Jagdhunde sind eine Gruppe der Haushunde und seit jeher Jagdgehilfe des Jägers. „Jagd ohne Hund ist Schund“, verdeutlicht die praktische Erfahrung. So ist die Hilfe des Hundes „nach dem Schuss“ oft unverzichtbar, um z.B. im hohen Gras das erlegte Tier zu finden oder auch um ein „krank geschossenes“ Tier schnell zu finden um es von seinen Qualen zu erlösen. Auch ist bei der Wasserjagd ein abgerichteter Hund unverzichtbar.
Jagdgesetze schreiben für die Ausübung einer Jagdpacht die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes in den meisten Bundesländern vor, die Regelungen unterscheiden sich jedoch zum Teil. Dazu muß der Jagdbehörde der Nachweis einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht werden.
Jagdhunde werden in folgende Gruppen eingeteilt:
- Vorstehhunde
- Deutsche Vorstehhunde
- Ungarische Vorstehhunde
- Englisch Vorstehhunde
- Stöberhunde
- Schweißhunde
- Otterhunde(keine offizielle Jagdhundbezeichnung)
- Wasserhunde
- Erdhunde
- Bracken
Zur Prüfung werden nur reinrassige Hunde mit Stammbaum-Nachweis zugelassen, bei denen nachweislich geeignete Jagdhunde in der Ahnenreihe vorhanden sind. Spezielles Augenmerk wird hier auf die Mutter des zu prüfenden Hundes geachtet. Im Waidmann-Jargon (Jägersprache) heißen Zuchtstammbäume ohne eine solche Ahnenreihe "kalte Schläge". Mischlinge werden grundsätzlich nicht zur Prüfung zugelassen.