Widerspruch?
In Punkt 5 steht "Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln". Doch was genau ist damit gemeint? Wenn ein Land den Vertrieb bestimmter Drogen legalisiert, wäre der Vertreiber nach dortigem Recht befugt dazu. Doch das Recht des Tatorts soll ja gerade keine Rolle spielen. Beispiel Coffeshop: Dort ist die Abgabe von Cannabis unter bestimmten Auflagen erlaubt. Der Inhaber eines solchen Coffeeshops wäre aber nach dem Weltrechtsparagraphen in Deutschland strafbar. Oder liegt hier ein Denkfehler vor?--SiriusB 17:23, 18. Feb 2006 (CET)