Schuldbeitritt

Schuldmitübernahme
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Februar 2006 um 11:22 Uhr durch Friedrich.Kromberg (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner.

Abgrenzungen

  • Schuldübernahme: Der neue Schuldner tritt mit Zustimmung des Gläubigers an die Stelle des bisherigen Schuldners, der damit aus dem Schuldverhältnis ausscheidet. Der Gläubiger hat nur einen Hauptschuldner.
  • Bürgschaft: Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge nur subsidiär für eine fremde Schuld, d. h. er muss nur leisten, falls der Hauptschuldner ausfällt. Der Gläubiger hat einen Hauptschuldner und einen Bürgen, der dessen Hauptschuld sichert.
  • Schuldbeitritt: Der neu hinzutretende Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner für eine eigene Schuld; d.h. er hat zu leisten, ohne dass der bisheriger Schuldner ausgefallen sein muss. Der Gläubiger hat zwei Hauptschuldner, von denen er nach freier Wahl Erfüllung verlangen kann.

Einordnung

Änderungen des Schuldverhältnisses