Diskussion:Flexi-Rente
die Vorlage Zukunft erzeugt den Eindruck, dass die Informationen dieses Artikels veraltet sind, empfehle wenigsten auf Zukunft/Oktober zu setzen--Martin Se aka Emes Fragen? 21:03, 12. Sep. 2014 (CEST)
- @Emes: Die Vorlage:Zukunft besagt "veraltet nach", der Artikel ist nun in Kategorie:Wikipedia:Veraltet nach Jahr 2014 eingeordnet. Oktober 2014 würde heißen, dass es schon übernächsten Monat veraltet wäre, was vermutlich zu früh ist. Am besten passt der Autor die Zeitangaben anhand seines Wissens an. --PM3 21:08, 12. Sep. 2014 (CEST)
An die Ersteller
Liebes Büro Linnemann,
ehrlich, ich war ganz kurz davor den Stub gleich löschen zu lassen. Von Rente und Sozialversicherung habt ihr eigentlich keine Ahnung, wie mir scheint. Aber bearbeiten ist besser als löschen, dahcte ich mir und habe mal auf die Schnelle den allergrößten Quatsch beseitigt. Habe auch etwas wie "Kritik" hinzugefügt. Ich würde Euch erstens bitten, dies umgehend nachzuholen. WP ist keine Propagandamaschine eines Büros, sondern ein Nachschlagewerk mit Anspruch. Dazu gehört ein neutraler Standpunkt (POV, also eine ausgewogene Darstellung eines Themas. Die Einleitung ist hier sehr sehr grenzwertig. Bitte etwas neutraler darstellen. Auch sollten nicht nur politische Botschaften verteilt werden, sondern auch mal genau gesagt werden, was denn nun das Problem ist. Und hier sind wir glaube ich bei dem eigentlichen Thema. Offiziell wird von "flexible Übergänge" gesprochen. Tatsächlich geht aber doch darum, die Regeln des TzBFG aufzuweichen und möglichst noch mehr Sozialabgaben einzusparen. Aber das habt ihr gar nicht geschrieben.
Ich bitte Euch also, diesen Artikel zu verbessern. Ich habe ja schon einige Einfügungen gemacht. Grundsätzlich halte ich ihn wegen des Beschlusses der Großen Koalition für relevant, da hier sicherlich noch was passieren wird. Aber es hat sehr viel POV, dass primär Euer Chef abgefeiert wird und eigentlich nur sehr dürftig was erklärt wird. Ich setze daher auch den Überarbeitenbaustein und bitte dies zeitnah zu tun... Sonst werde ich einen Löschantrag stellen. Grüße --Bojar (Diskussion) 18:41, 13. Jan. 2015 (CET)
- p.s. normale menschen können nicht auf das Intranet des bundestages (.btg) zugreifen). Bitte also keine Links in nicht-öffentliche Quellen (bspw. die Ausarbeitung des WD), Danke. -- Bojar (Diskussion) 18:58, 13. Jan. 2015 (CET)
Antwort
Lieber bojar, ich kenne die von Dir mitbearbeiteten Artikel gut. Sie sind sehr informativ und sachlich geschrieben. Ich hätte mir gewünscht, dass Du diese Sachlichkeit auch hier beibehalten hättest. "ich war ganz kurz davor den Stub gleich löschen zu lassen. Von Rente und Sozialversicherung habt ihr eigentlich keine Ahnung, wie mir scheint", war das nötig? Ich verstehe gut, dass die Neutraltät bei Wiki eingehalten werden muss, deshalb habe ich versucht daruf zu achten diesen Artikel auf nachvollziehbare Quellen und relevante Vorgänge zu beziehen. Im übrigen habe ich mich ganz bewusst dazu entschlossen den Artikel nicht über mienen privaten Account, sondern extra auf einem neu eigerichteten Büro-Account, um damit die nötige Transparenz zu schaffen.
Zur Sache: Dein erster Kritikpunkt ist dass es sich hier um eine Umgehung des TzBfG handele. Diese Aussage ist in höchstem Maße politisch. Denn tatsächlich geht es um Arbeitsverhältnisse die dezidiert nicht über das TzBfG geregelt sind, sondern explizit unbefristet sind. Dazu der Teil der Gesetzesbegründung: "Das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung selbst führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer können auch im Rentenalter berufstätig sein. Jedoch führt die in Deutschland bestehende Praxis kollektiv- oder individualvertraglich vereinbarter Altersgrenzen, die ein Ausscheiden mit Erreichen der Regelaltersgrenze vorsehen, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis gibt es Wünsche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze und darauf bezogener Beendigungsvereinbarungen einvernehmlich das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum rechtssicher fortsetzen zu können. Dieses Anliegen greift die Ergänzung des § 41 auf, indem ein bereits vereinbarter Beendigungszeitpunkt - gegebenenfalls auch mehrfach - zeitlich hinausgeschoben werden kann. Die Regelung knüpft widerspruchsfrei an die Praxis der Beendigungsvereinbarungen an (zur Unionsrechtskonformität tarifvertraglicher Beendigungsvereinbarungen: EuGH, Urteil vom 12.10.2010, C 45/09, Rs. Rosenbladt). Die Neuregelung lässt diese Praxis unberührt. Auch künftig kann die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze vereinbart werden. Dabei können die Sozialpartner auf die spezifischen Belange in einzelnen Branchen Rücksicht nehmen. Der neue Satz 3 regelt allein das Hinausschieben des bereits vereinbarten Beendigungszeitpunktes über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus. Erforderlich ist hierfür eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Mit dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beispielsweise reagieren, wenn eine Nachbesetzung der entsprechenden Stelle nicht nahtlos erfolgen kann. Auch können Arbeitnehmer laufende Projekte mit ihrer Sachkunde erfolgreich zum Abschluss bringen oder neu eingestellte, jüngere Kollegen in ihre Tätigkeit einarbeiten." Ich finde aber Deinen Ansatz richtig, den entsprechenden Abschnitt im Artikel näher zu erläutern. Vielleicht bist Du ja damit einverstanden.
Deine zweit Kritik betraf die Quellenangabe. Der Beitrag des wissenschaftlichen Dienst war über den alten Link zwar erreichbar, aber ich habe einen Link mit .DE-Topleveldomain gern eingefügt.
Deine Abschnitt Kritik gefällt mir sehr gut. Vielleicht hast Du ja eine offizielles Dokument des DGB zur Hand, bspw. eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren? Ich fänd' es sehr schön, wenn wir eine Quelle fänden mit höherer Relevanz.
Gern greife ich die Überarbeitungsbausteine auf. Ich glaube es macht zum jetzigen Zeitpunkt Sinn die Beschlüsse und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, dass nach Aussage von Frau Nahles bis zur Sommerpause abgeschlossen sein soll. Dann haben wir mehr Material und eine höhere Relevanz. Was ich nicht schön fände, wäre es wenn wir hier eine politische Disklussion auf Wikipedia übertragen würden, damit würden wir dem Sinn und Zweck - wie Du es ja schon richtigerweise bemängelt hast - nicht gerecht.
Ich belasse es mal dabei, aber ich sehe schon kritisch, ob Dein Wording "Zwangsverrentung" oder der Verweis auf "ähnlich, wie bei Mini-Jobs" den Artikel weiterbringen oder nicht doch hier eine Färbung mitschwingt.
Laß' uns doch gemeinsam , den Artikel ergänzen, wenn etwas auf den Weg gebracht wurde.
BG
Thomas -- BueroLinnemann (Diskussion) 11:09, 15. Jan. 2015 (CEST)
- Nunja, lieber Thomas, es wird schwierig, das ahnte ich. Und natürlich ist es gut und richtig, dass ihr Euch "korrekt" identifiziert. Das soll nicht kritisiert sein. Ich hätte aber auch sonst (glaube sogar noch Stärker) meine Probleme mit dem Artikel wie er so ist (will aber auch nicht demotivieren). Und, vielleicht war der Satz zu scharf formuliert, aber beim ersten durchlesen habe ich mich tatsächlich extrem geärgert und gefragt, was ich dadurch erfahren habe, außer dass Herr Linnemann Politiker ist, bei MIT aktiv, der Erfinder dieses "politischen Projkets" und diese sich gegen Beschäftigungshindernisse wendet (welche nicht mal wirklich beschrieben/benannt werden). Sorry, aber es war schon ein zusammennehmen und konstruktiv, hier erstens Zeit und Energie reinzustecken und diese Debatte mit Euch/Dir zu beginnen. (eigentlich kämpfe ich mich gerade mit autograf (ok, vor allem er) durch die Tiefen der Zillmerung, in der Hoffnung nicht nur einen sachlich und fachlich korrekten sondern auch noch verständlichen Artikel hinzubekommen und dafür finde ich eigentlich gerade schon zu wenig arbeit.
- Das "Schlagwort" "Flexi-Rente" ist ein politisches Projekt (wie ihr ja schriebt), also in sich vermutlich nicht neutral. Dies müsste m.E. bei der Darstellung deutlich transparenter sein. Das Wording ist sicherlich schwierig, und "Zwangsverrentung" ist ein politischer, aber verbreiteter und gängiger Begriff, daher steht da auch "sogenannt" davor (und Zwang scheint es tatsächlich zu sein, wenn das Amt FÜR/ANSTATT der Betroffenen und OHNE deren Zustimmung eine Versicherungsleistung beantragen darf, mit allen Konsequenzen). Auch bei den Minijobs war das Argument für die AG-Beiträge (ohne Versicherungsschutz), dass die Arbeitgeber damit keine Sozialabgaben (gegenüber sv-pflichtigen) sparen sollten. Mittlerweile wurden die pauschalen abgaben ja sogar erhöht (und natürlich auch wegen den Einnahmen für die SV). Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es so "unüblich" (wenn auch sicherlich fraglich) nun auch wiederum nicht ist, dass Beiträge ohne "Gegenleistung" gezahlt werden müssen. Hier regen sich die AG aber nicht auf, weil sie von den Minijob-Regelungen insgesamt anscheinend ausreichend profitieren. Der Einschub kann aber auch weg.
- Natürlich, dies schrieb ich ja auch, bin ich bestrebt, den Artikel nun zu verbessern. Ich finde jedoch, wenn ein Artikel als "politisches Projekt" angelegt wird, dann sollten die anlegenden Personen sich auch deutlich an einer objektiven Darstellung beteiligen (WP:POV). Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ich einen Artikel zu einem (aus meiner Sicht tatsächlich fraglichen) Vorstoß dahingehend durch viel arbeit verbessern soll, dass er nicht mehr ein "Löschkandidat" ist. Dennoch habe ich angefangen es zu tun.
- Ich glaube, dass wir hier natürlich auch politisch diskutieren müssen (diskutieren nicht den Artikel korrigieren), damit der Artikel entsprechend wird. Und da sind die Ausführungen der Koalitionsfraktionen in der GEsetzesbegründung nur "eine" Meinung, und sicherlich keine "neutrale" sondern eine diese Regelung legitimierende und begründende. Und natürlich stand auch vor dieser Änderung NICHTS der Tatsache im Wege, dass Personen im Anschluss an ihre Beschäftigung einen weiteren Arbeitsvertag bekamen (das Arbeitsverhältnis verlängert wurde), AUßER eben dem tzbfg, welches Kettenverträge (ohne Sachgrund und über zwei Jahre hinaus) verbietet. Durch die nun gefundene Regelung wird versucht diese Tatsache zu umgehen. Daran ändert (mindestens politisch) auch nichts, dass es dies als "bloße Verschiebung" eines "ohnehin" vereinbarten Vertragsendes handelt. Sonst könnte jeder AG ja unbefristet verträge anbieten (mit einem vereinbarten Ende) und das "ohnehin vereinbarte Ende" beständig verschieben. Ja ich weiß es ist ein Unterschied, aber dennoch. Zumal es vor allem die AG sind, die auf das "automatische" Ende des AV mit erreichen der Regelaltersgrenze abstellen, denn die AN können ja sowie jederzeit relativ einfach kündigen. Diese "Garantie" für AG, die "alten" loszuwerden ist verständlich. Nun möchten sie (ja die AG) aber eine möglichkeit haben, einzelnen MA gezielt ein befristetes Weiterarbeiten zu ermöglichen. Dies ist zu allererst im Interesse der AG, denn ein AN würde auch eine unbefristeten Anschlussvertrag akzeptieren. Dies wird durch die Wortwahl und Darstellung m.E. systematisch verschwiegen bzw. nicht mal angedeutet. Auch ist es die Unter/umlaufung von TV-Standards (allg. Ende von unbefristeten Verträgen), was ich strukturell auch bedenklich finde (zumal diese Umlaufung eine weitere Ungleichbehandlung der AN nachsich zieht, solange der AG nicht JEDEM eine Verlängerun anbietet).
- Lange Rede kurzer Sinn, außer der Frage der (automatischen) Befristung und einer anschlussbeschäftigung, gibt es tatsächlich wenig andere "Beschäftigungshindernisse" (übrigens auch ein politischer Begriff bzw. einer bestimmten wirtschaftstheorie folgend). Die Arbeitgeber zahlen ja nicht mehr Beiträge als "vor der Vollrente" und die Beschäftigten haben sogar mehr netto vom gleichen Brutto, also einen finanziellen Anreiz. Außeracht gelassen auch, dass wenn die Betroffenen OHNE VOLLRENTE (über die Regelaltersgrenze hinaus) weiterarbeiten, dann erhöht sich auch ihre Rente durch die Beiträge weiter (und sie zahlen auch die AN-Beiträge) und zusätzlich durch die Zuschläge aufgrund des Hinausschiebens des Rentenbeginns über die Regelaltersgrenze von 6% p.a. Es gibt also m.E. entgegen der proklamierten Beschäftigungshindernisse eher sogar Anreize, die Rente nicht zu beantragen und weiter zu arbeiten. Von Daher ist dies tatsächlich sehr schwierig, weil ein sehr spezifischer Blick auf die Sachlage schon in dem "Projekt" angelegt ist. Deswegen war (bin) ich vielleicht auch etwas harsch mit der Kritik ob der "sachlichkeit" und "fachlichkeit" umgegangen. Denn diese ganzen Sachverhalte, die zu einem WP_Lemma zu diesem Thema dazu gehören sind nicht nur nicht erklärt sondern nicht einmal angedeutet. Was für mich eine massive Einseitigkeit des Artikels zur Folge hat und eine sehr positive Darstellung eines Hochumstrittenen Vorstoßes ist.
- Wegen dem ".btg" Adressraum, dieser ist von IP-Adressen außerhalb des Bundestags nicht erreichbar. Und den Link hatte ich ja bereits repariert, nun steht der Link wieder auf einer btg-adresse und ich kann ihn nicht öffnen. Ändere ich also wieder.
- Ob etwas zur "Diskussion" steht oder in der "Kritik" ist m.E. ein Unterschied und ich hoffe, dass innerhalb der Koalitionsarbeitsgruppe etwas diskutiert wird. Würde gerne wissen, wieso du wieder auf Kritik umgestellt hast?
- Ansonsten lass ihn uns zusammen bearbeiten. Also evtl. nicht immer gleich den Artikel ändern, sondern absprechen. Ich würde auch den "überarbeitenbaustein" gerne drin lassen, da er Artikel aus meiner sicht so nicht hinreichend qualitativ genug ist und der Baustein dies den NutzerInnen verdeutlicht. Eigentlich könnten wir (zusätzlich) den POV-Baustein setzen, was ich aber zu wenig fände (setze daher jetzt nochmal beide). Grüße (falsch signierter Beitrag von Bojar (Diskussion | Beiträge) 15:40, 15. Jan. 2015 (CET))
- Nachtrag: Sorry, bin auf der "gesichteten" seite gelandet, da ich da noch nicht eingeloggt war. Der Link ist ja nun richtig (und meiner hatte so einen doofen ... Fehler ;) --(falsch signierter Beitrag von Bojar (Diskussion | Beiträge) 15:46, 15. Jan. 2015 (CET))
- Vielleicht noch ein Zitat: "Eine dieser Hürden, das Befristungsverbot, heben wir auf." Dieser Satz Carsten Linnemann (BILD) stützt ja offensichtlich meine Aussage, dass es hier wohl doch was mit dem TzBfG zu tun haben könnte. Denn wo wenn nicht dort steht ein "befristungsverbot"? --Bojar (Diskussion) 16:23, 15. Jan. 2015 (CET)
- auch der Beschluss der MIT spricht die Frage der Kündbarkeit/Befristung unumwunden an. Beschluss MIT zum Flexiblen Renteneintritt, eingebracht von Carsten Linnemann. Je länger ich nach "Beweisen" suche, desto deutlicher wird mir, wie wenig WP der Artikel ist und wie viel verzerrende politische schönfärberei er enthält. Ich hoffe auf redliches bemühen von Dir (Euch), den Artikel zu überarbeiten UND aktuell zu halten. Denn wenn ein Artikel sich auf aktuelle entwicklungen bezieht, dann muss er auch möglichst frisch gehalten werden. --Bojar (Diskussion) 09:22, 16. Jan. 2015 (CET)
- Vielleicht noch ein Zitat: "Eine dieser Hürden, das Befristungsverbot, heben wir auf." Dieser Satz Carsten Linnemann (BILD) stützt ja offensichtlich meine Aussage, dass es hier wohl doch was mit dem TzBfG zu tun haben könnte. Denn wo wenn nicht dort steht ein "befristungsverbot"? --Bojar (Diskussion) 16:23, 15. Jan. 2015 (CET)
- Nachtrag: Sorry, bin auf der "gesichteten" seite gelandet, da ich da noch nicht eingeloggt war. Der Link ist ja nun richtig (und meiner hatte so einen doofen ... Fehler ;) --(falsch signierter Beitrag von Bojar (Diskussion | Beiträge) 15:46, 15. Jan. 2015 (CET))
Hallo Bojar,
Deine Diskussion ist durchaus politisch. Das bleibt bei dem Thema sicher nicht aus. Ob man die Beitragspflicht nun als Hinderniss akzeptiert oder nicht, fakt ist es handelt sich hier um eine Sonderabgabe für Rentnerbeschäftigte (RV) und für ältere Beschäftigte (ALV). Dies wurde auch höchstrichterlich bereits thematisiert. BVerfG, Beschluss vom 16.10.1962.
Der Punkt ohne Vollrente ist korrekt. Deshalb haben wir die DRV aufgefordert darüber zielgerichteter zu informieren. Das wurde bereits umgesetzt.
Zum TZBFG: Klar hätte man analog zur 52er Regel die Weiterbeschäftigung auch im TZBFG regeln können. Weil man sich aber auf das Hinausschieben unbefristerer Beschäftigung geeinigt hat und hier Konsens hergestellt hat, würde ich im Artikel nicht für neue Verwirrung sorgen wollen.
BG Thomas --BueroLinnemann (Diskussion) 15:03, 18. Jan. 2015 (CET)
Neue Einleitung
Lieber Thomas, liebes Büro Linnemann,
ich würde die Einleitung des Artikels wie folgt ändern:
- "Der Begriff Flexi-Rente ist ein politisches Schlagwort, welches während des Gesetzgebungsverfahrens zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz (das sogenannte "Rentenpaket") von Vertretern der Unternehmen und Arbeitgeber als "Gegengewicht" zum abschlagsfreien Rentenzugang ab dem 63. Lebensjahr in die politische Auseinandersetzung eingebracht wurde. Die damit verbundenen Forderungen zielen auf den Abbau von behaupteten Beschäftigungshürden bei der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern über die Regelaltersgrenze hinaus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht.[1] Ein Teil der angestrebten Änderungen wurden mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz umgesetzt.[2]"
Ist sicherlich nicht Perfekt. Aber ich finde so wird deutlich, dass es a) um ein Schlagwort (ist treffender als Projekt) in b) einer politischen Auseinadersetzung geht und wer c) die Akteure sind. Ich denke jedenfalls, so in der Art sollte es sein. Wenn Du, Thomas dem nicht prinzipiell wiedersprichst, würde ich den Einleitenden Absatz daher entsprechend durch den hier geschriebenen ersetzen. So würde ich mit Dir gerne abschnitt für Abschnitt bearbeiten. Gut wäre sicherlich, Änderungen hier kurz anzusprechen, damit wir uns einen editwar sparen können. Grüße Bojar (Diskussion) 16:56, 15. Jan. 2015 (CET)
Sieht gut aus --BueroLinnemann (Diskussion) 14:50, 18. Jan. 2015 (CET)
Forderungen und Positionen anderer, die verarbeitet werden könnten
DGB: http://www.dgb.de/themen/++co++1d617452-64e8-11e4-a5b2-52540023ef1a?search_text=flexirente&x=0&y=0
allg. Bericht: http://versicherungswirtschaft-heute.de/politics/flexi-rente-positionen-noch-weit-auseinander/
Linke: http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/teilrente-60-richtiger-schritt-2014-06-22/
Grüne: https://www.gruene-bundestag.de/themen/rente/flexible-rentenuebergaenge-fuer-alle_ID_4392393.html
Ihr seht, es gibt hier also breite und vielfältige alternative Positionen und sogar inerhalb der Arbeitsgruppe differenzen. Vielleicht ist es möglich, hiervon einiges in den Artikel aufzunehmen, um ihn ausgewogener zu gestalten. --Bojar (Diskussion) 21:50, 15. Jan. 2015 (CET)
Abschnitt "initiative"
Lieber Thomas,
wie weit ist es belegbar, dass MdB Linnemann "Ideen-Geber" und "Präger" der "Flexi-Rente" ist? Ein BILD-Beitrag, der MdB Linnemann präsentieren soll, ist da meines Erachtens nicht ausreichend. Es ist sicherlich unbestritten, dass er dieses THema maßgeblich im Bundestag während des GE-Verfahrens zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz eingebracht und vorangetrieben hat. Dies ist sicher. Aber Idee-Geber, wie es nun steht, scheint mir schwierig, da ich dieses Thema und ähnliceh Vorschläge schon vielfach und von allen möglichen Leuten gehört habe. Das Ganz unter das "politische Schlagwort" "Felxi-Rente" zu packen, mag da schon eher zu treffen. Ich fände ein dahingehende Präzisierung gut. Bspw. in dem die Frage der "Ideen-Gebung" von der Prägung und dem Vortragen in der politischen Auseinandersetzung auch sprachlich getrennt und klar sortiert wird.
Unklar ist mir auch ein wenig, was damit:
- "Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Möglichkeit eines frühen Renteneintrittsalters mit daraus resultierendem Fachkräftemangel wurde zudem auf der Bundesvorstandssitzung der MIT im Februar 2014 beschlossen, das Konzept für einen flexiblen Renteneintritt konkret anzugehen."
gemeint sein soll. Bezieht sich das "frühe Renteneintrittsalter" auf die "neue" Möglichkeit vorübergehend ab 63. Jahren abschlagsfrei in Rente zu dürfen? Oder allgemein auf das Renteneintrittsalter, welches in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich zwei Jahre, für langjährig Versicherte faktisch um drei Jahre gestiegen ist? Im zweiten Falle wäre es natürlich eine grob verzerrende Darstellung. Im Ersteren Fall wäre dies dann auch so zu artikulieren (als Gegengewicht zur "63er-Rente"). So wie es jetzt da steht werden eher pauschale allgemeineplätze mit (unkonkreten) Schlagwörtern besetzt, wie es in der politischen auseinandersetzung (Demographie / frühe Rente / fachkräftemangel) üblich ist.
Zumal (so wäre mein Sicht) diese Schlagwörter nicht nur umstritten sind, sondern in ihrer pauschalität grob falsch sind. Und der Fachkräftemangel heute und in nächster Zeit fußt nicht unerheblich in jahrzehnte langer mangelnder Ausbildung durch die Unternehmen. Klar stört es bei fehlendem qualifiziertem NAchwuchs dann, wenn bestimmte (erwünschte) "alte" dannn in Rente wollen. Ursächlich ist aber zu einem großteil die mangelnde Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen in der Vergangenheit, der Demographische Wandel macht dies nun aber auch zum Problem der Unternehmen (und nicht nur der unausgebildeten jugendlichen). Und reichlich spät reagieren die Unternehmen und dann vor allem in dem sie wollen, dass die "alten" weiter arbeiten. Statt dieser Debatte bräuchten wir eigentlich ein qualifizierungsoffensive der jungen und mittelalten, um mittel und langfristig lösungen zu haben. Dieses kurzfristige rumdoktorn wieder mit möglichst minimalen Kosten für die Unternehmen erscheint mir der typische alte fehler. Grüße Bojar (Diskussion) 08:55, 16. Jan. 2015 (CET)
Hallo Bojar,
ich sehe bestimmte Dinge zum Fachkräftemangel etwas anders, aber das gehört sicher nicht hier her. Mit Deiner Kritik an "Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Möglichkeit eines frühen Renteneintrittsalters mit daraus resultierendem Fachkräftemangel" hast Du aber recht. Das mag zu pauschal sein. Dennoch ist die Initiative ja nunmal aus der gegegeben Situation heraus entstanden. Ein Vorschlag wäre:
- "Vor dem grundsätzlichen Hintergrund des demografischen Wandels und der konkrete Diskussion um die Einführungen einer "Rente mit 63..."
Okay? BG --BueroLinnemann (Diskussion) 15:09, 18. Jan. 2015 (CET)
- ↑ Carsten Linnemann: Länger arbeiten dürfen. In: Handelsblatt. Nr. 61, 27. März 2014, ISSN 0017-7296, S. 15.
- ↑ Bundesregierung: RV-Leistungsverbesserungsgesetz Art. 1a, §41 S.3 SGB VI. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 23. Mai 2014, S. 16, abgerufen am 12. September 2014 (deutsch).