Ballei (v. mittellateinisch ballivus: Aufseher), auch Balley, war seit etwa dem 13.Jh. der verwendete Begriff für die Bezeichnung einer Provinz eines Ritterordens, die meist mehrere Ordensniederlassungen (Kommenden) umfasste.
Die Ballei ist wahrscheinlich der Verwaltungsorganisation Siziliens nachempfunden und hat ihre Wurzeln im Beamtenstaat der Normannen.
Die Verwaltung einer Ballei des Deutschen Ritter-Ordens unterstand dem Landkomtur.
Die Balleien Österreich, An der Etsch und im Gebirge, Elsaß-Schwaben-Burgund und Böhmen unterstanden zeitweilig dem Hochmeister als sogenannte Kammer-Balleien.
Die deutschen Balleien und später die Besitzungen in Italien, Griechenland und Spanien unterstanden dem Deutschmeister.
Balleien des Deutschen Ritter-Ordens
- deutsche Balleien:
1. Thüringen (Zwätzen)
1.1. Hessen(1255 aus der Ballei Thüringen ausgegliedert, Marburg)
1.2. Sachsen (1287 aus der Ballei Thüringen ausgegliedert, Lucklum)
2. Brandenburg
3. Westfalen (Mülheim)
4. Franken (seit 1216, Ellingen)
6. Elsaß-Schwaben-Burgund (seit 1440, Altshausen)
7. An der Etsch und im Gebirge (seit 1260)
8. Utrecht
9. Lothringen (Trier)
10. Kammerballei Österreich
- italienische Balleien:
11. Sizilien
12. Apulien (San Leonardo)
13. Lombardei
- weitere Balleien:
14. Kammerballei Böhmen
15. Romania (Achaia, Griechenland)
16. Armenien-Zypern