyers Blitz-Lexikon" aus Commons wegen URAA

Auf Commons wurden 540 Dateien des Meyers Blitz-Lexikons gelöscht: [3]. So weit ich verstanden habe, sind die Schutzfrist aber in Deutschland abgelaufen. Kann man diese Dateien per Bot importieren?--Avron (Diskussion) 13:44, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Soweit ich weiß, gibts keinen Bot dafür (zumindest gabs in der Vergangenheit nicht). Müsste man also mit einem Commons-Admin hier einzeln rüberholen. -- Quedel Disk 20:44, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Habe mich mit dem Fall jetzt nicht intensiv beschäftigt, aber warum sind die Dateien gemeinfrei? Um was für Dateien handelt es sich überhaupt – Buchscans? Auf Wikisoucrce ist zu lesen: „Dieses Buch ist als gemeinfrei zu betrachten, weil es keine angegebenen Autoren oder Illustratoren hat und vor mehr als 70 Jahren erschien.“ – ich stehe möglicherweise gerade auf dem Schlauch, aber diese Begründung leuchtet mir nicht ein. Zielt das auf die Regelung zu Anonymen Werken? Ist die hier anwendbar? Yellowcard (D.) 00:13, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
So sehe ich das: Es sind keine Autoren angegeben, also anonymes Werk welches 70 Jahre nach der Veröffentlichung gemeinfrei wird. Ob diese Argumentation 100% rechtlich wasserdicht ist, weiß ich nicht. Meiner Erfahrung nach ist es bei anonymen Werken nie 100% wasserdicht.--Avron (Diskussion) 08:36, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Vorsicht! Nach deutscher Rechtsprechung ist ein Werk nicht mehr anonym, wenn der Autor sich irgendwann und irgendwo dazu bekannt hat. Da das nicht überprüfbar ist, ist von einee Berufung auf "anonymes Werk" in der Praxis immer abzuraten. Grüße --h-stt !? 16:50, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Müssen wir also 190 (120 Lebenserwartung + 70 Schutzfrist) Jahre warten?--Avron (Diskussion) 18:19, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Eher 170, wenn man davon ausgeht, dass die Autoren mindestens 20 Jahre alt waren und vorsichtshalber eine Rest-Lebenserwartung von 100 Jahren ansetzt. Wenn man auf 80 Jahre Lebensrest runtergeht, wäre man bei 150 Jahren. Allemal Irrsinnsfristen, aber das gültige Urheberrecht führt zu solchen Resultaten. -- Rosenzweig δ 18:24, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Per pragmatischer Regelung reichen hier, falls kein Urheber ermittelt werden kann, eine Zeit von 100 Jahren nach Erstellung: {{Bild-PD-alt-100}}. Rechtlich ganz wasserdicht ist das aber ausdrücklich nicht. Yellowcard (D.) 18:51, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Genau deshalb haben wir für die de-Wikipedia (nicht für Commons) eine pragmatische 100-Jahre-Regelung eingeführt. Wenn die Identität des Urhebers oder sein Todesdatum trotz ernstzunehmender Recherche nicht ermittelt werden kann, dann akzeptieren wir hier Bilder, die nachweislich 100 Jahre alt sind. Grüße --h-stt !? 18:53, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten
2027 sind die Dateien auch wieder auf Commons verfügbar. Also, bis dann!--Avron (Diskussion) 19:35, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Komplett leere Vorlage:Information

Haben wir Fälle wie Datei:KKTrieb02.png noch häufiger? Eigentlich sollten solche Dateien nicht unter dem Radar fliegen können… --Leyo 00:12, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Mit CatScan spontan 146 gefunden. Yellowcard (D.) 00:16, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Danke. Aufgrund der „mittelhohen“ Anzahl und anhand einiger Stichproben würde ich vorschlagen, per Bot {{DÜP|Urheber|Quelle}} einzufügen, sofern nicht schon ein entsprechender Baustein drin ist. --Leyo 00:23, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Pauschal alle? Unsicher. Manuell grob durchzuschauen wäre IMO die bessere Alternative, einige sind ja mangels SH nicht unbedingt mit entsprechenden Infos zu versehen, da wäre eine solche DÜP-Markierung alter Dateien neues Konfliktpotential. Ich mache mich demnächst (sprich im Februar) daran. Gruß Yellowcard (D.) 10:50, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
 Info: Habe eine Wartungsseite in meinem BNR angelegt: Benutzer:Yellowcard/leere Informationsvorlage. Man sieht ganz gut, dass die wenigsten Dateien wirklich problematisch sein dürften. Vorschlag: Durch die Dateien gehen und erledigte (d.h. entweder Informationen nachgetragen oder {{DÜP}} gesetzt) einfach aus der Galerie entfernen. Yellowcard (D.) 17:01, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bin im Schnelldurchlauf drübergegangen, jetzt sind's nur noch 79. Rund die Hälfe der betroffenen Dateien waren zu bedüpen oder zu löschen, ganz so unproblematisch sind diese Dateien also doch nicht. Wobei die jetzt übrigen in der überwiegenden Mehrheit mangels Schöpfungshöhe ohnehin zu behalten sein müssten. Yellowcard (D.) 19:40, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Vielen Dank! IMHO kann man Uploader ruhig auffordern die fehlenden Daten nachzutragen, auch wenn wohl eine SH vorliegt. Auf einige unbrauchbare Dateien habe ich SLA gestellt. --Leyo 23:22, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Thema erledigt. Gesamtzahl der Dateien mit ganz leerer Vorlage {{Information}}, die nicht in der DÜP stehen: 0.    Nicht wirklich weniger betroffen sind allerdings die Dateien, bei denen die Felder "Urheber" als auch "Quelle" leer sind – und die Zahl dürfte wesentlich höher sein. Yellowcard (D.) 00:24, 1. Feb. 2014 (CET) PS: Ja, laut CatScan genau 1.257.  Vorlage:Smiley/Wartung/:/  Yellowcard (D.) 00:25, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Danke!
Gegen etwas Automatisiertes hätte ich auch für diese Fälle – sagen wir eingeschränkt auf Nicht-PD-Lizenzen – nichts einzuwenden. --Leyo 00:53, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Was genau meinst Du? CatScan liefert da zunächst eigentlich alles, was man braucht – zumal es da ja eine ziemlich große Schnittmenge mit im obrigen Abschnitt gibt. Gruß Yellowcard (D.) 01:00, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Sagen wir es mal so: Wenn sowohl Urheber als auch Quelle fehlen und die Datei nicht PD ist, so ist der Mangel gross genug, so dass IMHO eine (viel effizientere aber weniger freundliche) beDÜPung per Bot gerechtfertigt wäre. --Leyo 22:19, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das sehe ich anders: Oftmals handelt es sich um Altfälle, bei denen die Infos aus anderen Umständen (Upload-Kommentare o.ä.) hervorgehen und einfach nachgetragen werden können. Diese Dateien zu bedüpen, wäre nicht sinnvoll – und kann zugleich für großen Groll bei den Uploadern sorgen. Ich würde das vermeiden wollen und lieber auf die menschliche individuelle Beurteilung setzen. Yellowcard (D.) 23:06, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Etwas (IMHO nicht wirklich berechtigter) Groll muss man in Kauf nehmen, da wir sonst wirklich gegen Windmühlen kämpfen. Wie wär's denn, erst einmal die Dateien, wo die Informationsvorlage nachträglich durch Akkakk ergänzt wurde, auszulassen? Oder anstelle von BeDÜPen könnten in diesen Fällen ev. auch solche Hinweisblöcke per Bot verteilt werden. --Leyo 23:11, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Letzteres fände ich deutlich besser. Ich werde nächste Woche mal einen Entwurf dazu erstellen und hier vorstellen. Mit Massenbenachrichtigungen muss man allerdings immer etwas vorsichtig sein. Wie gesagt, ich kümmere mich nächste Woche mal darum. Grüße, Yellowcard (D.) 15:18, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Spezial:ListDuplicatedFiles

Könnte für euch interessant sein... Gruß, IW 14:19, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Datei:Fassade-Knauber-neu.jpg

Als Urheber ist bei dem Bild Datei:Fassade-Knauber-neu.jpg die Firma "Carl Knauber Holding GmbH und Co. KG" angegeben. Ich wollte schon den DÜP-Button setzen, da ist mir aufgefallen, dass der Benutzer, der das Bild hochgeladen hat, Knauber heißt und sich gegenüber Wikipedia verifiziert hat. Reicht das? Kann ich das Bild nun nach Commons schieben oder ist eine DÜP notwendig? Viele Grüße--Christian1985 (Disk) 09:09, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

@Christian1985: Nein, das reicht so nicht; Dein erster Gedanke war schon der richtige.    Ich habe den DÜP-Baustein mal gesetzt. Gruß Yellowcard (D.) 13:19, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Ich habe dann noch die Bilder Datei:Heizöl knauber 1954.jpg und Datei:Gründung knauber endenciher straße.jpg gedüppt. Viele Grüße--Christian1985 (Disk) 13:24, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard:: Datei:Fassade-Knauber-neu.jpg ist vom Benutzer:Knauber hochgeladen worden, der laut OTRS-ticket 2014011510004412 sein Benutzerkonto mit der domain (email-absender) knauber.de verifiziert hat. Die Firma Knauber hat die domain knauber.de registriert, auch deren offizielle Webseite/Impressum vermittelt leicht feststellbar diesen Eindruck.
Hmm - was sollte da noch freigegeben werden? In das innere Verhältnis der Firma können wir auch via OTRS keinen Einblick nehmen, auch keine strenge "Beweisfolge" sicherstellen sondern nur eine Glaubhaftmachung dokumentieren. d.h. wenn ein Vertreter der betreffenden Firma angibt rechtmässig vollumfänglicher Nutzungsrechtinhaber der Aufnahmen zu sein, dies sowohl durch Verwendung der Firmen-Email-Adresse via Benutzerverifizierung als auch in Zusammenhang mit dem Bildinhalt und Zusammenhang glaubhaft ist, ist diese Freigabe meiner Meinung erfüllt. Was übersehe ich?--wdwd (Diskussion) 21:56, 22. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
@Wdwd: Grundsätzlich benötigen wir für extern veröffentlichte Werke eine OTRS-Freigabe. Es wurde noch vor wenigen Wochen auf der OTRS-Mailingliste nochmal klargestellt, dass eine Accountverifizierung keine Freigabe ersetzen kann (als ich in einem noch wesentlich eindeutig gelagerten Fall eine erneute Freigabe für nicht notwendig erachtet habe). Du hast schon Recht, dass wir das innere Verhältnis in der Firma nicht beleuchten können und wollen; es ist aber nicht falsch, ggf. noch einmal kritisch nachzufragen (je nach Angaben z.B. nach dem Urheber (natürliche Person) und nach dem Umfang der übertragenen Rechte). Grüße, Yellowcard (D.) 10:08, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Bei einem bereits laufenden OTRS thread (permission) ist eine zusätzliche Nachfrage natürlich sinnvoll. In diesem konkreten Fall heisst das, da kein thread im OTRS (permission) vorliegt und vom Verständnis zum Ablauf: Wenn 2 Wochen ergebnislos verstreichen und keine explizite Freigabe via OTRS einlangt, dass diese Datei:Fassade-Knauber-neu.jpg wegen fehlender Freigabe gelöscht wird (auch wenn diese Datei enzyklopädisch nicht so besonders sein mag).--wdwd (Diskussion) 20:34, 23. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Frühere Einbindung eines Bildes aufspüren

Hallo, das auf Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/Verwendungsreview nötig erwähnte Skript http://toolserver.org/~revolus/afterUpload/ tut es nicht mehr. Kennt/nutzt Ihr einen Ersatz? Falls nein, müsste die o.g. Seite angepasst werden. Grüße, --emha d|b 10:18, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo emha, mir ist kein Ersatz bekannt. :-( Revolus hat leider aus Enttäuschung über das Vorgehen von WMDE angekündigt, seine Tools nicht zu migrieren (Benutzer Diskussion:Leyo#Der Toolserver ist nicht mehr). — ireas (Diskussion) 13:30, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
hab's mal auskommentiert. Ersatz ist auch mir keiner bekannt.--wdwd (Diskussion) 22:27, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe eine Kopie des Skripts erhalten und werde diese bei Gelegenheit auf Labs einrichten. Ich sage dann hier nochmal Bescheid. — ireas (Diskussion) 22:28, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Toll, vielen Dank! --Leyo 22:41, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Prima, das freut mich sehr. Falls ich irgendwie helfen kann, sag(t) Bescheid. Kollegiale Grüße, --emha d|b 12:11, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe eine etwas kaputte Version nach http://kijewski.github.io/wp-afterUpload/ hoch geladen. Für alle normalen Fällte sollte man http://toolserver.org/~revolus/afterUpload/ durch die neue URL ersetzen können. Ich habe diese Version nicht wirklich ganz gemacht, u.a. fehlt das Hintergrundbildchen von Monobook und die Auswahl er zu überprüfenden Projekte funktioniert nicht. Letztere Funktion erforderte Toolserver-Unterstützung und ich habe meinen Quelltext nicht ordentlich gesichtete, wie man am besten eine statische Liste von Wikipedien einbaut. Bis Ireas das Skript überarbeitet, sollte diese halbgare Version ausreichen. *Ich habe keinen ordentlichen Test durchgeführt*, die jetzige Version könnte totaler Schrott sein; dann bitte eine Wiki-Mail schicken. Gruß, Revo, --77.186.173.221 02:09, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Danke! Ich habe die Einbindung in Vorlage:Löschen ersetzt. Nur leider sieht man   statt des Ergebnisses… --Leyo 18:44, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Merkwürdig, wenn ich die Datei direkt im Reiter "Neue Abfrage" angebe klappt das, im Querystring aber nicht. Ich schau mal. --77.186.173.221 22:08, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Okay, ich habe unbeabsichtigt die API geändert. :) Kannst du bitte in der Vorlage:Löschen aus "project=de.wikipedia" "project=de.wikipedia.org" machen? --77.186.173.221 22:11, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Done, nun klappt's. --Leyo 22:34, 16. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Bild von Erwin Schrödinger scheint nicht PD zu sein

Hallo! Wie ich gerade erfahren musste, scheint das Bild [File:Erwin Schrödinger.jpg] von Erwin Schrödinger nicht PD zu sein. Das Bild wurde zwar anscheinend 1933 gemacht, der Photograph Franz Eugen Simon ist aber erst 1956 gestorben, was erst 58 Jahre her ist. Für PD muss der Author aber mindestens 70Jahre tot sein. Man findet am AIP einen Hinweis auf den momentanen Copyright-Holder, Kathrin Baxandall. Leider finde ich keinen Kontakt zu dieser Person (außer snail mail). Kann hier jemand, der sich mit der Materie auskennt, bestätigen ob meine Vermutung (nicht PD) stimmt?

Danke! Mario23 (Diskussion) 12:11, 14. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Textvorschlag erwünscht

Bei der DÜP-Benachrichtigung wird bei fehlender Lizenz folgender Text übermittelt und zwar für BD:

    'Freigabe':
        u"'''Freigabe:'''"
        u' Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte'
        u' Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde.'
        u' Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie'
        u' [[WP:TV#Freigaben von Texten und Bildern|hier]]'
        u' beschrieben.',

bzw. für Emails:

    'Lizenz':
        u'Lizenz:'
        u' Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten'
        u' Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur'
        u' solche Dateien akzeptiert, die unter den auf'
        u' http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlagen_f%%C3%%BCr_Bilder'
        u' gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist,'
        u' solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die'
        u' Dateibeschreibungsseite einfügen.',

Künftig soll aber auf dieses Tool ([http://dabpunkt.eu/freigabe3/Intro Freigabetool] verlinkt werden. Kann jemand einen Textvorschlag dazu machen. Wäre nett.  @xqt 19:54, 23. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wo war nochmal der Ort, um Feedback für den Assistenten abzugeben? Ich hätte da ein paar Punkte. Meine Vorschläge:
BD
    'Freigabe':
        u"'''Freigabe:'''"
        u' Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte'
        u' Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten'
        u' wir einen Online-Assistenten unter http://dabpunkt.eu/freigabe3/'
        u' Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder'
        u' wenn die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.'

Emails:

    'Lizenz':
        u'Lizenz:'
        u' Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten'
        u' Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur'
        u' solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen.'
        u' Unser Online-Assisten unter http://dabpunkt.eu/freigabe3/Intro'
        u' hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen.'
        u' Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist,'
        u' kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.',

Grüße, --emha d|b 18:56, 24. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hier: Wikipedia:Support-Team/Freigabeassistent.  @xqt 12:29, 31. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo. Nach etwas längerer Abstinenz bin ich kurzzeitig etwas öfter hier. Das Freigabetool ist ein schöner Anfang (okay, gibt noch paar Verbesserungsvorschläge - wohin damit?). Jedoch hatte das Tool in letzter Zeit öfter Serverprobleme und es gab entsprechend Uploader die frustriert nicht wussten, was sie tun sollen. Sollte als Fallback nicht noch ein Satz wie: „Falls der Freigabeassistent nicht funktioniert, findest du eine manuelle Anleitung auf dieser Hilfeseite.“ oder ähnlich rein? -- Quedel Disk 20:55, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Sportvereinslogo-Löschwahn und Abhilfe

Ja, ja. Mir geht es darum, es den Rechteinhabern möglichst leicht zu machen, für ihre Logos eine Lizenz auszuwählen. Ich habe schon mehrmals Personen angeschrieben. Die Antworten fallen entweder so knapp aus, daß sie nicht ausreichen oder treffen nicht ein. Gibt es eine Vorlage - gern auf englisch - die man den Sportclubs zusenden kann, wo sie nur noch ein, zwei Kreuzchen machen müssen und retour? --Tommes  20:06, 10. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Es gibt Textvorlagen für die Einverständniserklärungen/Declaration of consent, auf deutsch WP:TV und englisch c:Commons:Email_templates. Wenn Du da vorab den Dateinamen und die Lizenz (z.B. cc-by-sa-4.0) einträgst, braucht der Urheber/Rechteinhaber nur noch dem Inhalt zustimmen, durch Unterschrift bestätigen, und dann die Erklärung direkt (selber) an permissions-de@wikimedia.org (für die deutsche Wikipedia) oder permissions-commons@wikimedia.org (für commons) schicken.--wdwd (Diskussion) 23:16, 11. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Xqbot

Funktioniert ja wirklich toll, mit den Nachfragen an den Xqbot. Wirklich eine tolle Sache, diese DÜP. --Gripweed (Diskussion) 00:31, 14. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

@Gripweed: Sarkasmus? Hier sehe ich keine Nachfrage von Dir, also kann auch niemand antworten. Der Xqbot ist natürlich ein Bot, seine Intelligenz ist recht beschränkt. Falls wir unsere Abläufe irgendwo verbessern können, sind wir für Kritik natürlich offen. Oder war das jetzt ein ernstgemeintes Feedback?    Gruß Yellowcard (D.) 11:25, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Meine Rückfrage war hier. Dort ist sie immer noch. Ich wollte sie auf dieser Seite stellen, aber pben steht ein Einleitungstext, der mir sagt, das solle ich nicht. Ich werde ungern von Bots angesprochen, aber wenn ich dann eine Rückfrage habe, will ich diese auch beantwortet haben. Ich halte einen bot auch ungeeignet dafür Urheberrechtsprobleme zu lösen und es ist nicht das erste Mal, dass ich mich über diese Seite oder über die Bildverwalter ärgere. --Gripweed (Diskussion) 16:27, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Krd: Gripweeds Benutzerdisk hätte doch eigentlich in dieser Version enthalten sein müssen, oder? Gibt es vielleicht Situationen, in denen die Benutzerdisks nicht mit aufgelistet werden?
@Gripweed: WP:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst. Darauf bist Du beim Upload durch einen großen Warnhinweis hingewiesen worden, hast ihn aber ignoriert. Jetzt den Überbringer der Nachricht und die Bildverwalter anzupflaumen, ist einfach, aber deswegen nicht richtig. Gruß Yellowcard (D.) 16:43, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Admins sind seit einiger Zeit von der Sache ausgenommen, da sie sich zum einen selbst helfen können, zum anderen auf ihren Benutzerdisks zu viel Bewegung ist um das sinnvoll zu beobachten. Zudem sehe ich im genannten Abschnitt auch keine konstruktive Frage, die ich beantwortet hätte. --Krd 16:50, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Alles klar, das wusste ich nicht. Das Problem, das nicht sinnvoll beobachten zu können, kann ich nachvollziehen. Aber inwiefern können sich Admins denn selbst helfen? Dann sollte zumindest eine zentrale Anlaufstelle verlinkt werden, wo solche Fragen richtig platziert sind. Hier steht im Intro ja tatsächlich, dass Fragen lieber nicht hier, sondern auf der eigenen Benutzerdisk gestellt werden sollen. Da ist es dann schon blöd, wenn wir die nicht auf dem Schirm haben. Auf diesem Weg übrigens ein Dankeschön für die Beantwortung der Fragen quasi im Alleingang. Grüße, Yellowcard (D.) 18:08, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich war davon ausgegangen, dass ein Admin die nötigen Infos selbst findet bzw. im Zweifel jemanden direkt anspricht. Zudem wird der TK-Abarbeiter vermutlich bei einem Upload von einem Admin nochmal genauer schauen, warum das nicht gelöst wurde.
Wie man den noch verbessern kann, weiß ich nicht. Der im Moment hilfreichste Ansatz könnte sein, dafür zu sorgen dass Bild-LogoSH gar nicht mehr neu verwendet werden kann. (Wenn man PD-old-100 noch wegdiskutiert, kann man lokale Uploads vielleicht sogar ganz abschalten?) Meine Zeit reicht leider gerade nicht, mich darum zu kümmern. --Krd 19:51, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Krd: Die lokalen Uploads zu deaktivieren, dürfte nicht erfolgsversprechend sein; dafür gibt es noch viel zu viele Konstellationen (unabhängig von den pragmatischen Lösungen wie das angesprochene alt-100), die nicht commonsfähig sind: Panoramafreiheit in gewissen Staaten, Schöpfungshöhe wird auch weiterhin unterschiedlich behandelt werden, URAA, ... Es könnte sein, dass wir langfristig keine neuen Uploads von Logos mit Bild-LogoSH mehr zulassen, weil die Logos entweder commonsfähig oder auch hier nicht zulässig sind. Daran glaube ich momentan aber nicht. Yellowcard (D.) 21:54, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Gripweed: - der DÜP-Eintrag ging von mir aus. Der Hinweistext "Nicht commonsfähiges Logo" ist vielleicht etwas gar kurz und verbesserungswürdig. (wenn es Vorschläge gibt, gerne)
In Deinem Fall geht es um zwei Dateien: 1. Datei:R5logo.jpg welche meiner Einschätzung durch den 3D-Effekt nicht mehr commonstauglich ist. Bei 2. Datei:Bodine.png ist die Komplexität in der Darstellung deutlich überschritten um noch als "einfache geometrische Form" bezeichnet zu werden.
Die Beurteilung was nun "Textlogo mit einfachen geometrischen Formen" sein mag, ist nicht streng definierbar und sicher auch fehlerbehaftet. Streng genommen reicht bereits die Verwendung von zwei verschiedenen Schriften in einem Textlogo aus, um von einem urheberrechtlichen Schutz ausgehen zu können. (in AT) Eine grobe Richtlinie gibt es unter c:COM:TOO und die dort angegebenen Beispiele bzw. gelöschten Fälle. Bitte beachte den auch beim Hochladen angezeigten Text aus {{Warnhinweis Urheberrecht Angewandte Kunst}}. Am Besten wäre es wenn Du neue Logos, die entsprechend commonstauglich sind bzw. eine Freigabe vom Rechteinhaber besitzen, gleich auf commons hochzuladen. Und hier auf de.wp vom Upload und Verwendung von {{Bild-LogoSH}} Abstand zu nehmen (die Vorlage Bild-LogoSH zeigt auch den Warnhinweis an, samt Hinweis auf Ergebnisse Urheberrechts-Workshop 2014).--wdwd (Diskussion) 20:13, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
@Wdwd: Unsere damals überlegte Strategie, nur noch commonsfähige Logos zu akzeptieren, hat zu viele Fallstricke (die wir damals nicht bedacht haben) und ist m.E. gescheitert. Momentan stehen wir wieder am Anfang. Eine Linie für Logos können wir zumindest nach deutschem Recht momentan nicht realistischerweise ziehen. Gerade bei so einem umstrittenen Fall wie bei Gripweeds Logo können wir im Moment wohl kaum vernünftig entscheiden, ob das nach deutschem Recht mittlerweile geschützt ist oder nicht. Ich halte es daher nicht für sinnvoll, die Logos durch die DÜP laufen zu lassen – am Ende des Prozess können wir Stand jetzt keine Entscheidung fällen (siehe auch die älteren offenen TKs – was sollen wir mit den Logos jetzt machen?). Ich tendiere daher mittlerweile wieder dazu, dass wir mit einer Kategorisierung der Logos nach ihrer Schutztiefe in bspw. fünf Kategorien beginnen – und dann irgendwann, wenn wir die Lage besser beurteilen können, recht einfach handeln können. Ich setze momentan auf den Workshop von Gnom und ireas auf der WikiCon in Köln, vielleicht können wir dort ein paar handfestere Handlungsleitlinien herausarbeiten. Hast Du nicht Lust, auch zu kommen?    Grüße, Yellowcard (D.) 21:54, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Wieso gescheitert? Wieso sind fünf unklar abgegrenzte Kategorien besser als die jetzigen zwei ("ja" und "nein")? Wenn es so sein sollte, dass wir rechtlich keine Grenze ziehen können, dann muss im Zweifel gelöscht werden. Grundprinzipien, "freie Inhalte", nicht "umstrittene Inhalte". --Krd 06:02, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Gescheitert, weil weitere Aspekte wie das Herkunftsland des Logos berücksichtigt werden müssen, um zu entscheiden, ob sie nach Commons verschoben werden können. Es gibt offenbar eine nicht kleine Anzahl an Logos, die zumindest in Deutschland nach wie vor recht sicher nicht geschützt, aber trotzdem nicht commonsfähig sind, da in ihrem jeweiligen Herkunftsland ein Schutz denkbar wäre (zuletzt ist das bei Logos aus GB aufgefallen – und wir sind hier ganz gewiss nicht in der Lage, die SH-Anforderungen aller 200 Staaten abzuwägen). Zur schwarz-weiß-Entscheidung: Solange es selbst unter Juristen momentan himmelweite unterschiedliche Ansichten gibt (von "so gut wie jedes Logo ist geschützt" bis hin zu "eigentlich hat sich kaum was geändert" ist alles zu finden), wäre es m.E. Harakiri, jetzt die große Sense anzulegen. Du wirst hier sehr viele Dateien finden, bei denen es Mindermeinungen gibt, die die entsprechende Datei als geschützt ansehen (momentan öfter aufkommendes Beispiel ist die isolierte Abbildung von Infotafeln im Rahmen der Panoramafreiheit). Wir können nicht jede Datei löschen, bei der es Zweifel gibt, ob sie wirklich komplett unbedenklich ist – wir müssen die Zweifel abwägen, wenn es verschiedene Positionen in der Bewertung gibt. Hier jetzt den großen Kahlschlag anzusetzen und einen Großteil oder alle Logos zu löschen, weil es geschützt sein könnte, wäre in dem Moment, in dem sich herausstellt, dass die Löschung verfrüht und viele doch nicht geschützte Logos gelöscht wurden, eine irreversible Projektschädigung. Ich verwehre mich nach aktuellem Stand dagegen. Logos, die zu einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit geschützt sind, sollten gelöscht werden; bei Logos, bei denen es derzeit völlig unklar ist, können wir aber keine voreilige Entscheidung treffen. Yellowcard (D.) 11:15, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich spreche auch nicht davon, bei bestehenden Dateien die "große Sense" anzulegen. Das muss, wie Du sagst, erst geklärt und dann koordiniert abgearbeitet werden und ist nicht zuletzt eine Frage dessen, wie viel Manpower wir dafür überhaupt haben. (Im Zweifel vermutlich ungefähr Null.) Jetzt allerdings in der DÜP noch weitere umstrittene Fälle "vorläufig" zu akzeptieren, fände ich verantwortungslos. Was (per DÜP) geprüft und behalten wird, sollte ohne begründete Zweifel in Ordnung sein, und die begründbaren Zweifel sind eben nun häufiger als früher. --Krd 15:02, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Diese Diskussion ist interessant und wichtig, aber das hier ist m.E. der etwas falsche Ort, weil sie dann wieder untergeht. Wollen wir das nach WD:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst verschieben? Yellowcard (D.) 11:16, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ich habe mir natürlich die Hintergründe auch angesehen. Ich halte diesen tollen roten Kasten für eine problematische Auslegung des Gerichtsurteils, das einen völlig anderen Sachverhalt (die widerrechtliche Nutzung von Planungsskizzen) behandelte. Ich halte das für einen voreilenden Gehorsam, der schlicht unnötig ist. Warum wartet man nicht ein rechtliches Gutachten ab, bevor Laien einen roten Kasten irgendwo rumlegen? Ich habe mich entschieden, diesen Kasten zu ignorieren, weil da steht "raten wir vorerst davon ab, Logos und andere Werke der angewandten Kunst hier hochzuladen". „Raten wir davon ab“ heißt nicht: „ist verboten“. Ist es aber anscheinend. Aber darum geht es mir nicht in erster Linie. Ich habe mich längst damit abgefunden, dass heutzutage das Urheberrecht über allem steht und das Projekt in diesem Sinne etwas meines Erachtens veraltete Rechtsvorschriften (Youtube und Facebook stehen trotz Urheberrecht immer noch) anhängt. Mir egal, wirds halt gelöscht. Es geht mir darum, dass man von einem Bot informiert wird, einem Bot antworten soll („Bist du hier, weil der xqbot dir eine Nachricht auf deiner Diskussionsseite hinterlassen hat? Dann kannst du deine Frage einfach dort stellen.“) und dann nicht geantwortet wird. Ich meine, eine sinnvolle Frage gestellt zu haben (einfache geometrische Form) und ja, ich fühle mich verarscht, wir kritisieren andere Projekte (zu recht), weil sie Artikel per Bots anlegen und hier soll man sich sogar mit einem Bot unterhalten? Tut mir leid, dass finde ich nicht ok. Es ist ja nicht so, dass ich einen Film irgendwo hochgeladen habe, es geht um eine rechtliche Änderung, die a) umstritten ist und die b) bis vor kurzem völlig unproblematisch war. Da kann ich schon erwarten, dass sich Menschen damit beschäftigen. --Gripweed (Diskussion) 22:50, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Nun besser? --Leyo 23:00, 16. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Warum wollen wir die Fragen hier eigentlich nicht zulassen? Ist es nicht besser, wenn wir hier die Fragen beantworten können, wenn sie jemand schon hier hin verirrt? Ich finde es wirklich gut, dass wir die Möglichkeit anbieten, dass direkt auf die Bot-Nachricht geantwortet werden kann, aber wenn jemand schonmal hier ist – wieso nicht direkt hier? @Gripweed: Niemand verlangt, dass Du Dich mit einem Bot unterhalten sollst. Normalerweise hätte sich anlässlich Deiner Antwort auf die Bot-Nachricht jemand Deiner Frage angenommen. Ein bisschen weniger Polemik wäre ganz nett. Yellowcard (D.) 00:17, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (Tageskategorien, aktuell)

Hinweis darauf. Es füllt sich in den älteren Tageskategorien vorallem mit neu hochgeladenen Logos. Vielleicht will noch wer, und zur Einhaltung eines „vier-Augen-Prinzip“, drüberschauen.--wdwd (Diskussion) 19:12, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Was wollen wir mit den neu hochgeladenen Logos denn jetzt machen? Ich sehe momentan jedenfalls keine ausreichenden Gründe für eine Löschung. Die Überlegungen zur Vorgehensweise stocken ja nach wie vor. Yellowcard (D.) 19:31, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Primär wird es, nach Prüfung und wenn keine Ausnahmen wie „Schutzland“/NoCommons mit geringer SH für ein Behalten auf de.wp sprechen, wohl auf die Löschung zunächst bei neuen Logo-Uploads und die in der DÜP gelandet sind, hinauslaufen – da die Grundlagen für Behalten fehlen.--wdwd (Diskussion) 22:24, 17. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Dem widerspreche ich bei den in den momentan offenen Kategorien liegenden Logos mit aller Vehemenz. Grund fürs Behalten ist weiterhin die Annahme der fehlenden Schöpfungshöhe – ob dieser falsch ist, ist denkbar, aber keineswegs überproportional wahrscheinlich oder gar sicher. Yellowcard (D.) 20:48, 18. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Wie ist diese Deine Annahme in Bezug zu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/angewandte Kunst#Vorgehensweise ab sofort, Unterpunkt „Neue Uploads“ zu verstehen? „Logo wird nicht akzeptiert“ ist synonym zu „Logos wird gelöscht“, oder hab ich da was falsch verstanden? Falls Commonsfähigkeit Aufgrund Schöpfungshöhe nicht gegeben ist, und einige andere Sonderregel nicht greifen, deswegen bat ich auch um weitere Einschätzungen dazu da ich da sicher auch die eine oder andere Falscheinschätzung gemacht habe, sollten/müssten diese Dateien gelöscht werden.--wdwd (Diskussion) 17:58, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
+1 Wenn wir davor zurückschrecken nicht-Commons-fähige Logos auch zu löschen, würde das die gesamte Regeleung in Frage stellen. MMn können wir hier nur die Logos unter {{Bild-LogoSH}} behalten, bei denen es sehr wahrscheinlich ist, dass sie keine Schöpfungshöhe erreichen. Und das ist z.B. bei den folgenden Logos nicht der Fall:
Außerdem möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass gemäß unserer eigenen Richtlinien im Bezug auf Logos die unzweideutige Rechtslage in Österreich die restriktivste und damit ausschlaggebende ist. Wollte man sich also auf den Standpunkt zurückziehen, man können nichts entscheiden, bevor nicht entsprechende Urteile aus Deutschland vorliegen, müsste man zu erstmal diese Richtlinie ändern... // Martin K. (Diskussion) 19:50, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

 Info: zu Kurier-Artikel Zombie-Bots vs. Zombie Strippers und zugehöriger Diskussion, wo inbesondere das Verfahren kritisiert wird. Freundliche Grüße, --emha d^b 15:26, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

@Wdwd, Martin Kraft: Diesen Vorschlag haben wir auf dem Workshop ausgearbeitet. Er enthält, wie sich später herausgestellt hat, allerdings falsche Prämissen, da wir die zum Teil sehr strenge Rechtslage in Drittländern nicht berücksichtigt haben. Ich habe das hier dargestellt. Es gibt eine Schnittmenge von Logos, die nicht commonsfähig sind, aber nach deutschem Recht sehr wahrscheinlich zulässig sind. Wie groß diese Schnittmenge ist, ist davon abhängig, wo die neue Schwelle zum Erreichen der SH bei angewandter Kunst anzusiedeln ist. Das kann momentan niemand sicher sagen.
Mit anderen Worten: Ich bitte darum, dass keine Logos mit der Begründung nicht commonsfähiges Logo mehr in die DÜP eingestellt werden, solange der Workflow nicht bis zum Ende durchexerziert ist und auf einen Konsens trifft.
@ Martin: Ich stimme Dir bei allen o.g. Logos zu. Nur auch dafür gilt (weil keine Neuuploads – wobei das zweite schon sehr extrem ist und ggf. sofort gelöscht werden könnte): Wir haben dafür keinen konsensfähigen Workflow. Die Logos in die DÜP zu kippen, bringt nichts als verstopfte TKs, was einfach daran liegt, dass niemand die neue Situation einschätzen kann.
(Ping an Gnom, ireas, Pajz mit der Bitte um Stellungnahme zum weiteren Vorgehen – die Ansichten über die aktuelle Rechtslage sind wohl ausreichend ausgetauscht.) Yellowcard (D.) 19:18, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Sehe gerade, dass ein paar der oben verlinkten Logos doch Neuuploads sind – umso dringender müssen wir uns mal Gedanken machen, wo wir jetzt pragmatisch die Grenze ziehen und wie wir mit Logos umgehen, die diese Grenze überschreiten. Yellowcard (D.) 19:20, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard:: bei den neuen Logos die ich in die DÜP einsortiere (und sich die queue füllt) ist die Begründung zur Löschung die fehlende Freigabe (so keine Freigabe zur einer freien Lizenz erteilt wird), da die Schöpfungshöhe meiner Meinung überschritten ist. Wobei meine Einschätzung zur SH nicht das Mass der Dinge sein muss. Deswegen würde ich beim Aufräumen der queue gerne Vier-Augen-Prinzip anwenden. Sprich: wenn ich die Datei in die DÜP gestellt habe nicht auch noch selbst löschen (dann kann man sich die DÜP auch fast ganz sparen)
Der zusätzlich gegebene Hinweis von mir mit "nicht commonsfähiges logo" ist, a. ein Hinweis und b. bezieht sich darauf, dass ich das Logo nicht via script nach commons verschieben will, da es dort (sehr) wahrscheinlich gelöscht werden wird (so es auf commons noch wer findet ;-)) Eine Löschbegründung "nicht commonsfähiges Logo" ist nicht passend, die Löschbegründung wäre in allen diesen Fällen "fehlende Freigabe/keine Lizenz/URV".
Ich bin für alles offen, meinetwegen lass ich den Hinweistext bei der DÜP auch weg. Wir sollten zu einen Konsens finden wie wir im ersten Schritt mit neuen Logo-Uploads umgehen.
  • Vorschlag: Zumachen der Bild-LogoSH Vorlage für neue Uploads. So das alle neuen Logo-Uploads durch die Vorlage mit einem SLA versehen werden und diese Dateien in dem SLA-Bereich kommen und dann eher zügig (ohne DÜP) gelöscht werden. Analog wie c:Template:Logo was auf commons in einen speedy-delete endet und oft in wenigen Stunden gelöscht wird.
Für neue Logos bleibt der Weg auf commons mit c:Template:textlogo, ggf. in Kombination mit c:Template:trademark, eingeschränkt auf commonstaugliche Logos.--wdwd (Diskussion) 19:51, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Wdwd: Danke für die Aufklärung, das stellt die Sache anders dar. Wo legst Du denn grob die Schwelle zum Erreichen der Schöpfungshöhe an, das heißt, wie sehr hast Du sie abgesenkt gegenüber der alten Rechtslage? Sofern das nicht ein allzugroßer Schritt ist, habe ich gegen Dein Vorgehen nichts einzuwenden. Den Zusatzhinweis könnte man dann aber ggf. etwas klarer formulieren. Zu Deinem Vorschlag: Das ist ja der Vorschlag, den wir auf dem Workshop so besprochen haben. Er funktioniert aber eben nicht, da es doch einige Logos gibt, die nicht commonsfähig sind, aber hier (möglicherweise) behalten werden können (von der Österreich-Problematik jetzt mal abgesehen). Grüße, Yellowcard (D.) 19:27, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
(bk) @Yellowcard: Ja, die vereinbarte Regelung funktioniert leider im beschriebenen Sonderfall nicht. Da aber nur ein verschwindend geringer Anteil der täglichen Logo-Uploads in diese Kategorie fällt, ist das mMn kein Grund generell vom vereinbarten Vorgehen abzuweichen. Vielmehr würde ich unsere Richtlinie wie folgt ergänzen:
Logos sollten grundsätzlich auf Comons hochgeladen werden, wenn sie nach den dortigen Regeln zulässig sind. Nur in dem Fall, dass sie dafür allein deshalb nicht in Frage kommen, weil die Rechtslage in ihrem Herkunftsland restriktiver ist, als bei einem Upload aus dem DACH-Raum, ist weiterhin ein lokaler Upload hier in der de.WP möglich.
Da diese Sonderregelung naturgemäß keine Logos aus Deutschland, Östereich, der Schweiz und den USA tangiert, gilt für den Großteil aller Logos weiterhin die Regel Commons oder löschen.
Außerdem sollten wir darüber nachdenken, ob wir die Veränderte Rechtslage durch einen neuen Lizenzbaustein sichtbar machen. Da die {{Bild-LogoSH}} eh bei keinem Neu-Upload mehr verwendet werden sollte, kann man sie gleich als veraltet kennzeichnen und für die wenigen oben beschrieben Sondernfälle einen neuen Baustein {{Bild-Logo-Schutzland-SH}} aus der Taufe heben. // Martin K. (Diskussion) 20:29, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Martin Kraft: Das stimmt beispielsweise nur, wenn die Schwelle zur Schutzfähigkeit in allen drei DACH-Ländern geringer ist als in den USA. Ist das so? Und kann man das tatsächlich allen Uploadern zumuten, obwohl wir selbst nur im Dunkeln stochern? Yellowcard (D.) 20:48, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Naja, im Dunkeln stochern wir vielleicht in Deutschland, in Österreich hingegen ist die Sache doch ziemlich klar?! Da die Logos, um die es in dem österreichischen Urteilen ging, wohl auf Commons problemlos als PD-Textlogo durchgegangen wären, darf man davon ausgehen, dass die Schöpfungshöhenschwelle dort niedriger liegt. Und da unsere Richtlinie die restriktivste Rechtslage im DACH-Raum fordert und nicht die lascheste oder die gleiche, sollte das doch eigentlich ausreichen?! // Martin K. (Diskussion) 21:15, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Da hast Du einerseits sicher Recht, andererseits ist das eigentlich schon seit einigen Jahren so und wurde damals von Gestumblindi auf WP:URF auch angemerkt. Der Abschnitt verblieb viele Monate dort und alle haben irgendwie beschämt weggeschaut; wohl wissend, dass man auf Basis des österreichischen OGH-Urteils den Logobestand radikal weglöschen müsste. (An der Stelle verstehe ich übrigens Dein PD-Textlogo-Argument nicht: Das kann dann wiederum keine Entscheidungsgrenze sein, da auch die allermeisten der Textlogos als geschützt anzusehen wären).
Auf der anderen Seite widerspricht das dem jahrelangen Status Quo, dem wir Ewigkeiten nichts entgegengesetzt haben, obwohl es dafür Gründe gab. Dementsprechend können wir das mit dem Argument nicht hier im Hinterzimmer und auch nicht auf einem Workshop beschließen. Wenn wir uns auf die österreichische Grenze stützen wollen, muss das mit der gesamten Community zunächst diskutiert werden, sonst fliegt uns der ganze Komplex um die Ohren ... Yellowcard (D.) 22:58, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard: Es ist ja nicht so, als sei die „restriktivste Rechtslage im DACH-Raum“ etwas, das nie angewandt und von uns jetzt ganz neu ausgegraben wurde. Im Gegenteil: Meines Wissens wird diese Richtlinie in allen anderen Bereichen angewandt, ohne dass z.B. irgendein Schweizer dagegen auf die Barikaden ginge, dass wir hier grundsätzlich alle Photos wie Lichtbildwerke nach deutschem Recht behandeln, obwohl viele davon nach Schweizer Recht keine Schöpfungshöhe erreichen.
Wir ändern also nicht die Richtlinien, sondern wenden sie nur konsequent an. Und dafür braucht es meines Erachtens kein, wie auch immer geartetes, neues Mandat. Rechtfertigen müssten wir uns höchstens dafür, wenn wir trotz eindeutiger Richtlinien und Rechtslage weiter untätig blieben.
Wenn also irgendwer der Meinung ist, dass es falsch ist die „restriktivste Rechtslage im DACH-Raum“ anzulegen, wäre es an ihm, einen Konsens für die Änderung dieser Richtlinie zu suchen. So lange sie existiert und es keine trifftigen juristischen Gründe gegen ihre Anwendung gibt, sollte sie mMn auch angewandt werden. // Martin K. (Diskussion) 19:07, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Martin Kraft: Ich weiß nicht, seit wann diese Regelung existiert, jedenfalls schon sehr lang, ich denke mal etwas in der Größenordnung von 8 Jahren. Ungefähr genauso lange wird sie im Bereich der Logos ignoriert. Wir können also jetzt nicht einfach anfangen, so ungefähr 40.000 Logos, die meisten davon nicht-österreichisch, zu löschen. Was das bedeuten würde, ist doch nicht so schwierig vorzustellen – es ließe sich ohne weiteres nicht durchsetzen, es gäbe härteste Grabenkämpfe und am Ende hat der Dateibereich stark an Vertrauen verloren. Nein, da braucht es schon einer gründlichen Vorbereitung und einer Diskussion mit der gesamten Community. An dieser Kommunikation mangelt es ohnehin manchmal tatsächlich, weil der ganze Dateibereich den Eindruck eines geschlossenen Kreises, der eh sein eigenes Ding dreht, hinterlässt. In der Hinsicht kann ich die Kritik von Achim Raschka und Voyager an anderer Stelle schon nachvollziehen. Yellowcard (D.) 19:19, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Yellowcard: Dann sollten wir uns dieser Diskussion endlich stellen und nicht jeder irgendwie vor sich hinwurschteln. Ich halte die Kombination aus der Rechtslage in Österreich, dem Schutzlandprinzip und unserer eigenen Richtlinie für so eindeutig, dass man sie der breiten Öffentlichkeit (z.B. in einem Kurierartikel) mal als Fakten mit den zugehörigen Handlungsoptionen präsentieren könnte. Welchen Sinn machte es, immer wieder die gleiche BGH-Schöpfungshöhe-nichts-genaues-weiß-man-nicht-Diskussion zu führen, wenn das bei korrekten Anwendung unserer eigenen Regeln eigentlich völlig irrelevant ist?! // Martin K. (Diskussion) 19:47, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist Wikipedia:Projektdiskussionen für die Diskussion der bessere Ort, einen Kurierartikel kann man ja ggf. zusätzlich schreiben, um den Fokus auf die Diskussion zu lenken. Vorher sollten wir uns aber im kleineren Kreis abstimmen und mal ein kleines internet Stimmungsbild einholen. Die Alternative wäre ja beispielsweise ein Konstrkt, das bei Logos aus DACH-Ländern die Rechtslage des jeweiligen Herkunftslandes berücksichtigt, bei Logos aus anderen Ländern österreichisches Recht (als aus der Hüfte geschossener Vorschlag). Sowas bräuchte dann aber natürlich ein Meinungsbild. Yellowcard (D.) 20:00, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

@Wdwd: Kannst Du mal kurz erläutern, was Dein Wdwdbot im Bereich Logos genau macht. Kümmert er sich z.B. nur um NeuUploads oder um alle Logos? In der Kurier-Diskussion bricht sich ja gerade ein gewisser Unmut diesem Bot gegenüber Bahn, der sogar soweit führt, dass berechtigte Einstellungen revertiert werden. Meines Erachtens sollte man daher bei solchen Botbearbeitungen zumindest einen menschlichen Rückfragemöglichkeit angeben (z.B. die WP:URF oder eben hier in der Dateiüberprüfung). // Martin K. (Diskussion) 20:29, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Dieser "wdwdbot" sind einige einfachen programme in perl die eine von mir vorab erstellte Liste von Dateinamen nach fixen Regeln abarbeiten und die entsprechenden Aktionen via mediawiki-API setzen - primär weil mir das viele Herumklicken im Webbrowser zu mühsam ist und das mit ein paar Zeilen perl schneller und einfacher hinbekomme. Erstellt wird diese Liste von Dateinamen vorab von mir, z.B. indem ich neue Dateiuploads durchgehe. Auch die Einschätzung wie SH zu den Bildern mache ich. Das geht mit entsprechender grafischer Darstellung einfach, das script macht dann nur noch einige formale Checks aus den metadaten (z.B. "unbekannter Urheber" und eine cc-lizenz wird vor einem commonstransfer in die DÜP umgeleitet, wenn mir das bei Durchsicht vorab durchrutscht). Automatisch oder periodisch wird da gar nichts aktiviert - das steht eigentlich auch alles auf der Beschreibungs-Seite vom user:wdwdbot. Das Botflag ist eigentlich nur deswegen auf dem account wdwdbot gesetzt, damit die RC nicht zu sehr gestört werden - und das fehlende bot-flag war in der Startphase auch Auslöser für eine Sperre.
Ja, in der Kurier-Diskussion sind soziologische Effekte zu beobachten. Hinweise auf mögliche inhaltliche Schwachpunkte/Ablaufprobleme betreffend Dateiwartung oder fehlerhafter Aktionen meinerseits (für die ich auch gerade stehe) kann ich keine dabei erkennen.--wdwd (Diskussion) 22:03, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Kurze Stellungnahme von mir:
In meiner Doktorarbeit wird es einen Abschnitt „Die Schutzschwelle für Werke der angewandten Kunst in Österreich“ geben. Ich kann anbieten, die Bearbeitung dieses Kapitels vorzuziehen und euch hier in ein paar Wochen zu berichten, wie die Rechtslage bei näherem Hinsehen aussieht, insbesondere wie die hier genannten OGH-Urteile rezipiert wurden.
Zu den obigen Dateien (Junibacken, yay!): Zumindest das DAFV-Logo besteht aus hergebrachten Formen (dieser Fisch ist doch irgend so ein Standard-Symbol, oder?). Und diese Rugby-Sterne? Also wirklich... ;-)
Vielleicht nur eine fixe Idee, aber vielleicht könnte man mal bei der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens (Daimler?) anfragen, wie die die Situation sehen? Mit einer Frage à la „Wir überlegen, euer Logo aus allen Artikeln zu löschen, wie seht ihr das?“ könnten wir vielleicht deren Know-How anzapfen und die dortige Kreativität anregen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dadurch schlafende Hunde wecken, vielleicht sogar im Gegenteil.
Weiter fällt mir nix ein - ich kann nur gebetsmühlenartig meine Meinung wiederholen, wie das hier alle (mit Recht!) tun: So lange wir noch nicht wissen, wohin die Reise wirklich geht, sollten wir uns mit voreiligen Löschaktionen zurückhalten. Ansonsten kann ich den hier geäußerten Meinungen natürlich nicht wirklich widersprechen. Im Gegenteil freue ich mich über die konstruktive Diskussion. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:35, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@Gnom: Das wäre wirklich klasse, wenn Du die österreichische Rechtslage dahingehend mal näher untersuchen könntest. Wenn das Zimmermann-Fitness-Urteil jetzt aber nicht gerade ein Justizirrtum war, wurde die Schwelle damit ja extrem niedrig angesetzt. Ich freu mich auf Deine Einschätzung.    Yellowcard (D.) 19:22, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
+1 zu Österreich.
Was die Konsultation der Rechtsabteilung eines Unternehmens angeht, glaube ich jedoch nicht, dass uns das igendwie weiterbringt. Wahrscheinlich verstehen die nicht mal, was eigentlich unser Problem ist:
  • Das Thema Gemeinfreiheit spielt bei der Verwendung von Logos außerhalb der Wikipedia kaum eine Rolle. Die Medien die das Logo nutzen dürfen und sollen, nutzen es auf Basis der Presselizenz, unter der es meistens von den Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Und bei unberechtigten Verwendungen sind für ein Unternehmen das Marken-, Wettbewerbs- und Gebrauchsmusterrecht viel schärfere Schwerter als das Urheberrecht.
  • Außerdem fehlt in der Unternehmen vs. Nachnutzer-Betrachtung ein entscheidender Stakeholder des Urheberrechts: Nämlich der Urheber selbst. Denn auch wenn es historisch vielleicht anders gewachsen ist, ist das Urheberrecht die Geschäftsgrundlage und der einzige wirkliche Schutz eines Designers für seine Arbeit von seinem Auftraggeber auch angemessen entlohnt zu werden. Im Gegensatz zu diesem profitiert er nämlich selten bis nie von den Möglichkeiten des Design- und Markenrechts. // Martin K. (Diskussion) 19:40, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

(passt vielleicht nicht hundertprozentig hier hin, wollte es aber angemerkt haben, falls es in Zukunft ein verändertes Vorgehen mit Logos gibt) Eben bin ich noch auf die relativ kleine Kategorie:Datei:Logo (Lübben (Spreewald)) gestoßen. Der Großteil der darin enthaltenen Dateien wird nicht verwendet, einige haben sicher auch Schöpfungshöhe. --Marlus Gancher (Diskussion) 12:02, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Jetzt hängt das Ganze bitte mal etwas niedriger. Die Logos sind ein Problem, klar. Aber das Ganze hat so viele Aspekte, dass es sehr schwer ist, eine Antwort zu finden. Schnellschüsse könnten erhebliche Folgen haben, hingegen können wir uns mit gutem Gewissen eine Menge Zeit nehmen um das Problem ernsthaft zu betrachten. Ein (mir) neuer Aspekt des Themas ist ein brandneues Buch von Nomos: Marcel Bisges: Die Kleine Münze im Urheberrecht - Analyse des ökonomischen Aspekts des Werkbegriffs. Nomos 2014, ISBN 978-3-8487-1775-0. Ich habe es bestellt, aber noch nicht in der Hand. Ausweislich der Verlagsbeschreibung hat der Autor so gut wie alle erreichbaren Urteile zur Schöpfungshöhe (über 100) analysiert und kommt zum Schluss, dass Gerichte zwar ständig behaupten, eine kreative Schwelle anzuwenden, tatsächlich aber eine rein ökonomische Bewertung des Aufwands und der Verwertungsmöglichkeiten vornehmen. Die gesamte juristische Debatte wäre dann eine Scheindiskussion, da die Gerichte den Werkbegriff systematisch pervertieren und statt einer kreativen, urheberrechtlichen Wertung in Wahrheit ein wirtschaftliches Leistungsschutzrecht vergeben. Das will ich aber erstmal selbst im Buch nachlesen, bevor ich mir erlaube, hier oder anderswo Schlussfolgerungen draus zu ziehen. Grüße --h-stt !? 17:52, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
@H-stt: Das finde ich interessant. Andererseits bin ich mir nicht ganz sicher, ob uns das hier irgendwie weiterhilft, selbst wenn sich diese These nach Lektüre des Buchs bestätigen sollte. Deine Einschätzung des Buchs würde mich aber auch davon abgesehen sehr interessieren. Grüße, Yellowcard (D.) 19:22, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
(bk) Auf diese These bin ich vor Kurzem auch schon gestoßen und kann ihr (auch angesichts der hiesigen Komplexitätsdiskussion) einiges abgewinnen. Allerdings dürfte das die Sache für uns nicht unbedingt leichter machen, da man einen Logo nicht unbedingt ansieht, wieviel Aufwand zu seiner Findung betrieben wurde. So einfache (und nach den aktuellen Maßstäben wohl eher unter der SH-Schwelle anzusiedelnde) Zeichen wie die Logos der Deutschen Bank oder der Bahn sind (zusammen mit dem zugehörigen Corporate Design)) in monate-, wenn nicht jahrelangen Entwicklungsprozessen entstanden, während komplexere Zeichen, wie diverse Logos kleinerer Vereine wohl häufig an einem Nachmittag zusammen illustriert wurden. Der einzige Maßstab, der mMn halbwegs praktikabel und objektiv anwendbar wäre, ist das angelsächsiche „Was es wert ist, kopiert zu werden, […] ist es auch wert, geschützt zu werden.“ Aber das hätte wohl noch erheblich weitreichendere Folgen, als das aktuelle BGH Urteil.
Da die 100 Urteile nahezu ausnahmslos aus der Zeit vor dem letzten November stammen dürften, sehe ich nicht wie die uns hier weiter bringen könnten. Für eine Analyse der Rechtsanwendung ist so eine Überblicksstudie sicher sinnvoll. Bei der praktischen Anwendung der neuen Schöpfungshöhenschwelle dürfte uns das jedoch kaum weiter bringen. // Martin K. (Diskussion) 19:27, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Doch, das könnte Anhaltspunkte für unsere Wertungen ergeben. Ich behaupte nämlich (ggf mit umfassender juristischer Bewertung), dass der OGH bei seinem Urteil zu den beiden Schriftarten in vergleichbarer Weise das geschriebene Recht pervertiert hat. Der Begriff des Werkes ist (auch in A) durch Kreativität definiert. Wenn der OGH dann bereit die Kombination von zwei (für sich nicht schutzfähigen Schriften) als Werk anerkennt, dann handelt er contra legem und wir sollten ihm nicht, ja dürften ihm nicht folgen. Unser Problem hier ist, dass bis vor sehr kurzer Zeit Urheberrechte nur zwischen Schöpfern und Verwertern ausgehandelt wurden. Es war also im Interesse aller Beteiligten, möglichst weite Anwendungsbereiche anzunehmen und sich nur über die Verteilung der Rechte und ihrer Früchte innerhalb dieses Systems zu streiten. Seit kurzem sind wir mit im Spiel. Erstmals gibt es einen Mitspieler (der im Fall der Fälle auch nahezu unbegrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung hat), der ein Interesse daran hat, dass möglichst wenige Leistungen als Werke geschützt werden. Das macht es natürlich schwierig, aus den unter den früheren Bedingungen ergangenen Urteilen eine Position zu ermitteln. Aber da kommen wir nicht drum rum. Einfach alles kommentarlos hinnehmen, 3was je ein Gericht von sich gegeben hat (und sei es er OGH), ist jedenfalls keine Lösung. Grüße --h-stt !? 20:13, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
So, inzwischen habe ich das Buch von Bisges durchgearbeitet. Ich bin erschüttert. Nach der Auswertung kann kein Zweifel daran bestehen, dass die gesamte deutsche Rechtsprechung seit Jahrzehnten alle Kläger, Beklagten und die Fachwelt systematisch über die Anwendung der Schöpfungshöhe täuscht. Bisges hat alle (n=118) in der Literatur zum Thema zitierten Fälle untersucht und kommt zum Ergebnis, dass Kreativität entgegen dem Gesetz keinerlei Rolle für die Entscheidungen der Gerichte spielt. Es kommt nur auf wirtschaftliche Aspekte an: In der wertvollsten Klasse der umstrittenen Leistungen wurde in 100% aller Fälle die Schutzfähigkeit zugesprochen. In der niedrigsten wurde sie in 90% der Fälle verneint, mit einer völlig klaren Verteilungslinie dazwischen. Beispiel: In seiner Übersicht sind 15 Fälle zum Schutz von Möbeln enthalten, 14 davon stammen von prominenten Designern. Genau diese 14 erhielten den Schutz, der eine Entwurf ohne großen Namen wurde abgelehnt. Es gibt keine Schöpfungshöhe in der Rechtsprechung, was natürlich erklärt, warum die Fachliteratur und wir uns so schwer damit tun, die Kriterien herauszuarbeiten und anzuwenden. Urheberrechts-Prof. Bisges schreibt in seinem Ergebnis: „Jedes Urteil, welches in Wahrheit auf anderen als den in seiner Begründung mitgeteilten Gründen beruht, [ist] schon alleine deswegen verfassungswidrig und damit rechtswidrig“ und bringt die gesamte Rechtsprechung mit nationalsozialistisch motivierten Unrechtsurteilen in Verbindung (S.271). Was tun? Bisges schlägt vor, auf Kreativität als Merkmal weg zu werfen und aus dem Urheberrecht ein Leistungsschutzrecht für investierten Herstelllungsaufwand zu machen. Ich würde erwarten, das Gesetz ernst zu nehmen, überdurchschnittliche Kreativität zu verlangen und den Geburtstagszug dem BGH um die Ohren zu schlagen. Das Buch ist erst einen Monat alt und deshalb noch nirgendwo rezipiert. Grüße --h-stt !? 13:38, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

jetzt und konkret

Wie gehen wir mit den Dateien in den offenen Tageskategorien wie Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2014-07-28) oder Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2014-07-29) um? DÜP entfernen? Löschen? DÜP entfernen und Logos auf irgendeiner Liste für ein zukünftiges Review eintragen? So jedenfalls wird der ganze DÜP-Prozess blockiert, siehe offene TKs. Yellowcard (D.) 20:19, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Nicht löschen, DÜP beenden. Mein Vorschlag zur Wiedervorlage wäre es, eine Wartungkat anzulegen und einzutragen. Grüße --h-stt !? 20:41, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Nach dieser langen und intensiven Diskussion habe ich {{Dateiüberprüfung (SH unklar)}} angelegt und werde nach und nach die Dateien aus den verstopften TKs mit dieser Vorlage markieren. Wir können uns dann ja irgendwann darüber unterhalten, was damit passiert. Allen frohe Weihnachten! Yellowcard (D.) 12:14, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Wartungskategorien archivieren

Da man Kategorien seit einiger Zeit verschieben kann, wäre es imho sinnvoll, wenn die ganzen erledigten Wartungskategorien in Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (Tageskategorien, archiviert) in den Wikipedia-Namensraum verschoben würden. Diese Kategorien schlagen nämlich dauerhaft in mehreren Wartungskategorien auf (leere Kategorien, selbstkategorisierte Kategorien, etc.), insofern wäre die Verschiebung sehr nützlich. 129.13.72.197 12:36, 16. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ich wiederhole die Bitte. 85.212.56.43 23:52, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hi IP, die Bitte ist wohl etwas untergegangen. Aus technischer Sicht spricht nichts dagegen, ich habe es gerade mit Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2008-06-03) ausprobiert (belasse die verschobene Kategorie mal dort, als Beispiel). {{Dateiüberprüfung (Abarbeitungsstatus)}} verhält sich noch etwas eigenwillig, müsste also noch modifiziert werden. Ansonsten könnte man das in den Prozessfluss für DÜP-Abarbeitungen mit aufnehmen und die bisherigen Kategorien (wohl besser per Bot) verschieben. Oder gibt es da irgendwelche Einwände? Yellowcard (D.) 00:16, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Korrektur, Yellowcard hatte es mit Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2008-06-01) - nun unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Dateiüberprüfung (2008-06-01) - ausprobiert. Die Verschiebung ab jetzt könnte man tatsächlich per Hand bei der Abarbeitung machen. Traut sich jemand die Vorlagenprogrammierung zu? -- Quedel Disk 05:01, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Danke für die Korrektur, Quedel – da hab ich wohl die Übersicht über meine Tabe verloren, oder so ... :D In der Vorlage müsste wohl nur eine minimale Änderung vorgenommen werden, und zwar müsste die Selbstkategorisierung auf den Kategorienamensraum eingeschränkt werden. Stelle ich mir nicht sonderlich schwierig vor, kann ich heute noch ändern, wenn gewünscht. Grüße, Yellowcard (D.) 08:44, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wobei, kann die Einkategorisierung nicht eigentlich so bleiben wie es ist? Dann ist halt keine Kategorie in der "archivierte TKs" sondern eine Seite; Der gesamte Rest der DÜP kann so bleiben und die Übersichtlichkeit bleibt gewahrt. Damit dürfte die Wartungskategorie "selbstkategorisierende Kats" von der DÜP verschont bleiben (bei den leeren Kats tauchen wir ja nicht auf). -- Quedel Disk 14:41, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Da kann ich jetzt nicht folgen. Wenn die Kategorie in den Wikipedia-Namensraum verschoben wird, kann sie sich nicht mehr selbst kategorisieren, weil die Zielkategorie ja entsprechend keine Kategorie, sondern eine Seite im Wikipedia-Namensraum ist ... Daher werden aus den Kategorielinks normale Wikilinks, die entsprechend krüppelig aussehen. Siehe Wikipedia:Dateiüberprüfung/Dateiüberprüfung (2008-06-01): „Diese Kategorie wurde erfolgreich abgearbeitet. Sie soll als Archiv in der jetzigen Form erhalten bleiben und ist daher nicht zu verändern.Dateiüberprüfung/Dateiüberprüfung (2008-06-01)“, unsaubere Stelle durch mich hervorgehoben). Grüße, Yellowcard (D.) 15:11, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Achso, die verschobenen Seiten sollen natürlich weiterhin in die Oberkategorie Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (Tageskategorien, archiviert) einsortiert werden, das ist ja unkritisch. Grüße, Yellowcard (D.) 15:13, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Stimmt, die Anpassung muss wegen der fehlerhaften Anzeige im Kasten erfolgen (war mir beim Drüberfliegen nicht aufgefallen). Frage: wo sind eigentlich diese Seiten, wo die DÜP-Kats in Fehlerlisten auftauchen? -- Quedel Disk 15:22, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
In einer Wartungskategorie landen sie nicht, ich vermute daher, dass es sich eher um botgenerierte Arbeitslisten, die sich irgendwo verstecken, handelt. Davon abgesehen finde ich den Vorschlag nicht schlecht, denn leere Kategorien, die auch dauerhaft leer bleiben sollen, sind ja nicht im Sinne des Erfinders und waren bislang nur ein Hilfskonstrukt. Grüße, Yellowcard (D.) 15:33, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Dem Server ists egal ob Kat oder Artikel, und wie wir welchen NR nutzen ist ja eher ein ideologischer denn technischer Hintergrund. Aus Botlisten könnte man sich ja austragen lassen. Das nur so nebenbei. -- Quedel Disk 23:56, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nein, gerade Kategorien bilden technisch gesehen da die Ausnahme, sie sind deutlich komplexer als normale Seiten und benötigen weitere Datenbanktabellen (und unterscheiden sich damit von allen anderen Wikiseiten, für die Du Recht hast – die sind untereinander quasi identisch). Grüße, Yellowcard (D.) 00:03, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

 Info: Ich habe {{Dateiüberprüfung (Abarbeitungsstatus)}} angepasst, einer Verschiebung dürfte damit nichts mehr im Weg stehen. Oder gibt es noch Einwände? Grüße, Yellowcard (D.) 09:57, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Passt. Kann jemand einen Bot programmieren und die Seiten verschieben lassen? Oder müsste eine Anfrage auf WP:BA gestellt werden? 85.212.15.85 23:01, 13. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Wohin genau soll denn verschoben werden? Als Unterseite von Wikipedia:Dateiüberprüfung oder einfach in den Wikipedia:-Namensraum, ohne Einbindung als Unterseite? Ich denke, sobald wir alles festgelegt haben, sollten wir auf WP:BA anfragen (ich habe im Moment keine Zeit, einen solchen Bot zu erstellen). Grüße, Yellowcard (D.) 12:53, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Naja, so wie du es oben gemacht hast: Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung (2008-09-01) nach Wikipedia:Dateiüberprüfung/Dateiüberprüfung (2008-09-01) etc. Das sind Archivseiten, da muss man sich beim Lemma nicht verkünsteln. 85.212.0.230 22:26, 14. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Spezial:Diff/134554276

Hat sonst jemand dieses Problem schon gehabt? Siehe dazu BD:PerfektesChaos/Archiv3#Spezial:Diff/134554276. --Leyo 21:34, 30. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Bei Datei:Kastell Schaan Planskizze P. Immler 1864.png würde der Fehler beim DÜPen wieder auftreten. Kann mal jemand anderes schauen, ob das bei ihm/ihr auch auftritt? --Leyo 15:40, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Der Diff-Link führt bei mir ins Leere. Hast du noch einen Link zur betreffenden Datei wo das auftrat? -- Quedel Disk 20:33, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Bei der oben genannten Datei würde bei mir sowas auftreten. --Leyo 22:47, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass das Problem nur auftritt, wenn ich ausnahmsweise mit dem Internet Explorer arbeite. --Leyo 23:55, 17. Jan. 2015 (CET)Beantworten

toollabs:mrmetadata/wikipedia/de

Im Prinzip wäre diese Auswertung sicher nützlich, aber aktuell scheint sie etliche Falschpositive zu enthalten. Weiss da jemand mehr? --Leyo 15:42, 2. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Sind Bilderuploads ohne Angaben wirklich nicht zu verhindern?

Hallo, mit dieser Tabelle wurde heute mal wieder eine Datei komplett ohne Meta-Angaben hochgeladen. Ich hatte deswegen im Oktober auf FzW (damals war das Beispiel noch schlimmer) nachgefragt – ohne Ergebnis. Deswegen jetzt hier noch einmal: gibt es wirklich keine (technische) Möglichkeit, die entsprechenden Felder zur Pflicht machen, zumindest für Neulinge? Das erzeugt wirklich unnötige Arbeit für alle Beteiligten. Es ist doch klar, dass Angaben zu Lizenz und Urheber zwingend benötigt werden. Wer kann die entsprechenden Einstellungen wo vornehmen? Beste Grüße, --emha d^b 12:41, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Senf, ohne Ahnung von Einzelheiten vorangegangener Diskussionen:
  • Technisch wäre es problemlos möglich, den Upload nach irgendwelchen Syntaxregeln zu blockieren.
  • Wir bauen in unsere Werkzeuge aber bewusst keine solchen Blockaden ein, um bei Fehlbedienung den Newbie nicht völlig vor die Tür zu stellen.
  • Deshalb lassen wir in der Regel zu, dass hier die Bilddatei erstmal erfolgreich hochgeladen wird.
  • Anschließend gibt es aber einen Benutzernamen, und es gäbe genügend Bot-technische Möglichkeiten, um binnen 24 Stunden festzustellen, dass ganz ohne Info-Vorlage oder mit ungenügenden Angaben hochgeladen wird. Dann kann der Hochlader auf der Disk angesprochen und gebeten werden, die fehlenden Schritte nachzuholen.
  • Dies ist günstiger als eine Totalblockade unerfahrener Nutzer.
  • Ob eine Beschreibung aussagekräftig ist oder jemand einfach nur so lange Tastaturtest macht, bis die von der Software geforderten 25 Zeichen Mindestlänge für ein Beschreibungsfeld erreicht werden, ist sowieso nicht maschinell zu klären.
VG --PerfektesChaos 13:15, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Natürlich weiß ich, was Du meinst. Auch wenn die eben reingekommene Datei:Roeckl Filiale Maffeistraße München.jpeg eine (technisch „erzwungene“) Lizenz hätte, hätten wir dadurch noch lange keine korrekte Freigabe durch den Fotografen. So fehlt die Lizenz und wir können den Uploader ansprechen. Ein Beispiel dafür ist dieses Bild. Formal perfekt, inhaltlich unvollständig. Ich sehe aber auch, in welchem Rückstand das Support-Team mit der Eintragung der Freigaben ist… --emha d^b 14:54, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten
@PerfektesChaos: Naja, im Jahre 2014 gibt es ja noch andere Optionen als bloß stumpfsinnig hochladen oder kommentarlos mit einem Fehler abbrechen. Wenn man sich mal ansieht, wie andere große Anbieter (also z.B. Facebook, Google, Twitter und Co) so ein Uploadprozess steuren und validieren, gibt's bei unserem UploadFormular noch gewaltig Raum nach oben.
Auf Commons ist man zwar schon etwas weiter und hat mit dem Hochladeassistenten wenigstens eine Anfänger-kompatible GUI im Angebot. Perfekt und unmissverständlich ist das aber auch noch nicht.
Also Was denkt ihr:
  • Macht's Sinn sich die Gestaltung und Nutzerführung des Upload-Formulars mal vorzunehmen?
  • Besteht überhaupt eine realistische Möglichkeit sowas hier zu implementieren?
// Martin K. (Diskussion) 17:38, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Martin, Sinn macht es in meinen Augen auf jeden Fall. Der User ist von diversen Online-UIs gewohnt, einen Schritt-für-Schritt-Prozess mit jeweiliger Validierung zu durchlaufen. Der Freigabe-Assistent ist doch ein gutes Beispiel dafür, dass es klappen kann. Von mir aus kann der an einem viel früheren Zeitpunkt kommen. Ich würde mich deswegen gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten beteiligen.
Wie es mit der technischen Seite aussieht, kann ich nicht beurteilen. Freundliche Grüße, --emha d^b 10:34, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Benutzer:Xqbot

Per Bot eingesetzter Text:

  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter http://dabpunkt.eu/freigabe3/intro. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also Andreas Rupert) auch diese Person bist.

Dieser Text ist etwas verkrampft formuliert, er ist auch sachlich unrichtig. Kann man's ändern? Was ist die „Nachzeichnung eines Gemäldes”? Das Werk muss sich auch nicht im „öffentlichen Verkehrsraum” befinden, sondern nur von diesem sichtbar sein. Und wieso „öffentlicher Park” (Potsdam). Dass es mit dem Hochladen einer „urheberrechtlich geschützte Datei” nicht mit einer Erlaubnis („ja Du darfst”) getan ist, sondern dass das ausdrückliche Einverständnis des Rechteinhabers notwenigt ist, dass dieses Werk für immer seinen urheberrechtlichen Schutz verliert (gemeinfrei wird), kommt nicht zum Ausdruck. Hier könnte auch die Frage aufgeworfen werden, ob das Nutzungsrecht nicht bereits an einen anderen (Bildkunst) abgetreten ist. --Artmax (Diskussion) 08:45, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Klar kann man den Text anpassen. Der Bot wird von Xqt betrieben.
Viele Deiner Anmerkungen teile ich allerdings nicht, Artmax. So dürften öffentliche Parks im Regelfall der Panoramafreiheit unterliegen. Die Passage bzgl. der Erlaubnis finde ich hinreichend verständlich. Deine Darstellung dahingegen ist eindeutig falsch, denn kein Werk kann in Deutschland auf Veranlassung des Rechteinhabers seinen urheberrechtlichen Schutz "verlieren", auch nicht bei Lizenzierung unter CC-0. Viele freie Lizenzen sichern dem Urheber davon abgesehen auch noch recht umfangreiche Rechtsansprüche zu (Namensnennung, Nennung der Lizenz, einige mehr). Grüße, Yellowcard (D.) 19:03, 4. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Artmax, du kannst ja gerne hier mal einen Alternativtextvorschlag unterbreiten. Der Text soll ja den unerfahrenen Laien eher ansprechen, dass man da nicht alle Spezialfälle abdecken kann, ist klar. Denn im Übrigen reicht es nicht aus, dass es vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist, es müsste auch von dort aus fotografiert sein. Nutzungsrechte Dritter an Werken sind erstmal für uns hier uninteressant, da sie in den seltensten Fällen auch uns tangieren. Ansonsten schließ ich mich Yellowcard an. Bin offen für Textalternativen. -- Quedel Disk 20:37, 7. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Verwendet der Bot noch Benutzer:BLUbot#Meine Textvorlagen oder nimmt er diese von woanders? --Leyo 23:51, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
@Xqt: Kannst du die Frage beantworten? --Leyo 11:50, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nein, der Text steht im Quellcode des Botscripts. Macht einfach 'nen Textvorschlag.  @xqt 15:45, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich weiss nicht, ob Artmax noch mitliest. Einen Wunsch hätte ich ebenfalls: Die Informationsvorlage jeweils mit einem Leerzeichen nach dem = einfügen. --Leyo 21:05, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten
erledigtErledigt  @xqt 18:59, 21. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk bei Nicht-DACH-Werken

Ich habe folgende Anfrage auf meiner Diskussionsseite erhalten:

Datei:Boise Wappen.PNG

Hi. I think this file has a wrong license. It is marked as "Amtliches Werk" but it is from US. It is fair use on en-wiki en:File:Boise Idaho City Seal.PNG. Will you have a look? --MGA73 (Diskussion) 17:55, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Das wirft die Frage auf, wie es um die Verwendung von {{Bild-PD-Amtliches Werk}} bei Nicht-DACH-Werken steht. Kann jemand fundiert antworten? --Leyo 20:16, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Mehrfache Vorlageneinbindungen und Überschriften

Solche Fehler mit doppelten Lizenzvorlagen-Einbindungen und Überschriften gibt es leider ziemlich viele. Ich wäre froh um etwas Unterstützung.

--Leyo 14:04, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Das ist doch bloß ein kosmetisches Problem. Wäre sicher eine einfache Aufgabe für einen Bot. Grüße, Yellowcard (D.) 14:29, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Die Fehler scheinen variabel zu sein. Aber wenn's ein Botbetreiber hinkriegt … --Leyo 15:50, 24. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Fotos von Minimundus

Sind diese Fotos bezüglich gezeigtem Werk bzw. Panoramafreiheit unproblematisch? --Leyo 23:29, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Solche Miniaturenparks sind i.d.R. umfriedet, also scheidet Panoramafreiheit aus. Einige Gebäudevorlagen scheinen alt genug bzw. nicht geschützt zu sein. Ist die Frage, ob Modelle und die Zusammenstellung eines solchen Parks eine Schutzfähigkeit begründen können. Die Grazer Synagoge und die mexikanische Uni sind m.E.n. aber geschützt und hier problematisch. -- Quedel Disk 00:03, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Unter Spezial:Dateien/Gsst gibt es übrigens noch mehr, die ggf. beDÜPt werden sollten. --Leyo 23:52, 10. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Datei:Minimundus Synagoge Graz.JPG und Datei:Minimundus Unibibliothek MexicoCity.JPG sind nun in der DÜP. --Leyo 11:46, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dateien ohne Informationsvorlage künftig per Bot erfassen

Aktuell fügt ja der Xqbot bei Dateien ohne Lizenzvorlage automatisch {{Dateiüberprüfung}} ein, wo dann durch einen DÜP-Mitarbeiter ein Grund angegeben muss. Da die Altlasten von Dateien ohne Vorlage:Information abgearbeitet sind, würde ich vorschlagen, dass allfällige neue Fälle ebenfalls per Bot getaggt werden. Als Optionen sehe ich die Einfügung von {{Dateiüberprüfung}} oder der leeren Vorlage:Information (wie dies bereits bei beDÜPten Dateien [mit Grund] gemacht wird). Meinungen hierzu? --Leyo 01:41, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten