Im engeren Sinn beschreibt der Begriff Sozialversicherung ein öffentliches oder halböffentliches System der Pflichtversicherung. Man spricht von gesetzlicher Sozialversicherung. Im weiteren Sinne würde dann die private Sozialversicherung dazu zählen.
Im Gegensatz zu Leistungen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) werden Leistungen der Sozialversicherung in erster Linie nicht durch Steuern, sondern durch Beiträge zum jeweiligen Versicherungsträger, der jedoch staatlich kontrolliert wird, finanziert.
Träger der Sozialversicherung im engeren Sinne sind nicht staatliche Behörden selbst, sondern öffentliche oder halböffentliche Sozialversicherer. Die Sozialversicherung ist meist in Sparten gegliedert, z. B. in Deutschland:
- Gesetzliche Rentenversicherung RV
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Gesetzliche Unfallversicherung (UV)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (PV)
Ein Zweck der Sozialversicherung ist es, auch den Personenkreisen eine Versicherung zu ermöglichen, die bei privaten Versicherungen nicht oder nur zu sehr hohen Tarifen aufgenommen werden würden. Um eine Auslese nach Personen mit hohen und niedrigen Risiken (z.B. Gesunde und Kranke) zu vermeiden, besteht in der Regel Versicherungspflicht.
Die Beiträge werden meist nach den Bruttolöhnen und -gehältern (meist bis zu einer spartenspezifischen Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert und es gibt auch teilweise staatliche Steuerzuschüsse (begründet u.a. als Ausgleich für sogenannte versicherungsfremde Leistungen). Die Auszahlung orientiert sich nach erworbenen Ansprüchen (z.B. bei Renten oder Krankengeld) oder es gibt für alle gleiche Sachleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Entstehung der Sozialversicherungen
Die Sozialversicherungen wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen. Die sozialen Verhältnisse der arbeitenden Bevölkerung wurden immer schlimmer: u.a. lange Arbeitszeiten, hohe Unfallraten und niedrige Löhne führten dazu das im Jahr 1883 Reichskanzler Bismarck die Sozialversicherungen in Deutschland einführte. Sie waren überwiegend auf die Arbeiterschaft ausgerichtet. Damit sollte einerseits sozialen Unruhen begegnet werden, andererseits sollten bereits bestehende, freiwillige Sozialversicherungen der Gewerkschaften und der kirchlichen Arbeiterverbände entmachtet werden.
- 1883: Krankenversicherung
- 1884: Unfallversicherung
- 1889: Invaliditäts- und Rentenversicherung
- 1927: Arbeitslosenversicherung
- 1995: Pflegeversicherung
Mehrere Länder haben eine Sozialversicherung:
Die gesetzliche Sozialversicherung in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Die staatliche Sozialversicherung SV bildet zusammen mit den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) den Sektor Staat.
Der Finanzierungssaldo der SV in Abgrenzung der VGR im Unterschied zur Abgrenzung der Finanzierungsrechnung geht damit in den Finanzierungssaldo des Staates insgesamt ein. Der Finanzierungssaldo des Staates insgesamt in Abgrenzung der VGR ist Gegenstand der "Maastrichtkriterien".
Weblinks
- Sozialversicherung Deutschland
- Sozialversicherung Österreich
- Prinzipien der Kranken- und Sozialversicherung [1]