Schleusungskriminalität
Der Bereich der Schleusungskriminalität umfasst alle mit unerlaubter Einreise und dem Einschleusen von Ausländern in Zusammenhang stehende Delikte.
Delikte
Hierzu zählen insbesondere:
- Urkundendelikte zur Ermöglichung unerlaubter Einreise
- Identitätsbetrug durch das Überlassen von Identitätspapieren
- Unerlaubter Aufenthalt von Ausländern
- Erschleichung von Aufenthaltstiteln
- Missbräuchliche Stellung von Asylanträgen
- Menschenhandel im Zusammenhang mit dem Einschleusen von Ausländern durch Schleuser
- Formen der illegalen Beschäftigung durch irreguläre Migranten
Der Begriff Schleusungskriminalität geht terminologisch auf den Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern und damit auf die sogenannte assistierte unerlaubte Einreise zurück. Die dahingehenden gesetzlichen Definitionen ergeben sich im europäischen Recht aus der RL 2002/90/EG[1] und im innerstaatlichen deutschen Recht aus den §§ 95 - 97 AufenthG[2].
Abgrenzungen
Schleuserkriminalität
Schleusungskriminalität ist vom Begriff der Schleuserkriminalität abzugrenzen. Letztere beinhaltet lediglich die direkte Beteiligung an der unerlaubten Einreise und dem unerlaubten Aufenthalt bzw. das Einschleusen von Ausländern im Sinne der §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz. Der Begriff Schleuserkriminalität ist somit sehr eng gefasst und in direkter Anlehnung an die unmittelbar einschlägigen Strafnormen definiert. Die Schleuserkriminalität kann synonym mit dem in den Medien oft anzutreffenden Begriff Menschenschmuggel verwendet werden, sich von dem im Englischen für das Einschleusen von Ausländern verwendeten Terminus smuggling ableitet. Insofern kann Schleuserkriminalität dem Oberbegriff der Schleusungskriminalität untergeordnet werden.
Menschenhandel
Menschenhandel ist zunächst grundsätzlich sowohl strafrechtlich als auch kriminologisch vom Einschleusen von Ausländern zu unterscheiden. So ist das Einschleusen von Ausländern die assistierte illegale Einreise, während Menschenhandel dagegen nach internationalem Verständnis die Ausbeutung illegal eingereister Personen im Zielland bedeutet. Rechtssystematisch spiegelt sich dies in Deutschland darin wider, dass der Menschenhandel in den §§ 232, 233 Strafgesetzbuch als Teil des allgemeinen Strafrechtes sanktioniert wird, während sich die Kerntatbestände der Schleusungskriminalität, das Einschleusen von Ausländern, in den §§ 96, 97 des Aufenthaltsgesetzes als Nebenstrafrecht normiert finden. Allerdings ist der Menschenhandel aufgrund dieser oftmals vorangehenden Schleusungshandlungen im phänomenologischen Kontext der Schleusungskriminalität von hoher Relevanz.
Recht
Gesetzliche Einordnung und Tatbestände
Der Grundtatbestand der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ist strafbar gem. § 95 Abs. 1, Nr. 1–3 des Aufenthaltsgesetzes. In § 95 Aufenthaltsgesetz finden sich auch die Verstöße gegen Wiedereinreisesperren (Abs. 2, Nr. 1) sowie das Erschleichen von Aufenthaltstiteln (Abs. 2, Nr. 2) geregelt.
Das Einschleusen von Ausländern ist in den §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz unter Strafe gestellt. Hierzu muss eine Person in der Regel für den Erhalt oder das Versprechen eines Vorteils einen Ausländer dazu anstiften oder diesen dabei unterstützen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen, sich dort aufzuhalten oder einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Qualifizierungstatbestände stellen das banden- oder gewerbsmäßige Einschleusen, die Tatbegehung unter Mitführung einer Waffe sowie die Inkaufnahme einer Lebens- oder schweren Gesundheitsgefährdung der Geschleusten dar. Beim § 97 Aufenthaltsgesetz handelt es sich um einen Verbrechenstatbestand, der das Einschleusen mit Todesfolge sowie das banden- und gewerbsmäßige Einschleusen beinhaltet.
Weitere Relevanz für die Schleusungskriminalität besitzen im Nebenstrafrecht auch die missbräuchliche Asylantragstellung gem. § 84 Asylverfahrensgesetz sowie die banden- und gewerbsmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a Asylverfahrensgesetz.
Im allgemeinen Strafrecht stehen insbesondere Fälschungsdelikte nach § 267 ff. Strafgesetzbuch sowie der Tatbestand des Menschenhandels gemäß §§ 232, 233 Strafgesetzbuch im phänomenologischen Zusammenhang zur Schleusungskriminalität.
Rechtshistorie
Die dem Einschleusen von Ausländern zu Grunde liegende unerlaubte Einreise wurde in Deutschland erstmals 1952 im Passgesetz und danach 1965 im Ausländergesetz als Straftat im Nebenstrafrecht normiert. Erst mit dem Ausländergesetz von 1990 wurde dieser Grundtatbestand in unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt und das Einschleusen von Ausländern (§§ 92 ff.) ausdifferenziert. Danach wurden die Tatbestände angesichts des Migrationsdrucks auf Deutschland und der damit einhergehenden Asyldebatte in den frühen 1990er Jahren mehrfach weiter verschärft. So wurde 1994 mit dem § 92a Ausländergesetz erstmals ein eigenständiger Verbrechenstatbestand für das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern eingeführt. Letztmals wurden die Tatbestände mit dem neuen Aufenthaltsgesetz von 2005, welches das Ausländergesetz von 1990 ablöste, an die EU-Richtlinie 2002/90/EG angepasst.
Literatur
- Jürgen Kepura/Frank Niechziol/Markus Pfau (2015): Schleusungskriminalität – Eine Grundlagen zur Phänomenologie, Ätiologie und polizeilicher Intervention. Frankfurt(Main): Verlag für Polizeiwissenschaft. ISBN 978-3-86676-386-9
- Markus Pfau (2013): Polizeiliche Interventionsstrategien gegen die Schleusungskriminalität – Phänomenologische Entwicklungstendenzen und sich daraus ergebende kriminalstrategische Herausforderungen für die Polizeien des Bundes. In: Thomas Feltes/Thomas Fischer(Hrsg.): Polizieren, Polizei, Wissenschaft und Gesellschaft. Band 5. Polizeiliche Ausbildung und polizeiliches Handeln – Empirische Studien und Ergebnisse. ISBN 978-3-86676-206-0
- Markus Pfau (2012): Schleusungskriminalität – Eine Analyse von Phänomen und polizeilichen Interventionsstrategien. Marburg: tectum-Wissenschaftsverlag. ISBN 978-3-8288-3009-7
- Fabrizio Gatti (2009): Bilal - Als Illegaler auf dem Weg nach Europa. München: Verlag Antje Kunstmann. ISBN 978-3-4996-2722-4
- Jörg Alt (2003): Leben in der Schattenwelt - Problemkomplex "illegale" Migration - Ergebniszusam-menfassung. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation illegaler Migranten aus München und anderen Orten Deutschlands. Karlsruhe: Loeper. ISBN 978-3-8605-9499-5
- Phillip L Martin,; Jonas Widgren (2002): International migration: Facing the challenge. Washington: Population Reference Bureau.
- Eric Minthe (2002): Illegale Migration und Schleusungskriminalität. Wiesbaden: KrimZ, Kriminologische Zentralstelle e.V.. ISBN 978-3-9263-7156-0
- Karl Husa; Christof Parnreiter; Irene Stacher (Hg.) (2000): Internationale Migration: Globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Wien: Südwind. ISBN 978-3-8609-9195-4