Geselle

Handwerker, der eine Ausbildung in einem Beruf des Handwerks durch Bestehen der Gesellenprüfung abgeschlossen hat
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Das Wort Geselle (althochdeutsch: "gisell(i)o" = Saalgenosse, Hausgenosse), im veralteten Umgangssdeutsch jemand, der mit einem zusammen aß ("Tischgesellschat"), reiste ("Reisegesellschaft" und dergl.

Heute meint es den Gehilfen, Arbeiter, Techniker oder Handwerker nach erfolgreich bestandener Gesellenprüfung in einem Handwerksberuf. In fast allen Berufszweigen wird außer einer schriftlichen Prüfung ein "Gesellenstück" angefertigt, das vom Gesellenprüfungsausschuss einer Handwerkskammer begutachtet wird.

Im industriellen Bereich vgl. den Facharbeiter, der seine Prüfung jedoch vor der Industrie- und Handelskammer ablegt.


Siehe auch: Auszubildender, Gesellschaft, Lehre, Lehrling