Oberfeldarzt ist ein militärischer Dienstgrad in deutschsprachigen Streitkräften. Er bezeichnet einen Sanitätsstabsoffizier Arzt (SanStOffzArzt) oder Sanitätsstabsoffizier Zahnarzt (SanStOffzZahnarzt).
Bundeswehr
Oberfeldarzt | |
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Dienstgradgruppe | Stabsoffiziere |
NATO-Rangcode | OF-4 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Oberfeldarzt |
Dienstgrad Marine | Flottillenarzt |
Abkürzung (in Listen) | OFArzt (OFA) |
Besoldungsgruppe | A 15 nach BBesO |
Soldaten der Bundeswehr in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee, Leutnanten und Hauptleuten Befehle erteilen. Während der Dienstgrad Oberstleutnant je nach Dienstposten mit der Besoldungsgruppe A 14 oder A 15 besoldet wird, ist der Dienstgrad Oberfeldarzt immer mit der Besoldungsgruppe A 15 verbunden.
Heer
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Oberfeldarzt hier Humanmedizin
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Oberfeldarzt hier Zahnmedizin
Auf der Stabsoffizier-Schulterklappe (Heer, Luftwaffe) des Dienstanzuges befinden sich zwei silberfarbenen Sterne in silberfarbenem Eichenlaubbogen mit dem Äskulapzeichen als Symbol des ärztlichen Standes.
Der äquivalente Dienstgrad des Oberfeldarztes in der Deutschen Marine ist der Flottillenarzt und der Flottillenapotheker.
Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Oberstabsarzt | Oberfeldarzt | Oberstarzt |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Schweizer Armee
In der Schweiz ist der Oberfeldarzt der Armee eine Amtsbezeichnung.
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).