Bilderverbot

religiös begründetes Verbot bildlicher Darstellungen
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Das Abbildungsverbot (auch Bilderverbot genannt) ist ein Verbieten bildlicher Darstellungen, sei es bi- oder tridimensionell, statisch oder dynamisch (Bilder und Statuen, Filme und Roboter). Üblicher Weise versteht man unter Abbildungsverbot das Unterbieten des Darstellen auf der Basis religiösen Begründungen, jedoch kann das Phenomenon auch nicht-religiös sein (entfernen der Bilder und Symbole politischer Gegner, Verbot Sittenwiedriger Abbildungen, etc.), in welchem Fall man eher das übergeordnete Begriff Zensur verwendet. Unterschiedliche Auslegungen von Abbildungsverbote innerhalb einer Kultur können sich aus historischen Gründen, verschiedenen Interpretationsschulen oder auch aus einer diskrepanz zwischen das Gesetz und der Praxis entwickeln. Das Ausmass des Verbotes kann die Abbildung von Göttern und "Götzen", spezifischen Individuen (Propheten, Persönlichkeiten), alle Lebewesen (eine Art Bildervegetarismus), oder sogar alles Geschöpfte betreffen. Die am best bekannte Vorschriften gegen Darstellungen betreffen monotheistische Religionen, wo es der Bilderverehrung entgegenwirken soll und Gott als einziger Schöpfer erhalten soll.

Verschiedene Religionen und Kulturen

Im Judentum, Islam, großen Teilen der protestantischen Kirchen, in der Assyrischen Kirche und in früheren Zeiten auch der orthodoxen Kirche wurde das Bilderverbot eng ausgelegt. Der Zoroastrismus und der Islam lehnen die Bilderverehrung aus den selben Motiven wie das mosaische Judentum ab. Im Islam sind kalligraphische Schriftzüge und geometrische und Pflanzenornamentik am meisten verbreitet. Bis auf sehr wenige Ausnahmen finden sich in Synagogen und Moscheen weder Darstellungen Gottes, noch von Religionsstiftern, Menschen oder Tieren.

Zu den Zehn Geboten der Bibel gehört das Gebot: "Du sollst Dir kein Bildnis machen", das je nach Übersetzung verschieden umfangreich ausfällt. Das mosaische Gebot ist:

  • der erste bekannte Versuch, die bis dahin auf bildhafte Darstellungen (als Hiero- und Piktogramme) angewiesene Religion auf Wortüberlieferung bzw. die etwa zeitgleich erfundene, auch abstrakte Gedanken wiedergebende Buchstabenschrift festzulegen bzw. zu reduzieren, wodurch die mosaische Religion zu einer Buchreligion wurde; sowie
  • der historische Versuch der Abgrenzung, der als Hirtenreligion konzipierten mosaischen Religion gegenüber der Bauernreligion im kanaanitischen Umfeld, die keine derartigen Verbote kennt. Es soll der Bilderverehrung entgegenwirken und Gott als einziger Schöpfer erhalten.

Der älteste monotheistische Versuch des Pharao Echnaton setzte die vorherigen bildlichen Darstellungsformen mit Stiländerungen fort und bildet dadurch ein Beispiel einer monotheistischer Religione ohne Abbildungsverbot.

Laut Tacitus hielten sich die 'Germanen' ab von ihren Göttern keinerlei Bilder anzufertigen:

„Übrigens finden sie es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, die Götter in Tempelwände zu bannen oder sie irgendwie menschlichen Zügen ähnlich darzustellen.“ [1]

Frühes Christentum

Über die Einstellung der frühen Christen gegenüber Bildern im religiösen Brauch gibt es wenig Nachrichten, von den frühen Kirchenvätern existieren kaum Stellungnahmen für oder gegen Bilder. Nach Ausgrabungen zu schließen hatten die damaligen Kirchen weder den reichen Statuen- oder Ikonenschmuck der späteren Katholiken und Orthodoxen, noch die schmucklose Kahlheit der späteren reformierten Protestanten. Vielmehr findet sich eine reichhaltige Ornamentik mit Tier- und Pflanzendarstellungen sowie diversen symbolhaften Bildern (Pfau, Taube, Fisch, Anker, Kreuz, Hirte, etc.)

Byzanz

Die erste große Auseinandersetzung des Christentums bezüglich des Abbildungsverbots fand im byzantinischen Bilderstreit des 8./9. Jahrhunderts statt, der nach umfangreichen Zerstörungen schließlich zugunsten der Bilder beendet wurde.

Reformation

Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung altgläubiger Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur "ärgerliche" Bilder wie Heiligenfiguren und -darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger besonders nach ihrer Erfahrung mit den Verheerungen und Exzessen des Bildersturms solche Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen. Die reformierte Kirche verzichtet auf jegliche religiöse Darstellung (Schmuck und Bilder), weil sie das 2. Gebot (2.Moses 20,4) in einem erweiterten Sinn auslegt. In einem reformierten Gottesdienst steht allein das Wort Gottes in Form der Predigt im Vordergrund.

Siehe auch

Bibliografie

Christentum

  • Lexikon der christlichen Ikonographie; 8 Bände; Freiburg: Herder, 1994; ISBN 3-451-22568-9
  • Lüdtke: Die Bilderverehrung in den ersten christlichen Jahrhunderten (Freiburg 1874)
  • Schlosser: Geschichte der bilderstürmenden Kaiser (Frankfurt 1812)
  • v. Wessenberg: Die christlichen Bilder (Konstanz 1845, 2 Bde.)

Islam

  • Rudi Paret, Das islamische Bilderverbot und die Schia, Erwin Gräf (ed.), Festschrift Werner Caskel, Leiden, 1968, 224-32.
  • Rudi Paret, Schriften zum Islam. Volksroman, Frauenfrage, Bilderverbot, Stuttgart, 1981.
  1. Publius Cornelius Tacitus, "9. Götterverehrung", Germania (De origine et situ Germanorum liber), Reclam, Stuttgart, 2000. Lateinisch/Deutsch. ISBN 3-15-009391-0 (online-Version einer anderen Übersetzung)