Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) wird die Tourismuswirtschaft in Bayern in Regionen mit erheblichem Urlaubstourismus und Regionen mit geringem Urlaubstourismus unterteilt.[1]
- Regionen mit erheblichem Urlaubstourismus sind in dieser Verordnung definiert als Regionen, in denen „der Urlaubstourismus vor allem durch eine nachfragegerechte qualitative Verbesserung der gewerblichen und kommunalen Einrichtungen gesichert und weiterentwickelt werden“ soll
- Dagegen sind Regionen mit geringem Urlaubstourismus Gebiete, in denen „Maßnahmen zur Erschließung für den Urlaubstourismus vorgesehen und die vorhandenen Ansatzpunkte weiter entwickelt werden“ sollen.
Alle der folgenden Regionen genießen aufgrund ihres Wertes für die Tourismusindustrie besonderen Schutz hinsichtlich des Ausbaus von Verkehrswegen oder produzierendem Gewerbe. Kleinteiligere Flächennutzungs- oder Regionalpläne müssen diese beiden Kategorien berücksichtigen.
Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus
- Südbayern (von Ost nach West) (siehe auch Bayerische Alpen)
- Berchtesgadener Land / Berchtesgadener Alpen
- Waginger See und Rupertiwinkel
- Chiemgauer Alpen
- Chiemsee mit Umgebung
- Rosenheim/Oberinntal
- Tegernsee, Schliersee und Umgebung
- Tölzer Land (mit Kochel- und Walchensee)
- Werdenfelser Land
- Pfaffenwinkel
- Ostallgäu
- Allgäuer Alpenvorland (siehe Landkreis Unterallgäu)
- Oberallgäu
- Westallgäu
- Bodensee-Gebiet (siehe auch Landkreis Lindau)
- Fünfseenland
Gebiete mit ansatzweise vorhandenem und entwicklungsfähigem Urlaubstourismus
- Nordschwaben (Ries, Donauried, Kesseltal)
- Neuburg und Schrobenhausen mit Umgebung sowie Pfaffenhofen a.d.Ilm und Hallertau mit Umgebung
- Naturpark Augsburg – Westliche Wälder
- Oberes Lechtal
- Unterallgäu mit nördlichem Ostallgäu
- Alpenvorland um Wolfratshausen und Holzkirchen
- Wasserburg a.Inn mit Umgebung
- Inn-Salzach-Gebiet
- Rottal
- Laaber-, Vilstal
- Niederbayerisches Hügelland südlich der Donau mit Abens- und Naabtal
- Bayerischer Jura
- Oberpfälzer Hügelland und Oberpfälzer Seenland
- Bayerisches Vogtland
- Oberes Maintal und Coburger Land
- Haßberge
- Aschaffenburg und Umgebung
- Fränkisches Weinland
- Romantisches Franken
- Fränkisches Seenland
Weblinks
- Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 8. August 2006, gesetze-bayern.de
Fußnoten
- ↑ Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern Teil B II, Abschnitt 1.3.