Kanton Basel-Landschaft

(Halb-)Kanton der Schweiz
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Der Kanton Basel-Landschaft, auch Baselland oder Baselbiet genannt, ist ein Kanton im Norden der Schweiz.

Deutsch: Basel-Landschaft; Französisch: Bâle-Campagne; Italienisch: Basilea Campagna; Rätoromanisch: Basilea-Champagna; Englisch: Basel-Country.

Kanton Basel-Land.
Flagge des Kantons
Flagge und Wappen des Kantons
Basisdaten
Hauptort: Liestal
Fläche: 518 km²
Einwohner: 264.400 (2004)
Bevölkerungsdichte: 510 Einw./km²
Beitritt zur Eidgenossenschaft: 1501
Abkürzung: BL
Sprachen: Deutsch
Website: Kanton Basel-Landschaft
Karte
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Geographie

Der Kanton befindet sich im Nordwesten der Schweiz. Mit wenigen Ausnahmen umfasst er sämtliche Gemeinden des Laufentals entlang der Birs sowie die Gemeinden entlang der Ergolz. Die Form des Kantons ist ganz unregelmässig, entsprechend vielseitig gestaltet sich die Grenzziehung, die mehrere Agglomerationen zerschneidet.
Flächenmässig gehört er zu den kleineren Kantonen der Schweiz, belegt Platz 19 von 26. Aufgrund seiner dichten Besiedlung liegt er im Einwohnerrang auf Platz 10.
Basel-Landschaft grenzt im Osten und Nordosten an den Kanton Aargau sowie an den Rhein, der die Landesgrenze zu Deutschland bildet. Des weiteren grenzt im Norden der Kanton Basel-Stadt an. Im weiteren Verlauf folgt dann im Nordwesten die Landesgrenze zu Frankreich.

Im Süden grenzt er an das Mutterland des Kantons Solothurn, von dem einige Exklaven westlich an den Kanton Basel-Landschaft grenzen. Im äussersten Südwesten verläuft die Grenze zum Kanton Jura

Lage des Kantons
Lage des Kantons

Bevölkerung

Im Kanton leben derzeit 49 019 Ausländer, was einem Anteil von 18,5 % entspricht.

Sprachen

Amtssprache des Kantons und seiner Gemeinden ist deutsch.

Religionen - Konfessionen

Traditionelle Konfession des oberen Baselbiets, das früher Untertanengebiet der Stadt Basel war, ist die reformierte; traditionelle Konfession des unteren Kantonsteils und des Laufentals, die einst zum Fürstbistum Basel gehörten, ist die katholische.
Infolge der modernen Migration und der Agglomerationsbildung sind diese Grenzen heute besonders in der Nähe der Stadt Basel stark verwischt. So weisen nun manche Gemeinden des unteren Kantonsteils eine reformierte Mehrheit auf, umgekehrt hat die Umgebung von Liestal mittlerweile eine starke katholische Minderheit.

Verfassung

Die gegenwärtige Kantonsverfassung datiert von 1984 (mit seitherigen Änderungen).

Legislative

Das Parlament des Kantons Basel-Landschaft wird Landrat genannt und umfasst 90 Volksverteter (Landräte). Wahlen zum Landrat finden alle vier Jahre gemäss Verhältniswahlrecht (Proporz) statt. Er kann nicht vorzeitig aufgelöst werden.
Das Volk ist überdies direkt an der Gesetzgebung beteiligt: 1500 Wahlberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes oder der Verfassung beantragen, welcher Vorschlag zwingend der Volksabstimmung unterbreitet werden muss. Gesetzeserlasse, die der Landrat mit weniger als fünf Vierteln seiner Mitglieder erlässt, unterstehen ebenfalls zwingend der Volksabstimmung; bezüglich deutlicher angenommener Erlasse können 1500 Wahlberechtigte die Volksabstimmung verlangen.
Seit den Wahlen vom 30. März 2003 sieht die Mandatsverteilung folgendermassen aus:

SP - 25 Mandate
SVP - 20 Mandate
FDP - 19 Mandate
CVP - 11 Mandate
Grüne - 8 Mandate
SD - 4 Mandate
EVP - 3 Mandate

Als Halbkanton entsendet Basel-Landschaft einen Vertreter in den Ständerat und sieben Abgeordnete in den Nationalrat, die beiden Parlamentskammern auf Bundesebene.

Exekutive

Die Regierung des Kantons trägt den Namen Regierungsrat. Sie umfasst fünf Mitglieder (Regierungsräte), die gemäss Mehrheitswahlrecht (Majorz) direkt vom Volk fest auf vier Jahre gewählt werden. Vorsitz führt der Regierungspräsident, der alljährlich vom Landrat aus den Mitgliedern des Regierungsrates gewählt wird.
Derzeit gehören zwei Regierungsräte der FDP an und jeweils einer der SP, der CVP und der SVP.

Judikative

Höchstes kantonales Gericht ist das Kantonsgericht, das 2001 aus dem bisherigen Obergericht, Verfassungsgericht, Verwaltungsgericht, Versicherungsgericht und Enteignungsgericht gebildet wurde. Auf regionaler Ebene gibt es die Bezirksgerichte, auf kommunaler Ebene die Friedensrichter.

Parteiensystem

Gemeinden und Bezirke

Autonome Selbstverwaltungseinheiten auf lokaler Ebene sind die Gemeinden, deren Bestand nur mit Zustimmung der betroffenen Körperschaften und des Landrates geändert werden kann. Normalform ist die Einwohnergemeinde; daneben existieren noch eine Reihe von Bürgergemeinden, die das Bürgerrecht verleihen und im kulturellen Bereich aktiv sind. Wo keine Bürgergemeinde mehr existiert, wird das Bürgerrecht von der Einwohnergemeinde verliehen.
Die evangelisch-reformierten, römisch-katholischen und christkatholischen Kirchgemeinden werden von den jeweiligen Landeskirchen errichtet.
Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Kantonsverwaltung und als solche ohne innere Autonomie.

Wirtschaft

Tourismus

Verkehr

Bildung

Geschichte

Das Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft setzt sich zusammen aus dem linksrheinischen ehem. Untertanengebiet der Stadt Basel, den 1798/1803 an die Stadt Basel gelangten Teile des vormaligen Fürstbistums Basel sowie dem 1994 nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel-Landschaft abgetretenen Laufental, das seinerseits ehemals Teil des Fürstbistums Basel war und vom Wiener Kongress im Jahre 1815 Bern zugeteilt worden war. Somit ist der grössere Teil des heutigen Kantons ursprünglich Teil des eidgenössischen Standes Basel, der im Jahre 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel, konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung. Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt. (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind.)

Infolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.
Versuche zu einer Wiedervereinigung wurden öfter unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am "Nein" der Stimmberechtigten in Baselland.

Städte und Orte

All diese Orte liegen im Agglomerationsgürtel der Stadt Basel

siehe auch: Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

Bezirke

Aus den ursprünglich vier wurden mit der Aufnahme des ehemals bernischen Laufentals 5 Bezirke:


Bücher

Basel [und] Basel-Landschaft, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. Basel 2003, S. 1-29.

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