Fürstbischof
Bischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübte
Ein Fürstbischof hatte den Stand gleichbedeutend eines Reichsfürsten. Den Titel Fürstbischof verlieh der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
Dieser Titel sicherte dem Bischof, dem religiösen Herrscher, ebenfalls die säkulare Herrschaft über seine Diözese. Somit war er den anderen Reichsfürsten gleichen Ranges auch rechtlich ebenbürtig. Ihr Herrschaftsgebiet bezeichnete man als Fürstbistum.
Fürstbischöfe waren z.B.:
Um das Jahr 1800 hatte das "Heilige Römische Reich deutscher Nation" folgende Fürstbistümer, die teilweise evangelisch, mehrheitlich jedoch römisch-katholisch waren:
- Erzbistum Salzburg
- Erzbistum Besancon
- Fürstbistum Bamberg
- Fürstbistum Würzburg
- Fürstbistum Worms
- Fürstbistum Eichstätt
- Fürstbistum Speyer
- Fürstbistum Straßburg
- Fürstbistum Konstanz
- Fürstbistum Augsburg
- Fürstbistum Hildesheim
- Fürstbistum Paderborn
- Fürstbistum Freising
- Fürstbistum Regensburg
- Fürstbistum Passau
- Fürstbistum Trient
- Fürstbistum Brixen
- Fürstbistum Basel
- Fürstbistum Münster
- Fürstbistum Osnabrück
- Fürstbistum Lüttich
- Fürstbistum Lübeck
Siehe auch: Herrschaftsränge des Mittelalters