Tanzverbot

befristete Untersagung des Tanzes in der Öffentlichkeit
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Der Ausdruck Tanzverbot bezeichnet eine aus religiösen Gründen erlassene Untersagung des Tanzes für bestimmte Zeitabschnitte. (vgl: Askese)

Bestimmte Tage oder Zeitabschnitte mit Tanzverboten hat es in allen menschlichen Kulturen gegeben.

Im christlichen Kulturkreis bezog sich das Tanzverbot besonders auf den Freitag und in der Folge des Pietismus auf den Sonntag sowie auf die Karwoche, das auch Gesetzeskraft gewann.

Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen Feiertagen.

Diese Regelung stößt heute auf Kritik. Atheisten und Andersgläubige sehen darin eine einseitige Bevorzugung der Religion, bzw. des Christentums.

2004 lehnte der Landtag Baden-Württembergs eine Petition (vgl. Website der Petitionsinitiatoren) gegen das Tanzverbot "wegen der großen Bedeutung, die dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen zukommt", ab.