Kinderabendmahl
Unter Kinderabendmahl versteht man die Zulassung von Kindern zur Teilnahme an der Feier des Abendmahls.
Diese Zulassung ist zwar in den Ostkirchen allgemeiner Brauch, im Westen aber spätestens seit dem Mittelalter nicht mehr selbstverständlich. In den Evangelischen Kirchen gibt es sie seit den 1970er Jahren. Sie ist bis heute umstritten und wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
Zur Entstehung
Seit etwa 1970 hat es in den Evangelischen Kirchen in Deutschland eine lebhafte Diskussion um die Wiedergewinnung des Abendmahls gegeben. Sie ist eng mit der Feier des Abendmahls auf den Kirchentagen verbunden.
Vorher war die Feier des Abendmahls in der evangelischen Theologie sehr eng mit dem Buß- und Sühnegedanken verknüpft. In sehr vielen Gemeinden wurde daher das Abendmahl nur zweimal im Jahr nach einer Beichte gefeiert: Am Karfreitag und am Buß- und Bettag.
Im Laufe der Diskussion über das Abendmahl gewannen andere Aspekte wieder an Bedeutung: Die Feier der Gemeinschaft, die Einladung durch Gott an alle Christen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage nach der Berechtigung des Ausschlusses der Kinder vom Abendmahl gestellt. Es spielen ähnliche Argumente eine Rolle, wie bei der Diskussion um die Kindertaufe. In vielen evangelischen Kirchen ist in der Folge die Einladung ausgesprochen worden, auch Kinder mögen am Abendmahl teilnehmen.
In der Katholischen Kirche hat es ähnliche Diskussionen unter dem Stichwort Frühkommunion gegeben.
Zur Diskussion in den evangelischen Kirchen
Ein wichtiges Argument gegen das Kinderabendmahl war stets: Kinder begreifen die Bedeutung des Abendmahls nicht. Erst mit der Konfirmation sind sie hinreichend informiert, um zum Abendmahl zugelassen zu werden. Dagegen spricht, dass zum einen das Abendmahl niemals vollständig mit dem Verstand begriffen werden kann, sondern dass stets ein Geheimnis bleibt. Zum anderen können Kinder sehr wohl auf eine ihnen entsprechende Weise begreifen, dass das Abendmahl sich von einer gewöhnlichen Mahlzeit unterscheidet. Weiter würde ein Beharren auf dem Vernunftargument bedeuten, dass z.B. auch geistig Behinderte oder altersverwirrte Menschen nicht am Abendmahl teilnehmen dürften.
Wenn die Einladung Gottes zum Abendmahl allen Christen gilt, dann bedeutet dies, dass der Ausschluss eines Christen dessen vollwertiges Christsein in Frage stellt. Wo Kirchen die Kindertaufe praktizieren, geht damit in der Regel aber die Auffassung einher, dass diese Kinder bereits mit der Taufe ganze Christen sind. Ihr Ausschluss vom Abendmahl ist von daher nicht zu rechtfertigen.
Bei der Teilnahme von Kinder am Abendmahl wird vorausgesetzt, dass die Kinder von ihren Eltern oder anderen Personen in einer altersgemäßen Weise an des Verständnis des Abendmahls herangeführt werden. In der Praxis ist die Zulassung der Kinder zum Abendmahl im evanglischen Bereich meist mit der Verwendung von Traubensaft statt Wein bei der Abendmahlsfeier verbunden. Neue Nahrung erhält die Diskussion durch den ökumenischen Dialog, da die Ostkirchen sogar Säuglinge schon zum Abendmahl zulassen, die Katholiken zuimdest etwas ältere Kinder. Siehe dazu Erstkommunion