Die sogenannte Nottaufe („Taufe in Notfällen“) darf jeder Christ durchführen, wenn für einen ungetauften Menschen Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer nicht rechtzeitig vor Ort sein kann. Dies gilt besonders für neugeborene Kinder.
Voraussetzungen
Die Taufe muss auf den Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes erfolgen. Dabei soll Wasser verwendet werden. Die katholische Kirche akzeptiert in diesem Fall auch den Gebrauch von ungesegnetem Wasser. Der Täufling, bei Kindern die Erziehungsberechtigten, müssen mit der Taufe einverstanden sein. Die Anwesenheit weiterer christlicher Zeugen ist erwünscht. Viele reformierte Kirchen lehnen die Nottaufe ab.
Durchführung
Besteht akute Lebensgefahr, so kann die Taufhandlung auf das Sprechen der Taufformel „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“ reduziert werden. Ist Wasser verfügbar, wird beim Sprechen dieser Taufformel der Kopf des Täuflings drei Mal mit Wasser übergossen oder benetzt. Steht mehr Zeit zur Verfügung, kann zuvor der Taufbefehl Christi (Matthäus 28, 18–20) sowie das Glaubensbekenntnis gesprochen werden. Der Taufhandlung folgt das Vaterunser.
Gültigkeit
Eine erfolgte Nottaufe muss so bald wie möglich dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Eventuell anwesende Zeugen sollen benannt werden. Das Pfarramt prüft den richtigen Vollzug der Taufe um sie zu beurkunden. Die Taufe wird in das Taufregister eingetragen, damit nicht versehentlich eine Wiedertaufe erfolgt. Üblicherweise wird in einem späteren Gottesdienst öffentlich die Gültigkeit der Taufe bestätigt.
Begriffsdefinition
Der Begriff „Nottaufe“ hat sich eingebürgert, ist aber heute nicht mehr aktuell. Die Bezeichnung „Taufe in Notfällen“ soll deutlich machen, dass es sich hierbei um eine gültige christliche Taufe handelt.
Wird bei Lebensgefahr ein Pfarrer zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.
Quellen
- Evangelisches Gesangbuch (Regionalausgabe Niedersachsen-Bremen) Nr. 791
- http://wiki.genealogy.net/wiki/Nottaufe
- http://www.flunk.de/webkatalog/taufe-2.php
- http://www.elfk.de/katechismus/anhang6.htm
- http://www.rpi-virtuell.net/verweise/lexartikel.asp?VerweisID=6729
- http://www.kirche-siek.de/angebote/taufe/taufe.htm#Was%20ist%20eine%20Nottaufe
- http://www.ekir.de/ek.duelken/Glaube-aktuell/TAUFABC.HTM