Unter Delkredere (ital.: 'del credere' 'des Glaubens') versteht man die Haftung des Delkrederegebers gegenüber dem Gläubiger für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das Delkredere ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Es handelt sich um ein Einstehen für fremde Schuld, das der Bürgschaft nahesteht.
Die Möglichkeit der Übernahme einer Delkrederehaftung sieht das Gesetz vor beim Handelsvertreter (§ 86 b HGB) und beim Kommissionär (§ 394 HGB).
Beim echten Factoring besteht eine Delkrederehaftung des Factors. Dieser kauft beispielsweise dem Lieferanten einer Ware dessen Forderung gegen den Käufer (gegen Zahlung eines Teilbetrags der Forderung) ab und trägt das Risiko der Insolvenz des Käufers.
Der Delkrederegeber erhält für die Abdeckung des Risikos eine entsprechende Provision. Diese ist abhängig vom eigentlichen Ausfallrisiko und kann demzufolge erheblich in der Höhe schwanken.