Diktatur

Herrschaftsform mit einer einzelnen regierenden Person oder Personengruppe
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Unter einer Diktatur versteht man die Zwangsherrschaft durch eine Person, eine politische Partei oder eine Minderheit oder Gruppe von Menschen über ein Volk.

Diktaturen setzen die Menschenrechte zumindest teilweise außer Kraft, um ihre Macht zu erhalten. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegener oder ganzer Bevölkerungsgruppen. Die Gewaltenteilung ist in der Regel aufgehoben, so daß eine Kontrolle des Diktators, sei es eine einzelne Person oder eine Gruppe, kaum stattfindet. Im Gegensatz zur Demokratie gibt es in Diktaturen keine freien Wahlen.

Bemerkung: In der sozialistischen Theorie versteht man unter Diktatur die Herrschaft einer sozialen Klasse. So bezeichnete die DDR ihre eigene Herrschaftsform selbst als Diktatur des Proletariats, die der Bundesrepublik als Diktatur der Bourgeoisie sowie den Faschismus als Offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals. Der Unterschied in der Definition ist zu beachten, wenn man die entsprechenden theoretischen Texte verstehen will. In der Praxis wies auch die DDR die Merkmale einer Diktatur im klassischen Sinne auf.

Diktaturen der jüngsten Geschichte und Gegenwart


Historische Beispiele

Zitate

  • "Wer eine Diktatur errichtet, stirbt eines natürlichen Todes, wenn er umgelegt wird." Rolf Hochhuth


Siehe auch: Ideologie, Diktator