Flugplatz, früher Aerodrom, ist ein Begriff für eine Örtlichkeit, die für den Start, die Landung und das Abstellen von Luftfahrzeugen vorgesehen ist. In der Bundesrepublik Deutschland herrscht für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte eine generelle Flugplatzpflicht.

Arten von Flugplätzen
Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet Flugplätze in
- Flughäfen (Verkehrsbauwerk)
- Landeplätze
- Segelfluggelände
Die Errichtung von Flugplätzen unterliegt einem formalen Genehmigungsverfahren. Abhängig von der Art des Flugplatzes und des Flugbetriebes können Bauschutzbereiche, in denen Erstellung und Veränderung von Bauwerken (Gebäude, aber auch Antennen, Windkraftanlagen, etc.) besonders genehmigungspflichtig und ggf. Beschränkungen (Höhenbegrenzung, vorgeschriebene Farbmarkierungen und Beleuchtung) unterworfen sind, festgelegt werden.
Flugplätze für zivilen Flugbetrieb werden im Sprachgebrauch als Zivilflugplatz bezeichnet, während die für militärischen Flugbetrieb zugelassenen Flugplätze Militärflugplatz genannt werden. Es gibt auch einige Flugplätze mit gemischtem zivilen und militärischen Flugbetrieb (z.B. Flughafen Köln/Bonn, (noch) Rhein-Main-Flughafen, Flugplatz Trier-Föhren oder Flughafen Rostock-Laage).
Flughäfen
Flughäfen sind große Flugplätze, in der Regel für den Betrieb mit Passagier- und Frachtflugzeugen zugelassen. Sie verfügen in der Regel über eine die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone und dürfen daher nur kontrolliert angeflogen werden. Verkehrsflughäfen haben eine Betriebspflicht, d.h. sie müssen 24 Stunden am Tag das ganze Jahr lang anfliegbar und erreichbar sein.
Sonderflughäfen sind durch die Abkürzung PPR (Prior Permission Required) gekennzeichnet. Vor der Benutzung eines Sonderflughäfen ist die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. Flughäfen besitzen einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG. Bauschutzbereich bedeutet, das Bauvorhaben, die die Flächen des Bauschutzbereiches durchstoßen neben der Baugenehmigung noch eine luftrechtliche Genehmigung bedürfen.
Landeplätze
Landeplätze unterscheidet man in Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt und Sonderlandeplätze (mit beschränkter Genehmigung z.B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber).
Landeplätze haben eine festgelegte, in der AIP VFR veröffentlichte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie geöffnet und anfliegbar sein müssen. Sonderlandeplätze sind durch die Abkürzung PPR (Prior permission Required) gekennzeichnet. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen.
Landeplätze sollten einen Bauschutzbereich nach §17 LuftVG besitzen.
Auch wenn die Bezeichnung "Landeplatz" es nicht nahelegt: Auf diesen Flugplätzen ist das Starten von Flugzeugen generell ebenfalls erlaubt!
Segelfluggelände
Segelfluggelände dürfen uneingeschränkt nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen Flug sind.
Gelände für Seeflugzeuge
Gelände für Seeflugzeuge gibt es in Deutschland nur wenige. Es handelt sich dabei um fest definierte Wasserflächen, auf denen Wasserflugzeuge starten und landen dürfen. Der Wasserflug wird in Deutschland insofern erschwert, dass nur auf diesen Geländen gestartet und gelandet werden darf (Flugplatzpflicht) und dass ein Wasserflugzeug auf dem Wasser rechtlich als Boot gilt, was den Besitz eines entsprechenden amtlichen Befähigungszeugnisses für das Führen von Wasserfahrzeugen (z.B. einen Sportbootführerschein) voraussetzt.
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von Luftsportgeräten erhalten, womit dann zum Beispiel auch Ultraleichtflugzeuge auf Segelfluggeländen starten und landen dürfen.
Gelände für Luftsportgeräte
Gelände für Luftsportgeräte wie Hängegleiterstartplätze, Gleitschirmstartplätze, Ultraleichtflugplätze gibt es in Deutschland sehr zahlreich, weil die Flugplatzpflicht auch für Luftsportgeräte gilt.
Die Infrastruktur eines Flugplatzes ist abhängig vom Verwendungszweck und reicht von riesigen Flugbetriebsflächen mit kilometerlangen Startbahnen bei Verkehrsflughäfen bis zu einer Graspiste oder einem Helipad.
Kontrollierte und unkontrollierte Flugplätze
Flugplätze mit IFR-Flugverkehr verfügen entweder über eine Platzkontrollstelle oder haben zeitweise aktivierten, speziellen, unkontrollierten Luftraum für IFR-Verkehr (Luftraum F) und einen "Beauftragen für Luftaufsicht" (BfL), während der Betrieb an Landeplätzen durch einen durch die Landesluftfahrtbehörde bestellten BfL oder einen vom Platzhalter beauftragten Flugleiter überwacht wird. Sie unterscheidet man in unkontrolliert und kontrolliert, je nach dem, ob eine Kontrollzone (Luftraum D (CTR))vorhanden ist oder nicht.
Airport: Flugplatz oder Flughafen?
Wie übersetzt man richtig den Begriff „Airport“? Gerade in der deutschen Sprache verfügen wir über mehr Möglichkeiten zu differenzieren. Das was wir als „Flughafen“ bzw. als „Flugplatz“ bezeichnen wird im amerikanischen Englisch immer nur als Airport bezeichnet. Somit wenn wir den Flugplatz in Benton, Kansas mit seiner kaum 600 Meter langen Piste anfliegen ist dort am Funk von „Benton Airport“ die Rede, genauso wie beim Anflug auf „Seattle International Airport“.
Siehe auch
Webliks
- Welche Flugplatzinfos brauchen die Piloten?- am Beispiel der österreichischen Flugplätzen