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Vollkommunalisierung

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Unter Vollkommunalisierung versteht man die Erledigung sämtlicher Aufgaben des Landratsamtes durch den Landkreis und den Entfall des ansonsten vorhandenen staatlichen Teils des Landratsamtes. Dadurch entfällt die ansonsten vorhandenen Doppelfunktion des Landratsamtes als Untere Staatsbehörde und Kreisbehörde. Das Landratsamt wird zu einem rein kommunalen Amt.

Vorteile:

Die selbst für Fachleute oft schwierige Einteilung der Aufgaben des Landratsamtes in staatliche und kommunale Aufgaben und damit die Frage in wie weit eine Einflussmöglichkeit der demokratischen Gremien des Landkreises (Kreistag, Kreisausschuss, weitere Ausschüsse) bsteht entfällt.